Vorraussetzung für den Tagesmutterschein
Eigentlich dachte ich immer man müsse schon eine vernünftige Ausbildung haben um Kinder betreuen zu dürfen, aber gerade habe ich erfahren, dass das auf eine Tagesmutter nicht zutrifft. Diese muss nur einen Schein machen, bei dem sie je nach Bundesland um die 80-160 Stunden einen Kurs absolviert und danach den Schein bekommt. Das finde ich schon verdammt kurios, aber scheinbar geht es auch, dass man den Schein einfach so bekommt, wenn man in einem pädagogischen Studiengang studiert.
Eine Bekannte von mir studiert "Bildung und Erziehung". Sie hat sich einfach einen Antrag geholt und hat dann doch wirklich ohne den Kurs zu besuchen diesen Schein bekommen. Dabei hat sie mit ihrem Studium noch nicht abgeschlossen, sie ist gerade ins dritte Semester bekommen. Jetzt frage ich mich welche Voraussetzungen tatsächlich für diesen Schein gelten und bei welchen Studiengängen es diesen Schein nach geworfen gibt? Trifft das für den Lehramtsstudiengang vielleicht auch zu? Hat es sogar schon einer ausprobiert?
Über die Voraussetzungen kann man sich jederzeit bei seinem Jugendamt erkundigen. Damit man Kinder betreuen kann ist der Schein notwendig. Diesen Kurs kann man belegen, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist und keine Vorstrafen hat und die notwendige geistige und körperliche Reife besitzt. Hat man eigene Kinder und diese 3 Jahre lang erzogen, dann kann der Kurs auch entsprechend verkürzt werden, da man davon ausgeht in der Erziehung der eigenen Kinder soweit Erfahrungen gesammelt wurden.
Dazu muss es auch von den Räumlichkeiten passen wenn man im Anschluss Kinder betreuen möchte. So heißt der Schein auch nicht automatisch direkt, dass man loslegen kann und eine Zulassung hat. Damit hat man gerade einmal die Befähigung Kinder zu betreuen, aber alleine das reicht nicht. Im Anschluss wird geschaut, nach den Räumen, nach dem Konzept und dann kann man auch die Zulassung vom Jugendamt bekommen und kann alles weitere in die Wege leiten.
Zudem eine Tagesmutter zwar keine 3 Jahre gelernt hat in diesem Bereich, aber dennoch nicht komplett "dumm" ist und ebenfalls ihre Fortbildungen jedes Jahr nachweisen muss beim Jugendamt, damit sie auch weiterhin als diese tätig sein darf. Eigentlich sollte doch klar sein, dass eine Tagesmutter nicht automatisch eine Erzieherin oder Kinderpflegerin sein muss und mit ein wenig Informationen und Recherche hätte man das durchaus auch selbst bemerkt. Ich muss aber sagen, dass manche Tagesmutter besser arbeitet als eine Erzieherin die ihre 4 bzw. früher 5 Jahre gelernt hat und mich als Mutter mehr überzeugt hat bei der Betreuung meines Kindes. Damit ist eine Tagesmutter auch nicht direkt etwas schlechtes was verteufelt werden muss.
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