Änderungen für Autofahrer 2011
Im neuen Jahr kommen auf den Autofahrer wieder einige Änderungen zu auf die er sich einstellen muss. Hier einmal eine Zusammenfassung der Änderungen:
Winterreifenpflicht
Alle Kraftfahrzeuge müssen bei winterlich glatten Straßenverhältnissen mit Reifen ausgerüstet sein die vom Profil her, der Gummimischung und vom Aufbau für winterliche Straßenverhältnisse geeignet sind. Bisher wurde nur eine den Verhältnissen angepasste Ausrüstung verlangt. Es ist allerdings noch nicht abschließend geklärt welche Reifen nun geeignet sind und den Forderungen dieser Verordnung entsprechen.
Neue Spritsorte
An der Tankstelle gibt es ab Januar eine neue Spritsorte als Alternative zum normalen Super welche E10 heißt. Dieser Sprit enthält einen höheren Zusatz an Ethanol welcher aus nachwachsenden Rohstoffen produziert wurde. Mit dieser Maßnahme will man die CO2-Bilanz beim Autofahren verbessern, leider vertragen aber nicht alle Motoren diesen neuen Biokraftstoff. Besonders ältere Fahrzeuge können Probleme bekommen, genaue Aussagen über die Verträglichkeit halten die jeweiligen Autohersteller vor.
Euro5-Steuerbefreiung läuft aus
Die generelle Befreiung von der Steuer endet zum 1.1. für die Autos die der Schadstoffnorm Euro 5 beziehungsweise 6 entsprechen. Ab diesem Tag gibt es nur noch einen Steuerbonus in Höhe von 150 Euro für Euro-6-Dieselfahrer deren Fahrzeug ab dem 1.1. zugelassen wurde.
Führerschein mit 17
Der Führerschein mit 17 als bundesweite Regelung ist beschlossene Sache. Die bisher durchgeführten Pilotprojekte in einigen Bundesländern war ein voller Erfolg, es hat sich dort gezeigt dass Führerscheinneulinge die am begleitenden Fahren teilgenommen haben auch nach dem 18. Lebensjahr weniger häufig in Unfälle verwickelt waren als andere volljährige Fahranfänger.
Wechselkennzeichen
Zum Sommer soll das Wechselkennzeichen kommen. Damit können bis zu drei Autos eines Halters mit einem Kennzeichen fahren, allerdings immer nur abwechselnd. Dadurch fallen auch weniger Kosten bei der Versicherung an da ja immer nur ein Fahrzeug bewegt werden kann. Die Kosten dafür sollen sich an dem Auto mit der größten Typklasse orientieren. Für die Erhebung der KFZ-Steuer ist an eine ähnliche Regelung gedacht, dieses wurde aber noch nicht beschlossen. Mit diesen Kostenvorteilen möchte man die Autobesitzer motivieren sich einen sparsameren Kleinwagen oder ein Elektroauto als Zweit- oder Drittauto zuzulegen. Unter diese Regelung fallen auch die Oldtimer, Cabrios und die Wohnmobile.
Auslandsknöllchen
Die Kassierung für Autofahrersünden im Ausland kann nun auch in Deutschland eingetrieben werden, allerdings erst ab einen Bußgeld von 70 Euro und wenn der Bescheid in deutscher Sprache verfasst wurde.
Serienmäßiges Tagfahrlicht
Ab dem 1. Februar dürfen nur noch Fahrzeuge auf den Markt gebracht werden die ein serienmäßiges Tagfahrlicht aufweisen. Die Beleuchtung muss sich automatisch beim Start des Motors einschalten, ältere Fahrzeuge müssen aber nicht nachgerüstet werden. Ab November müssen alle Autos serienmäßig mit ESP ausgerüstet werden um eine Typzulassung zu erhalten.
hooker hat geschrieben:Wechselkennzeichen
Zum Sommer soll das Wechselkennzeichen kommen. Damit können bis zu drei Autos eines Halters mit einem Kennzeichen fahren, allerdings immer nur abwechselnd. Dadurch fallen auch weniger Kosten bei der Versicherung an da ja immer nur ein Fahrzeug bewegt werden kann. Die Kosten dafür sollen sich an dem Auto mit der größten Typklasse orientieren. Für die Erhebung der KFZ-Steuer ist an eine ähnliche Regelung gedacht, dieses wurde aber noch nicht beschlossen. Mit diesen Kostenvorteilen möchte man die Autobesitzer motivieren sich einen sparsameren Kleinwagen oder ein Elektroauto als Zweit- oder Drittauto zuzulegen. Unter diese Regelung fallen auch die Oldtimer, Cabrios und die Wohnmobile.
Hallo,
woher sind diese Infos und wie alt sind die? Meiner Information nach - und die ist von diesem Oktober - sieht es bei Steuer und Versicherung so aus:
Die KFZ-Steuer fällt für alle Fahrzeuge zu 100% an. Eine Ermäßigung ist nicht vorgesehen.
Versicherungsvorteile soll es nur geben falls die Versicherungen etwas entsprechendes anbieten wollen.
Grüßli,
Arcon
hooker hat geschrieben:Winterreifenpflicht
Alle Kraftfahrzeuge müssen bei winterlich glatten Straßenverhältnissen mit Reifen ausgerüstet sein die vom Profil her, der Gummimischung und vom Aufbau für winterliche Straßenverhältnisse geeignet sind. Bisher wurde nur eine den Verhältnissen angepasste Ausrüstung verlangt. Es ist allerdings noch nicht abschließend geklärt welche Reifen nun geeignet sind und den Forderungen dieser Verordnung entsprechen.
Neue Spritsorte
An der Tankstelle gibt es ab Januar eine neue Spritsorte als Alternative zum normalen Super welche E10 heißt. Dieser Sprit enthält einen höheren Zusatz an Ethanol welcher aus nachwachsenden Rohstoffen produziert wurde. Mit dieser Maßnahme will man die CO2-Bilanz beim Autofahren verbessern, leider vertragen aber nicht alle Motoren diesen neuen Biokraftstoff. Besonders ältere Fahrzeuge können Probleme bekommen, genaue Aussagen über die Verträglichkeit halten die jeweiligen Autohersteller vor.
Ich bin schwer begeistert. Zunächst mal, was sind denn nun winterlich glatte Straßenverhältnisse? Ist Glatteis ohne Schnee denn winterlich oder ist bei reinem Schneefall ohne Glatteis ein Sommerreifen erlaubt? Gibt es da jetzt endlich mal was konkreteres oder bleibt es bei dem gleichen Wischiwaschi das wir bisher haben? Stell ich mir dann auch schwer vor, wenn dann mal jemand gegen sein Knöllchen klagt.
Und die neue Spritsorte naja, ich steh sowas mittlerweile sehr skeptisch gegenüber. Ich hab vor einem Jahr erst mein Auto kaputt gemacht, weil man seitens des Staates Vorschriften über Biobeimischungen machte ohne vorher mal die Autohersteller zu fragen, ob die Motoren das vertragen. Und da ging es nicht mal um den richtigen Biodiesel, sondern um die gesetzlich vorgeschriebene Beimischung im normalen Diesel. Und das Auto war grad mal 4 Jahre alt, betrifft also nicht nur Uraltmodelle.
Bleibt nur zu hoffen, dass man für solche Autos dann die bisherigen Kraftstoffe als Alternativen beibehält und auch nicht schlussendlich zu höheren Preisen verkauft, als bisher.
Die neuen Festlegungen und geplanten Veränderungen standen am Sonntag den 21.11. im Focus. Bisher kannte ich auch nur die alte Variante mit den Wechselkennzeichen.
Bei den Winterreifen finde ich die Formulierung im Gegensatz zur vorherigen Wortwahl relativ präzise. Bisher war nur von einer den Wetterverhältnissen angepasste Ausrüstung die Rede, jetzt spricht man von Glatteis, Schneematsch, Reifglätte, Profil, Mischung und Aufbau der Reifen. Ich denke schon dass diese Forderungen relativ eindeutig sind, ob nun unbedingt die M+S Reifen dazu gehören ist allerdings anscheinend noch nicht geklärt. Da ja immer alles von unseren Politikern geregelt werden muss kommt sicherlich noch eine Liste oder eine Durchführungsverordnung dazu.
Ich denke aber auch dass es später zu einer Vielzahl von Streitigkeiten kommen wird, jeder schätzt die herrschenden winterlichen Verhältnisse einfach anders ein. Ich vermute sogar dass so etwas wieder ein hohles Gesetz ist was praktisch nicht kontrolliert und vollzogen wird und dass es nur bei Unfällen eine Rolle spielen wird. Dann haben die Versicherungen und der Autofahrer den Schwarzen Peter wenn sie sich um die Schuldfrage oder eine Mitschuld streiten. Knackpunkt wird sicherlich dann auch die Frage sein ob sechs Jahre alte Winterreifen auf Grund der Alterung und der damit verbundenen Verhärtung noch den Anforderungen entsprechen. Jeder Hersteller verwendet andere Mischungen und Materialzusammensetzungen und deren Eignung kann im Streitfall eigentlich nur ein Gutachter klären.
Die neuen Spritsorten halte ich auch für Unfug, vor allem weil der Platz an den Zapfsäulen nun einmal beschränkt ist. Diese Denkweise ist allerdings recht clever,man schafft per Gesetz einfach eine Nachfrage um den Absatz für diesen Biosprit anzukurbeln und um natürlich sich auf die Schulter klopfen zu können dass man etwas für den Klimahaushalt unternommen hat.
Der Bundesrat hat die neue Regelung zur Winterbereifung wie erwartet abgesegnet. Die Verordnung tritt einen Tag nach dem Verkünden in Kraft, also wahrscheinlich Anfang Dezember.
Übrigens taucht der Begriff „Winterreifen“ nicht in dem Gesetz auf, man spricht viel mehr von M+S Reifen. Leider steht aber die genaue Definition dieser Reifen noch aus. Die Bußgelder haben sich verdoppelt, jetzt sind 40 Euro bei ungeeigneter Bereifung fällig und 80 Euro bei Verkehrsbehinderung. Zugleich räumte aber ein Sprecher ein dass flächendeckende Kontrollen vorerst nicht stattfinden sollen. Auch wurde präzisiert dass jemand, der sein Auto bei Schnee lediglich parkt, sich nicht strafbar macht. Der Gesamtverband der Versicherer hat sich inzwischen auch schon positioniert und erklärt dass kein Autofahrer seinen Versicherungsschutz verliert wenn er mit der falschen Bereifung unterwegs ist. Nur wer grob fahrlässig handelt muss mit Konsequenzen rechnen, aber Sommerreifen im Winter gehören definitiv nicht dazu.
Leider sind die LKWs von dieser neuen Verordnung nicht betroffen, für sie gibt es nach wie vor keine entsprechende Festlegung. Hier wartet man noch auf eine EU-Verordnung die definieren muss was Winterreifen sind, das soll bis zum nächsten Sommer erledigt sein.
hooker hat geschrieben:Übrigens taucht der Begriff „Winterreifen“ nicht in dem Gesetz auf, man spricht viel mehr von M+S Reifen.
Juhu der gesetzgeberische Unsinn geht ohne zu zögern weiter. Also mal ganz ehrlich, was soll denn ein Gesetz bringen, dass von Reifen spricht für die es gar keine Vorgaben gibt? M+S hat leider rein gar nichts damit zu tun ob ein Reifen wirklich wintertauglich ist. So war es vielleicht mal gedacht und so hat es sich auch bei vielen Autofahrern und scheinbar auch Politikern eingeprägt. Aber M+S kann jeder Reifenhersteller nach Lust und Laune auf seine Reifen drucken, selbst wenn es richtige Slicks wären, wie sie im Rennsport verwendet werden.
Wenn man schon so ein Gesetz macht, was ich im Prinzip durchaus befürworte, dann sollte man auch dementsprechende Vorgaben schaffen, damit es auch Sinn macht. Das heißt für mich dann, dass man genaue Vorgaben für Winterreifen in das Gesetz aufnimmt oder eine eigene geschützt Bezeichnung für Winterreifen schafft, damit man sich auch sicher sein kann, dass ein angeblicher Winterreifen auch wirklich im Winter tauglich ist.
Was passiert denn jetzt, wenn ein Autofahrer mit einem Reifen aus Asien ankommt, der ganz klar als Sommerreifen zu erkennen ist, aber die Aufschrift M+S trägt? Muss er dann zahlen oder nicht?
Zum Wechselkennzeichen hatte ich hier auch schon etwas geschrieben. Grundsätzlich finde ich die Idee gut, sofern eben nicht für jedes Fahrzeug der volle Steuersatz erhoben wird. Sonst könnte man die Autos ja auch einfach separat anmelden. Wo soll der Vorteil für den Autofahrer sein, wenn das Kennzeichen zwar ausgetauscht werden kann, aber dennoch der volle Steuersatz fällig wird?
Eine Winterreifenpflicht war längst überfällig. Allerdings finde ich es unsinnig, sich nur an diese "M+S"-Kennzeichnung zu klammern. Mir geht das einfach nicht weit genug. Theoretisch kann man dank der neuen Regelung bei 1 Grad plus ohne Schnee weiterhin mit Sommerreifen unterwegs sein, auch wenn hier Winterreifen angesagt wären. Zudem wäre eine klare Regelung ratsam - was ist ein idealer Winterreifen, wie viel Profil sollte er aufweisen, etc.pp.?
Cologneboy2009 hat geschrieben:Allerdings finde ich es unsinnig, sich nur an diese "M+S"-Kennzeichnung zu klammern. Mir geht das einfach nicht weit genug.
Naja was heißt nicht weit genug? M+S kannste in die Tonne werfen, wenn es um eine gesetzliche Regelung gibt. Es gibt einfach keine Vorgaben, die ein M+S-Reifen erfüllen muss, weil diese Bezeichnung nicht geschützt ist. Die kann jeder nach Gutdünken auf einen Reifen drucken, ohne das ein Laie wirklich wissen kann, dass er sich darauf verlassen kann. Da muss einfach nochmal eine neue Regelung her.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-147984.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1024mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 2984mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1837mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1331mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?