Was gilt als Exmatrikulations-Bescheinigung?

vom 24.11.2010, 21:39 Uhr

Ich habe vor 2009 die Uni gewechselt und jetzt einen Brief meiner derzeitigen Uni bekommen, dass ich doch bitte eine Exmatrikulationsbescheinigung meiner alten Uni abgeben soll (warum auch immer ich die nicht direkt bei der Immatrikulation abgeben musste).

Jetzt hab ich meine kompletten Unterlagen durchsucht, aber ich habe so etwas nicht gefunden. Das Einzige, was ich hier hab, ist ein Brief, in dem steht, dass meine Exmatrikulation nach § 68 HHG zum xx.xx.2009 angeordnet wird. Zählt dieser Wisch als Exmatrikulations-Bescheinigung, oder muss ich da noch mal eine "richtige" Bescheinigung meiner alten Uni anfordern?

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Um zu klären, ob deine neue Uni dieses Schreiben als Exmatrikulationsbescheinigung anerkennt, hilft nur, dich an deiner Uni zu erkundigen.

Ich meine allerdings, dass sie es nicht anerkennen werden und du noch eine richtige Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen musst. Es wird ja nur angeordnet, somit ist es eben nicht hundertprozentig sicher, dass du exmatrikuliert bist an deiner alten Uni. Das war auch damals bei meinem Wechsel der Universität so. Dort gab man sich mit so einer Aussage auch nicht zufrieden und ich musste auch schriftlich meine richtige Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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