Händler - Wo überall melden?

vom 06.12.2010, 20:44 Uhr

Da A in naher Zukunft Waren als selbständiger Kaufmann ein- und verkaufen will, muss man sich doch bei einigen Intitutionen anmelden. Welche das genau sind, weiss A nicht. Einzig das ein Eintrag im Handelsregister notwendig ist, meint A sich zu erinnern.

Wo muss A also diese gewerbliche Tätigkeit überall melden? Einen Gewerbeschein besitzt A schon und müsste diesen nur ändern lassen. Somit würden auch Industrie- und Handelskammer, sowie das Finanzamt automatisch informiert.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Die Frage widerspricht sich eigentlich selber. A hat schon einen Gewerbeschein und meldet sich dann nochmal an oder wie?!?

Eigentlich wäre hierfür ein Unternehmens- oder Steuerberater vor Ort zuständig, wobei ich nur sagen kann, dass man sich zuerst einen Überblick darüber verschaffen sollte, was alles auf einen zukommt, bevor man sich selbständig macht. Ansonsten ist die Gefahr des Scheiterns zu groß.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Es ging damals nicht darum, dass A ein weiteres Gewerbe anmeldet, sondern den vorhandenen Gewerbeschein nur ändern lässt. Was ja recht problemlos geht, wie ich selbst schon feststellen konnte. Damit wären eben die Industrie- und Handelskammer und auch das Finanzamt informiert. Dazu war eben die Frage, was zum Eintrag ins Handelsregister noch für Meldungen nötig sind.

Was auf A insgesamt mit einem entsprechenden Geschäft zukommt, war ihm schon bewusst und auch finanziell durchkalkuliert, dass es auf sicheren Beinen steht. Und für diverse Anmeldungen, wie eben das Handelsregister, muss man wohl kaum einen externen Berater beauftragen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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