Aus Hartz 4 in Beschäftigung - wie läuft der Übergang?

vom 24.11.2010, 18:15 Uhr

A bezieht derzeit noch Hartz 4. Nun hat A aber zum 1.1.2011 eine neue Stelle in Aussicht, mit welcher A sich völlig selbstständig finanzieren kann. Es ist ja so, dass man die Hartz 4 Leistungen immer im Voraus für den Monat erzählt. So bekommt A beispielsweise Ende November schon die Leistungen für Dezember. Auch im Dezember würde A die Leistungen für Januar in den letzten Tagen erhalten. Allerdings wäre es ja so, dass A für Januar auch ein Arbeitsentgelt aus der neuen Tätigkeit erhält aber eben erst am Ende des Monats.

Wie funktioniert das dann? Bekommt A die Hartz 4 Leistungen für Januar dann schon Ende Dezember nicht mehr? Wie soll A dann aber im Januar ihren Lebensunterhalt finanzieren? Eigentlich bräuchte A sogar noch mehr Geld als normal, da sie die hohen Fahrtkosten mit dem Bus zu ihrer Arbeitsstelle hat.

Oder ist es vielleicht so, dass A die Leistungen für Januar zunächst erhält aber diese dann zurückzahlen muss? Wobei das ja dann auch wieder blöd wäre, da A ja mit ihrem Gehalt für Januar, was sie erst am Ende vom Januar bekommt, auch den ganzen Februar leben muss. Weiß jemand von euch, wie das funktioniert? Eigentlich sind doch alle Möglichkeiten ziemlich blöd, oder? Hat jemand schon Erfahrungen gemacht?

» Someone » Beiträge: 201 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge



A wird zunächst weiterhin seine Leistungen ganz normal weiter beziehen. Das Amt sollte im Normalfall dann eine Kopie des Arbeitsvertrages anfordern . Erst mit Eingang der ersten Lohnabrechnung erfolgt eine Anpassung des Leistungssatzes und im Anschluss daran gegebenenfalls eine Rückforderung von zu viel geleisteten Zahlungen. Soweit sollte es im Regelfall allerdings nciht kommen, da anhand des Arbeitsvertrages ein ungefähres Einkommen geschätzt werden kann.

Es könnte ja auch sein, dass A noch während des ersten Monats wieder gekündigt wird. Denn wer weiß schon im voraus ob A wirklich optimal für die Stelle geeignet ist. In solchen Fällen muss dann nicht extra erneut ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt werden.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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