Auf falsch ausgezeichnete Preise bestehen?

vom 01.12.2010, 09:07 Uhr

Neulich beim Einkaufen im Supermarkt stand eine Dame vor mir, die unter anderem 6 Flaschen Apfelschorle gekauft hat. Als der Artikel von der Kassiererin eingescannt wurde, da erschien jedoch ein anderer Preis als auf der Flasche stand.

Die Dame hat aber darauf bestanden und den Preis gefordert, der auf der Flasche stand. Sie meinte, das wäre ja Irreführung und sie wäre nicht bereit den vollen Preis zu zahlen.

Die Verkäuferin hat letztendlich nachgegeben und den niedrigeren Preis akzeptiert. Bei so einer Flasche Apfelschorle geht es nun nicht gerade um große Beträge, doch was ist wenn teure Artikel falsch ausgezeichnet sind?

Sagen wir zum Beispiel ein Computer wurde falsch ausgezeichnet und steht mit 100 Euro günstiger in den Regalen. Kann man als Kunde dann auf diesen Preis bestehen oder muss man dennoch den tatsächlichen Preis bezahlen?

» caain » Beiträge: 271 » Talkpoints: 35,48 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Man kann als Kunde zwar auf den niedrigren Preis bestehen, der Händler, bzw. seine Erfüllungsgehilfen, ist aber nicht verpflichtet, den Kauf abzuwickeln.

Ein Kaufvertrag kommt immer dann zustande, wenn ein Angebot angenommen wird und die Ware gegen Bezahlung übernommen wird. Bei einer Auszeichnung einer Ware in einem Ladengeschäft oder auch in einem Katalog oder Werbeprospekt gibt der Händler ein unverbindliches Angebot ab, an das er nicht gebunden ist.

Wenn an der Kasse auffällt, dass der Preis irrtümlich an der Ware angebracht wurde, kann der Händler den Preis dann durchaus noch korrigieren. Nimmt der Kunde dann das Angebot an, wird ein gültiger Kaufvertrag, der nicht schriftlich niedergeschrieben sein muss, zustande. Lehnt der Kunde das Angebot ab, kommt eben kein Kaufvertrag zustande und der Händler behält die Ware, der Kunde die entsprechende Gegenleistung.

Anders sieht es aus bei einem verbindlichen Angebot, welches der Händler einem Kunden macht. Dieses verbindliche Angebot richtet sich nicht an die Allgemeinheit sondern an eine bestimmte (juristische) Person und enthält neben genauer Beschreibung der Ware auch einen Preis und eine Frist, wie lange der Händler dieses Angebot aufrecht erhält. Auf so ein verbindliches Angebot kann der Kunde bestehen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Nein, man kann nicht auf den ausgezeichneten Preis bestehen. Es kann immer falsch ausgezeichnet werden. Menschen sind eben fehlbar und da kann man nicht drauf bestehen, dass man den niedrigeren, ausgezeichneten Preis akzeptiert bekommt. Es kann ja auch ein Kunde Preise umgeklebt haben. Deswegen wird der Preis, der in der Kasse eingegeben ist oder der vorgeschrieben ist auch verlangt. Es ist reine Kulanz, wenn ein Unternehmen dann den ausgezeichneten preis akzeptiert.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich selbst habe es bei Rewe so gelernt das der günstigere Preis akzeptiert wird, da es ja meistens ein Fehler des Ladens bzw. der Angestellten ist. Soweit ich weiß ist dies aber einfach Service und keine Pflicht! In einem Schnäppchenmarkt bei uns hängt ein Zeitungsbericht aus in dem ausdrücklich steht das der Scannerpreis zählt!

Natürlich ist so etwas als Kunde ärgerlich, aber wie du schon schreibst bei einer Apfelschorle ist dies kein großes Geld, bei einem Fernseher der mal eben 100 Euro teurer ist ärgert einen das schon, da bleibt einem wohl nicht anderes über als auf die Kulanz des Geschäftes zu hoffen. Außerdem muss man den Artikel ja nicht zwingend kaufen wenn der Preis nicht gefällt. ;)

» Kullerkeks86 » Beiträge: 188 » Talkpoints: 33,39 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich verstehe auf jeden Fall was ihr sagen wollt, aber ist das nicht auch eine Art von Irreführung? Wenn ich in einem Katalog oder an meinen Regalen mit einen Preis X werbe, dann ziehe ich ja damit Kunden in meinen Laden. Nun gebe ich den Artikel aber nicht zu dem Preis raus mit dem er ausgezeichnet ist, sondern verkaufe diesen zum höheren Preis. Die meisten werden wahrscheinlich trotzdem in den sauren Apfel beißen und einfach bezahlen.

Als Händler jedoch habe ich doch aber meinen Nutzen gehabt. Ich werbe mit einem falschen Preis, um den Kunden ins Geschäft zu bekommen und verkaufe letzten Endes zum höheren Preis. Wenn ich dann auch noch Glück habe nimmt der Kunde auch noch andere Artikel mit. Wer will mir den nachweisen, dass ich absichtlich mit einem falschen Preis geworben habe um Kunden anzulocken?

» caain » Beiträge: 271 » Talkpoints: 35,48 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich bestehe meistens auch auf den angeschriebenen Preis und habe ihn bis jetzt erst einmal nicht bekommen. Ich kann mich erinnern, dass ich in der Berufsschule gelernt habe, dass man das Recht darauf hat. Sollte man sich nicht durchsetzen soll man den Geschäftsführer verlangen und bei dem bekommt man dann den Preis angeblich auch.

Rechtlich weiß ich nicht wie das ist, aber bis auf einen Baumarkt hat man mir das Produkt dann immer zum angeschriebenen Preis gegeben, auch wenn da mehrere Euro um waren.

» PalmitosPark » Beiträge: 117 » Talkpoints: 34,19 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Rein rechtens kann ein Händler ein falsch ausgezeichnetes Produkt sowohl zum falschen oder zum richtigen Preis verkaufen. Er muss dem Kunden die Ware nicht zu dem billigen, falschen Preis verkaufen.

Aber gerade in kleineren Geschäften werden falsch ausgezeichnete Waren oft zum falschen, günstigeren Preis verkauft, da man so zum einen vor vollem Laden nicht die gesamte Aufmerksamkeit der weiteren Kunden auf sich zieht und zum anderen, weil es den Kunden zusätzlich an den Laden bindet, der den falsch ausgezeichneten Artikel zum günstigeren Preis bekommt. Dieser Kunde ist dann glücklich und kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit beim nächsten Mal eher wie wenn der Verkäufer auf den richtigen, den höheren Preis bestanden hätte.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Neben einer möglichen Irreführung des Kunden kann ja immer auch ein Irrtum vorliegen und kein Mensch kann ernsthaft davon ausgehen, dass sich Händler bei der Preisauszeichnung nicht auch irren können. Daher muss der Händler die Ware eben nicht zum ausgezeichneten Preis abgeben - da darf die Kundin dann darauf bestehen, solange sie will.

Gerade wenn ein Produkt eben nur im Regal falsch bepreist wurde, würde ich noch nicht von Irreführung sprechen wollen. Wohingegen ein falscher Preis im Schaufenster schon eher so einen Fall darstellen sollte. Insbesondere dann, wenn nach einer Reklamation der Fehler nicht behoben wurde. Aber selbst dann kann man nicht auf den Preis bestehen. Schließlich merkt der Verkäufer den falschen Preis und kann den Kunden bzw. die Kundin rechtzeitig genug auf den Fehler aufmerksam machen.

Ein anderes Thema wäre die falsche Auszeichnung in einem Online Shop. Da gibt es einen Fall, in welchem ein großes Versandhaus verurteilt wurde, den Kunden die Ware zu dem ganz offensichtlich falschen Preis zu verkaufen. Dabei handelte es sich um ein MacBook welches für 49,95 Euro statt eben 1699 Euro angeboten wurde. Kunden, die bestellten, bekamen eine Auftragsbestätigung mit dem falschen Preis sowie eine entsprechende Rechnung. Hier hat der Händler einfach mehrfach die Gelegenheit ausgelassen, den Fehler zu bemerken und musste folgerichtig den Vertrag erfüllen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Natürlich kann man als Kunde darauf bestehen, dass man den niedrigeren Preis zahlt, aber das heißt nicht, dass einem die Ware dann auch verkauft wird. Wenn ich darauf bestehe und es sich als Irrtum herausstellt, dann werden die Verkäufer den Artikel wahrscheinlich nicht herausgeben, da kann ich machen, was ich will. Fehler sind menschlich und so kann es in größeren Supermärkten doch durchaus dazu kommen, dass mal ein Preisschildchen übersehen wird und man mehr zahlt als gedacht.

Ich würde daraus keinen Aufstand machen und ganz klar sagen, ob ich den Artikel dennoch haben möchte oder nicht. Umgekehrt ist es mir jedoch auch schon passiert, dass ich weniger zahlen musste, als gedacht, weil ein Angebot im Saturn nicht ausgeschildert gewesen war und in solchen Situationen besteht auch niemand darauf, den vollen Preis zu zahlen. Ich würde daraus also wirklich kein Theater machen.

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich habe mal mit einer Kassiererin bei Rasierklingen gestritten. Auf diesen war in der Wühlkiste oder wie sie den Tisch genannt haben ein wirklich sehr stark reduzierter Aufkleber. Sah aber nicht so aus, als ob er irgendwo abgemacht wurde und dann dort darauf geklebt wurde. An der Kasse gingen diese natürlich mit 5 Euro mehr drüber und die Kassiererin wollte auf keinen Fall den niedrigen Preis koregieren, da es ja nicht sein kann, das man diese Rasierklingen so günstig bekommt. Nach bestimmt 5 Minuten Streiterei bin ich dann ohne diese Klingen gegangen.

Eigentlich ist es überhaupt nicht in Ordnung gewesen, da die Ware ja so reduziert war. Ich bin als Kunde davon ausgegangen, sie auch zu dem Preis dann zu bekommen. Diese ewige Streiterei an der Kasse hätte eigentlich nicht sein müssen. Wenn hier wirklich ein Fehler vorgelegen hätte, weil die Ware falsch ausgezeichnet wurde, hätte man ja zumindest diesen Artikel dann zu dem Preis heraus geben müssen. Schließlich wäre es ein Fehler der Angestellten gewesen und nicht des Kunden.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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