Meterware - vom Umtausch ausgeschlossen?

vom 28.11.2010, 18:44 Uhr

Person A hat eine Wachstuchtischdecke im Internet bestellt. Auf der Seite der Verkaufsfirma steht, dass Meterware vom Umtausch ausgeschlossen ist, weil diese ja per Wunschmaß verschickt werden. Die Breite der Wachstuchtischdecke beträgt 1,40 Meter und Person A wollte 1 Meter dieser Tischdecke haben. Das wäre dann ein Maß von 1,40 Meter x 1,00 Meter. Die Tischdecke kam an und es waren nur 92 cm statt 1 Meter. Immerhin fehlten an der Tischdecke 8 cm, was auch schon einiges ausmacht.

A hat bei dem Verkäufer angerufen. Verkäufer B hat aber am Telefon gemeint, dass sie in der Regel so großzügig abmessen, dass ein Fehler in der Messung ausgeschlossen ist und A noch mal richtig nachmessen soll. A hat dann noch einmal nachgemessen als sie mit B telefonierte und gab das Maß von 92 cm noch einmal an.

B will die Ware nicht zurücknehmen. Hat A nicht immer das Recht einer Rückgabe? Oder ist das bei Meterware wirklich der Fall, dass der Verkäufer sich weigern kann. Die Ware wurde per Vorkasse schon bezahlt. Leider hat A die Ware auch nicht über Amazon gekauft. Dann wäre die Abwicklung bestimmt leichter. Wie sollte A sich verhalten? Immerhin hat A mit Versandkosten ca 25 Euro bezahlt und die 8 cm sind doch viel, wenn man die Tischdecke auf den Tisch legt. Schön sieht es jedenfalls nicht aus.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn man nicht das bekommen hat, was man bestellt hat oder die Ware fehlerhaft ist, dann hat man das Recht zur Rückgabe, so sehe ich das auf jeden Fall. Hier wurde falsch gemessen und somit ist auch die Ware fehlerhaft, denn eine zu kurze Tischdecke sieht eben nicht sonderlich gut aus. Deswegen ist meiner Meinung nach der Verkäufer verpflichtet, die Ware zurückzunehmen.

Man muss die Angelegenheit aber immer von beiden Seiten her sehen. Für den Verkäufer könnte es anders aussehen. Für Meterware gibt es kein Rücknahmerecht und da könnte ein Kunde doch auch auf die Idee kommen, von der richtig abgemessenen Ware ein paar Zentimeter abzuschneiden, um dann doch erfolgreich reklamieren zu können. So wird, wie der Händler es auch aussagt, bei den Maßangaben immer großzügig gemessen.

Deswegen ist die ganze Sache für beide nicht einfach. Ihr glaubt nicht, auf was für Ideen Kunden kommen, um Ware wieder zurückgeben zu können. Deswegen wird auch der Händler den Glauben an die guten Menschen verloren haben. Trotz alledem kann auch ihm oder seinen Mitarbeitern ein Fehler unterlaufen sein. So kann man nur auf eine gütliche Abwicklung hoffen. Vielleicht hat der Kunde ja über Paypal gezahlt, da kann man über den Käuferschutz versuchen, sein Geld zurückzubekommen.

» urilemmi » Beiträge: 2263 » Talkpoints: 7,31 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Als erstes muss Herr A die fehlerhafte Ware sofort reklamieren. Da Herr A diese in einem Onlineshop gekauft hat, würde ich zusätzlich noch empfehlen, ein Foto zu machen auf dem man auch deutlich erkennen kann, dass das gelieferte Produkt tatsächlich zu kurz ist. Man könnte hierfür das Tischtuch einmal ausbreiten und ein Maßband daneben legen bevor man ein Foto macht.

Anschließend sollte man dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung anbieten. Das heißt, dem Lieferanten sollte die Chance gegeben werden, die fehlerhafte Ware gegen die korrekte Ware auszutauschen.

Sollte das auch nicht funktionieren, so hat man nach wie vor die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen die Ware ohne irgendwelche Angaben von Gründen zurück zugeben. Der Verkäufer ist dann wiederum verpflichtet das Geld zurück zuzahlen.

» caain » Beiträge: 271 » Talkpoints: 35,48 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Vom Umtausch ausgeschlossen meint in diesem Fall sicherlich, dass der Verkäufer für Meterware einen Widerruf ausschließt, das bei Fernabsatzverträgen (wie im oben geschilderten Fall) existiert. Das ist meines Wissens auch völlig rechtens und dieses Recht ließe sich sicher nur schwer außer Kraft setzen.

In diesem Fall will aber A nicht von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen, sondern er reklamiert die Ware. Das ist wieder etwas anderes, hier kann A reklamieren. Dazu sollte A aber erst mal die Bestellbestätigung überprüfen. Stimmen Bestelldaten und Lieferung tatsächlich nicht überein, dann kann A weitere Schritte in Angriff nehmen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Grundsätzlich ist es natürlich verständlich, dass abgeschnittene Meterware nicht mehr umgetauscht werden kann, zum Beispiel bei Nichtgefallen. Allerdings ist es in diesem Fall ja so, dass A einen Meter des Stoffes bestellt hat, stattdessen aber nur 92 Zentimeter bekommen hat. Der Verkäufer hat eindeutig einen Fehler gemacht, da er den Stoff offensichtlich falsch abgemessen hat. Das ist so wie bei jedem anderen Produkt, das einen Fabrikationsfehler oder sonstige Schäden aufweist. Auch hier kann man reklamieren - in jedem Fall, auch wenn der Umtausch ausgeschlossen ist.

An Stelle von A würde ich weiterhin bohren und darauf bestehen, dass der Laden für sein eigenes Verschulden auch haftet und den Stoff umtauscht und eben ein Stück Stoff schickt, das die bestellten Maße hat. Normalerweise ist es so, dass Stoffe großzügig abgeschnitten werden, so dass A eigentlich mit 102 bis 105 Zentimetern hätte rechnen können, sicher aber nicht mit ganzen acht Zentimeter zu wenig.

Hat A eine Rechnung, aus der hervorgeht, dass er/sie definitiv einen ganzen Meter bestellt hat und nicht nur 90 (92) Zentimeter? Trotz allem könnte der Verkäufer nun argumentieren, dass A den Stoff gekürzt hat und es nicht mehr nachvollziehbar ist, dass nur 92 Zentimeter geliefert wurden. Das fände ich dann allerdings schon sehr dreist von B, auch wenn ich mir auf der anderen Seite vorstellen kann, dass es Kunden gibt, die selbst das tun würden. A hingegen hat dieses Stück Stoff ja offensichtlich als Decke eingeplant und da würde ich nun auch nicht aufgeben, sondern darauf bestehen, dass B die Ware zurücknimmt und entweder das Geld erstattet oder neuen Stoff schickt - diesmal in der korrekten Länge.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


A war hartnäckig und hat die Tischdecke, die zu kurz war behalten können und bekommt wohl in den nächsten Tagen eine richtig zugeschnittene Wachstuchtischdecke. A hat mehrmals angerufen und hat dann auch mit dem Chef bzw. Geschäftsführer gesprochen und dann wurde A zugesichert, dass A die Tischdecke behalten kann und sie eine neue zugesendet bekommt. Eine Rücksendung würde zu viel Aufwand sein.

Bis Ende der Woche sollte die Tischdecke nun da sein und A wurde zugesichert,, dass diesmal großzügig abgeschnitten wird. Hartnäckigkeit und viele Telefonanrufe haben sich ausgezahlt. Aber trotzdem wird A dort wahrscheinlich nichts mehr bestellen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich kenne es sogar aus vielen Shops, dass man auch Meterware umtauschen kann. Zumindest habe ich das schon häufiger gesehen, wenn ich in Onlineshops Stoffe bestellt habe. Allerdings ist es in dem Fall ja kein Umtausch, sondern eine Reklamation. Da war es sicherlich richtig, dass A hartnäckig geblieben ist. Allerdings würde ich da wohl nach solch einem Aufwand und Ärger in Zukunft ebenfalls nichts mehr bestellen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



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