Wieviel Weihnachtsgeld bei 400 Euro-Job?
A arbeitet zusätzlich zu seinem normalen Job in einem weiteren Job auf 400 Euro-Basis. Seine Kolleginnen, die ganz normal auf Lohnsteuerkarte arbeiten, haben als Weihnachtsgeld ein volles, also hundertprozentiges 13. Gehalt überwiesen bekommen. A selber allerdings hat nur 65 Euro dazubekommen zu seinem 400 Euro-Gehalt und dieses ist als Erholungsgeld deklariert, welches man innerhalb von drei Monaten nach Erhalt in einen Erholungsurlaub gesteckt haben müsste, was A auch schriftlich mit seiner Unterschrift bestätigen musste.
Die eigentliche Frage, die sich jetzt in diesem Zusammenhang stellt, ist, ob ein 400 Euro-Jobber nicht auch Recht auf ein 13. Gehalt in dieser Höhe hätte, wenn die anderen Kollegen ebenfalls 100% ihres normalen Gehaltes bekommen haben. Oder verhält sich das bei einem 400 Euro-Job irgendwie anders? Gibt es dort überhaupt so etwas wie ein Weihnachtsgeld bzw. ein 13. Gehalt?
Das Recht hat keiner auf Weihnachtsgeld. Selbst, wenn es vertraglich festgehalten wurde kann es von der Firma auch vorenthalten werden, wenn es die wirtschaftliche Lage notwendig macht. Es ist eine freiwillige Zahlung des Betriebs und man muss kein Weihnachtsgeld bekommen.
Wenn die anderen Mitarbeiter ein Weihnachtsgeld bekommen und das auch im Arbeitsvertrag steht und A dies nicht im Arbeitsvertrag stehen hat, dann steht es ihr auch nicht zu. Wie schon gesagt, ist die Weihnachtsgeldzahlung eine freiwillige Zahlung des Betriebs.
@Diamante: Das mit der freiwilligen Zahlung des Arbeitgebers ist mir klar, auch dass er die Höhe des Weihnachtsgeldes beliebig festlegen kann.
Mir ging es nun vor allem um eben jene beschriebene Situation, dass die "normal" Beschäftigten 100% Weihnachtsgeld bekommen im Gegensatz zu dem einen 400 Euro-Jobber, der eben kein volles Gehalt bekommt. Anzumerken wäre vielleicht noch, dass keiner der Arbeitnehmer irgendetwas in seinem Arbeitsvertrag drin stehen hat bezüglich Weihnachtsgeld oder gar der Höhe des Weihnachtsgeldes, es aber jedes Jahr bisher gezahlt wurde, wenn auch in unterschiedlichen Höhen.
Diamante hat geschrieben:Das Recht hat keiner auf Weihnachtsgeld.
Das stimmt so nicht ganz, man kann durchaus das Recht auf eine Zahlung von Weihnachtsgeld haben. So zum Beispiel, wenn es durch Betriebsvereinbarungen geregelt ist, oder es seit Jahren Weihnachtsgeldzahlungen gegeben hat, dann erwirkt der Angestellte durchaus ein Recht auf solch eine Sonderzahlung.
Zu dem Fall des 400-Euro-Jobbers ist zu sagen, dass er durchaus das Weihnachtsgeld prozentual genauso hoch bekommen muss, wie ein Vollzeit-Angestellter des Betriebes. Sprich, zahlt der Arbeitgeber allen 100% eines Monatslohnes, muss er dies auch bei einem 400-Euro-Job machen. Im ersten Jahr der Beschäftigung kann er dies allerdings auch anteilig auf die in dem Jahr gearbeiteten Monate zahlen.
Diamante hat geschrieben:Das Recht hat keiner auf Weihnachtsgeld.
Dir ist aber schon klar, dass es neben dem deutschen Recht auch EU-Recht gibt oder? Und das sieht eben auch vor, dass niemand diskriminiert werden darf und alle Mitarbeiter gleich zu behandeln sind. Das heißt eben im Umkehrschluss auch, dass sobald ein Mitarbeiter Weihnachtsgeld bekommt, dass es alle bekommen müssen. Sonderregelungen, von wegen der der am besten mit dem Chef kann, kriegt Weihnachtsgeld und die anderen nicht, sind danach nicht erlaubt.
Sollte also eine Kollegin von A ein volles 13.Monatsgehalt als Weihnachtsgeld bekommen, so steht dies A genauso zu, völlig unabhängig davon, was nun im einzelnen im Arbeitsvertrag drin steht. Da der 400-Euro-Job von A steuerlich etwas anders gehandhabt wird, kann es natürlich sein, dass am Ende beim Netto etwas weniger oder mehr überbleibt als bei der Kollegin von A.
Aber grundsätzlich darf der Arbeitgeber einem Mini-Jobber solche Leistungen nicht vorenthalten, wenn andere Angestellte diese auch bekommen. Es kann nur sein, dass tariflich geregelt ist, dass man eine gewisse Zeit im Unternehmen tätig sein muss, damit Weihnachtsgeld gezahlt wird. Wer erst im Oktober/November eingestellt wird, bekommt natürlich in aller Regel kein Weihnachtsgeld, aber auch da ist es völlig egal, ob es sich nun um einen Vollzeitangestellten oder einen Minijobber handelt.
Wenn du in einem Betrieb bist, indem Weihnachtsgeld an alle gezahlt wird, hast du auch ein Anrecht darauf. Ich habe auch einen 400€ Job und bekomme als Weihnachtsgeld 80 % meines Gehalts. Ich finde es wirklich schön am Ende des Jahres noch eine solche Aufmerksamkeit zu bekommen und es erleichtert auch die Weihnachtseinkäufe ungemein.
Es stimmt auch nicht ganz, dass Weihnachtsgeld nicht gezahlt werden muss. Denn es gab auch schon Fälle wo die Arbeitnehmer Jahrelang Weihnachtsgeld bekommen haben und dann plötzlich nicht mehr die sind dann vor Gericht gezogen und haben Recht bekommen mit dem Vermerk auf Gewohnheitsrecht!
Diamante hat geschrieben:Das Recht hat keiner auf Weihnachtsgeld.
Da wurde mit dem Recht auf Weihnachtsgeld und auch andere Sonderzahlungen wohl etwas verwechselt: Fakt ist, dass heute in so ziemlich jedem Arbeitsvertrag steht, dass Sonderzahlungen in einem Jahr kein Grund dafür sind, dass es diese Sonderzahlungen auch im nächsten Jahr gibt, dass diese Zahlungen eben freiwillig sind. Das heißt aber nicht, dass diese Zahlungen nach Gutdünken innerhalb der Mitarbeiter erfolgen, hier muss schon Gleichbehandlung sein.
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