Dem Vermieter Zugang in die Wohnung gewähren?
Ich dachte immer, dass ein Mieter seinem Vermieter Zugang gewähren muss, wenn er sich rechtzeitig anmeldet und einen Termin ausmacht um seine Mietsache zu begutachten. Hier in diesem Thread Mietnomaden: Kann der Vermieter wirklich nichts tun? wurde allerdings geschrieben, dass man das gar nicht muss. Der Mieterschutzbund hat mir aber vor 4 Jahren gesagt, dass ich dem Vermieter Einlass gewähren muss, wenn er sich mindestens eine Woche vorher anmeldet. Dann muss ich ihn auch in alle, von mir gemieteten, Räume lassen.
Wenn A nun ein Schreiben vom Vermieter bekommt. dass er nächste Woche seine Wohnung besichtigen möchte. kann A dann sagen, dass er ihn nicht reinläßt? Oder ist A nun verpflichtet ihn reinzulassen? Was passiert, wenn A den Vermieter nicht reinlässt? Immerhin ist die Wohnung ja von A gemietet. Aber die Wohnung ist ja Eigentum von dem Vermieter, auch wenn A sie durch die Mietung zur Zeit besitzt..
Ich bin mir jetzt auch nicht ganz sicher, aber ich meine auch gehört zu haben, dass der Vermieter ab und an in seiner vermieteten Wohnung nach dem Rechten sehen darf. Dazu ist es aber, wie du geschrieben hast, notwendig, dass sich der Vermieter rechtzeitig ankündigt und soweit ich auch, dass der angegebene Termin dem Mieter zuzumuten ist. Das heißt zum Beispiel, dass es für einen berufstätigen Mieter nicht möglich ist, dass dieser unter der Woche am frühen Nachmittag zu Hause ist und dem Vermieter die Tür öffnen kann.
In wie weit der Vermieter aber das Recht durchsetzen kann und sich Zutritt zu seiner Wohnung verschaffen kann, kann ich dir nicht genau sagen. Ich denke aber, dass diese Regelung lediglich dem Vermieter das Recht oder besser gesagt die Möglichkeit geben soll, dass dieser sich von Zeit zu Zeit ein Bild von seiner Wohnung machen kann und zum Beispiel erkennen kann, wenn jemand die Wohnung verkommen lässt oder sonst etwas beschädigt ist.
Für bestimmte Dinge, darf der Vermieter eine Besichtigung der Mietsache durchführen. Allerdings halt mit Anmeldung beim Mieter und nicht einfach vor der Tür stehen und rein wollen.
Gründe wären, das die Wohnung verkauft werden soll oder eine Instandsetzung geplant oder gemacht wird. Da kannst du als Mieter es nicht verweigern, das dein Vermieter die Wohnung betritt. Ebenso, wenn der begründete Verdacht besteht, das die Wohnung anders genutzt wird, als vertraglich vereinbart. Da hat der Vermieter auch ein Kontrollrecht.
Nun ist die Ankündigung vielleicht da, das der Vermieter in die Wohnung will und auch ein Termin benannt und man kann dies verweigern. Wenn einem der Termin nicht passt, wegen Abwesenheit oder wenn eben die genannten Gründe für die Besichtigung nicht vorliegen. Nachlesen kannst du alles hier.
In meinem Mietvertrag ist es sogar schriftlich festgehalten, dass ich meinem Vermieter Zugang zur Wohnung gewähren muss. Allerdings muss sich der Vermieter auch vorher anmelden und kann nicht auf einen Termin bestehen. Wenn man zum Beispiel zu dem vorgeschlagenen Termin nicht da ist, so kann man den Termin auch absagen oder verschieben.
Dem Vermieter ist sogar Zutritt zur Wohnung zu gewähren selbst wenn man nicht da ist. Allerdings darf dies nur in Ausnahmefällen geschehen. Es gibt zum Beispiel einen Rohrbruch in der Wohnung während man im Urlaub ist. Der Mieter muss in einem solchen Fall natürlich in die Wohnung.
In der Frage darf man sich als Mieter nicht einfach fügen und glauben, dass man irgendjemanden in seine Wohnung (auch wenn die nur gemietet ist!) hereinlassen muss. Das ist definitiv nicht der Fall!
Ganz anders schaut es aus, wenn es um die Gefahrenabwehr geht. Hierbei ist z.B. gemeint, wenn es zu Wasserschäden kommt (Rohrbruch, auslaufende Spülmaschine usw.) oder ein Feuer in der Wohnung ausgebrochen ist. Alle diese Gründe müssen aber nachweisbar sein bzw. plausibel genug sein, auch einer späteren Prüfung stand halten zu können. Nur der Verdacht reicht also nicht aus, um in eine Wohnung einzudringen.
Was nun das Betreten der Wohnung durch den Vermieter angeht: ich würde gerne wissen, worauf (auf welches Recht) sich der Vermieter berufen will (ich meine keine Urteile, die es auch gibt!), wenn der Mieter auch einen lange angekündigten Besuch verweigert oder aber (was ja sein kann), genau zu dem Zeitpunkt kurzfristig verhindert ist. Der Vermieter kann hier schlicht nichts machen! Selbst Klauseln im Mietvertrag, die eine regelmäßige Besichtigung der Mietsache durch den Vermieter vorsehen, sind nichtig! Die Wohnung ist besonders geschützt und es bedarf einer richterlichen Anordnung, wenn dieser private Bereich verletzt werden soll. Hätte der Vermieter das Recht einzudringen, könnte er ja einfach die Polizei um Unterstützung bitten. Die würde aber bei so einem Ansinnen nur müde lächeln.
Vielleicht sollte man aber auch bedenken, dass es in den wenigsten Fällen zu so einem Kleinkrieg zwischen "penetranten Vermietern" und "verweigernden Mietern" kommt. Natürlich können sich Mieter und Vermieter einigen und der Mieter kann dem Vermieter Zugang gewähren (was ja wohl idR. der Fall ist). Wenn für solche Fragen dann Richter bemüht werden, dann gibt es Vorgeschichten, die ihre Ursache mit Sicherheit nicht darin haben, dass der Vermieter nicht in die Wohnung durfte.
Es gibt durchaus Fälle, in denen man eine Duldungspflicht solcher Besichtigungen hat als Mieter. Und auch Klauseln im Mietvertrag sind nciht automatisch nichtig. Auch hier gibt es solche und solche Fälle. Schau z.B. mal hier da wird sich auf ein Urteil des BVerfG bezogen.
Natürlich darf der Vermieter nicht ohne die Zustimmung die Räume betreten. Auch muss er sich rechtzeitig ankündigen usw. Trotzdem hat er grundsätzlich das Recht zu Besichtigungen. Dieses könnte er im Härtefall auch gerichtlich durchsetzen. Auf der verlinkten Seite sind auch noch mehr Urteile aufgeführt. Aus denen geht z.B. auch hervor, dass Besichtigungen alle 1-2 Jahre ohne Grund erfolgen können. Man findet auch noch mehr Urteile in der Richtung.[/url]
ChaosXXX hat geschrieben:Aus denen geht z.B. auch hervor, dass Besichtigungen alle 1-2 Jahre ohne Grund erfolgen können.
Aber es gibt letztlich kein Urteil, welches die Durchsetzung dieser grundlosen Besichtigung bestätigt. Das sich dies so durchgesetzt hat, liegt daran, dass die Mieter hier dem Vermieter regelmäßig Zugang gewähren. Im normalen zwischenmenschlichen Umgang sollte das auch nicht das Problem darstellen.
Um als Vermieter die Wohnung gegen den Willen des Mieters zu betreten, muss dieser vor Gericht klagen und dort die Gründe darlegen. Dort prüft dann ein Richter, wie es z.B. zum Verdacht auf z.B. eine "Vernachlässigung der Mietsache" gekommen ist und urteilt entsprechend.
Ich würde mich auch nicht gegen meinen Vermieter aus Prinzip sperren wollen (was sollte mir der "Spaß" auch bringen?). Aber würde ich die gegebenen Gründe nicht verstehen, dann würde ich mich auch nicht um eine Kooperation bemühen. Und würde der Vermieter mir gegenüber behaupten, ich würde einen vertragswidrigen Gebrauch machen, dann sollte der sich zunächst erklären, bevor ich mich hier zurechtweisen lasse bzw. die Tore öffne. Ist er dazu nicht bereit, bleibt er auch draußen.
Nebenbei: in solchen Fällen ist ja der Vermieter auch eher an einer Auflösung des Mietvertrags interessiert und deshalb sehe ich hier den Startschuss zu weiteren Schikanemaßnahmen seitens des Vermieters.
derpunkt hat geschrieben:Nebenbei: in solchen Fällen ist ja der Vermieter auch eher an einer Auflösung des Mietvertrags interessiert und deshalb sehe ich hier den Startschuss zu weiteren Schikanemaßnahmen seitens des Vermieters.
Naja, was heißt "in solchen Fällen"? Es gibt ja auch andere Gründe, als das man vermutet, dass die Mieter die Wohnung vermüllen und zerstören. So können Besichtigungen für geplante Sanierungsmaßnahmen notwendig werden. Auch für Gutachten kann eine Besichtigung notwendig werden. In solchen Fällen hat man ja nicht gleich das Interesse an der Beendigung des Mietvertrages oder will sich in irgendwelchen Schikanen üben. Trotzdem ist die Besichtigung dann einfach ein Muss und kann eben auch gerichtlich durchgesetzt werden. Fakt ist doch, dass der Mieter Besichtigungen durch den Vermieter in bestimmten Fällen dulden muss. Zwar muss er seine Einwilligung geben, aber diese kann eben auch durch ein Gericht ersetzt werden.
Wir sind auch Vermieter und es wurde bei uns im Mietvertrag festgehalten das wir in die Wohnungen nach Ankündigung dürfen, hätten wir das nicht gemacht dürften wir nicht rein.
Was jedoch ganz wichtig ist der Mieter MUSS den Schornsteinfeger oder sonstige Wartungsmenschen einlassen.
Wir haben hier auch so einen Fall im Haus, wo wir in die Wohnung wollen, der uns jedoch nicht lässt, dabei sieht die Wohnung mittlerweile aus wie Sau weil der Kerl dort randaliert hatte und sonst was gemacht hat. Leider hat der einen anderen Mietvertrag so dass uns die Hände gebunden sind, erst dann wenn der mal ausziehen würde können wir den Schaden schätzen
derpunkt hat geschrieben:ChaosXXX hat geschrieben:Aus denen geht z.B. auch hervor, dass Besichtigungen alle 1-2 Jahre ohne Grund erfolgen können.
Aber es gibt letztlich kein Urteil, welches die Durchsetzung dieser grundlosen Besichtigung bestätigt.
Na doch, genau das konnte man ja in dem von ChaosXXX geposteten Link lesen. Wie man das findet, ist eine ganz andere Sache.
derpunkt hat geschrieben:Nebenbei: in solchen Fällen ist ja der Vermieter auch eher an einer Auflösung des Mietvertrags interessiert und deshalb sehe ich hier den Startschuss zu weiteren Schikanemaßnahmen seitens des Vermieters.
Nebenbei: das ist doch großer Quatsch! Sicher gibt es solche Vermieter, keine Frage. Aber das erst mal per sé allen Vermietern unterstellen zu wollen ist völlig ungerechtfertigt. Ich kenne einen Fall, in dem der Vermieter tatsächlich gerichtlich eine Besichtigung durchdrücken ließ, aber keinesfalls aus reiner Schikane. Das jetzt auszuführen würde aber zu weit führen und da mir scheint, dass Du - derpunkt - ohnehin alle Vermieter gefressen hast. Fakt ist aber, dass ein Vermieter nicht aus Schikane durchaus die vermieteten Objekte besichtigen darf; auch wenn das dafür natürlich völlig richtig und gerechtfertigt enge Grenzen gibt.
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