Betriebskindergarten vs. öffentliche Kindergärten
Da wir hier Berufstätige Mutter- Problem? nun bald ziemlich OT werden, mache ich mal einen neuen Thread auf.
Wie gesagt, gibt es in Deutschland bereits einige Großbetriebe, die betriebsinterne Kindergärten anbieten. Ich habe das gestern Nacht nur mal kurz überflogen. Kindergartenbeiträge sind in dem Fall genauso fällig, wie auch in anderen Kindergärten. Somit wären ja zumindest die Unkosten für den Betriebsinhaber zum Großteil gedeckt. Ansonsten habe ich irgendwo eine Kosten- Nutzen- Rechnung gesehen. Also nur der Hinweis darauf, dass sich ein Betriebskindergarten erst ab glaube 500 Mitarbeitern lohnt, was für mich auch nachvollziehbar ist. Denn für den Arbeitgeber fallen mehr Kosten an und das lohnt nur, wenn quasi ständig Bedarf besteht. Der besteht aber nicht, bei einer handvoll Mitarbeiter, deren Kinder ja auch mal älter werden und keine Betreuung mehr brauchen. Außerdem sind ja Einrichtungen mit Kindern immer mit besonderen Bestimmungen belegt.
Ansonsten sehe ich viele Vorteile in einem Betriebskindergarten. Sowohl für den Arbeitgeber, wie auch die Eltern. Man kann die Kinder morgens quasi mit zur Arbeit nehmen und muss nicht noch einen Umweg über den Kindergarten gehen oder fahren. In Großstädten, in denen es in jedem Stadtviertel eine Kindergarten gibt, ist das mit wenig Aufwand verbunden. Wenn man aber nicht so zentral wohnt und dann morgens erst mal knappe 30 Minuten zum Kindergarten unterwegs ist, dann noch zum Arbeitsplatz muss, der in die andere Richtung liegt und das selbe Spiel nach Feierabend noch mal- die Zeit kann man auch sinnvoller mit dem Kind nutzen.
Betriebskindergärten sind an sich auf die betriebsinternen Arbeitszeiten eingerichtet. Was ich für eine Vorteil sehe. Kein Betriebskindergarten wird um 14 Uhr schließen, wenn die offizielle Arbeitszeit in dem Betrieb bis 18 Uhr ist. Genauso wie der Kindergarten nicht erst um 10 Uhr öffnen wird, wenn die offizielle Arbeitszeit in dem Betrieb um 6 Uhr ist. Die Öffnungszeiten sind zwar für den Arbeitgeber mit eventuell mehr Personal verbunden und somit mehr Kosten, dafür weiß er aber auch, dass seine Angestellten pünktlich am Arbeitsplatz sind und keiner früher gehen muss, weil der Kindergarten früher schließt und es sonst keine Betreuungsmöglichkeit gibt.
Auch sonst bringt es Vorteile. Wenn mit dem Kind mal was ist, ist man schneller am Ort des Geschehens, als wenn das Telefon klingelt und die Eltern benachrichtigt werden und man dann schnell zum Kindergarten rast. Die Wege sind eindeutig geringer. Zumindest wenn der Betriebskindergarten in der Nähe des Firmengeländes ist. Je nach Vorfall sind die Eltern dann schnell wieder am Arbeitsplatz, ohne das kostbare Zeit für lange Fahrtwege wegfallen. Was in meinen Augen auch zur Beruhigung der Eltern beiträgt. Und sicherlich auch dem Kind zu gute kommt.
Pausenzeiten etc. können ebenfalls mit dem Kind genutzt werden. Je nach Einrichtung zumindest. Und Mama oder Papa sind immer in der Nähe, was sicherlich zur Beruhigung sowohl der Eltern wie auch der Kinder beiträgt.
Außerdem werden mit solchen Modellen ja auch Arbeitsplätze geschafft. Was ich für durchaus sinnvoll erachte. Und so können auch Eltern in Führungspositionen durchaus mit ruhigem Gewissen arbeiten gehen, ohne von Öffnungszeiten abhängig zu sein. Kommt natürlich auch auf den jeweiligen Betriebskindergarten an. Der ist aber mit Sicherheit flexibler als eine städtische Einrichtung.
Ich sehe das ganz ähnlich. Da ich selbst früher in Schichten gearbeite habe, weiß ich, wie schwierig das für Kollegen mit Kindern gewesen ist. Gerade in Betrieben wie Krankhäusern, Seniorenheimen, Autowerken, usw. empfinde ich das als sehr sinnvoll. Ich weiß, dass VW in Wolfsburg beispielsweise einen Werkskindergarten hat, die Zeiten richten sich weitestgehend nach den Schichten der Mitarbeiter.
Vor längerer Zeit gab es bei Stern TV mal einen Bericht zu einem ähnlichen Thema, dort wurde unter anderem über einen Berliner Kindergarten berichtet, der Betreuung für die Kinder von Eltern anbot, die Nachtdienste leisten mussten. In dem Fall war es sogar so, dass auch die Betreuung am Vormittag nach Absprache gewährleistet wurde, damit die Eltern schlafen konnten. Das fand ich ziemlich gut, auch wenn ich selbst das wohl eher nicht in Anspruch nehmen würde.
Mit dem Kosten-Nutzen-Faktor hast du natürlich völlig recht, bei kleinen Betrieben kann niemand erwarten, dort einen Kindergarten vorzufinden.
Meine Mutter ist schon früh wieder arbeiten gegangen, als ich noch sehr klein war. Damals war es überhaupt kein Problem, einfach mit zur Arbeit (Mutter-Kind-Kurheim) zu gehen und mich dort eben selbst zu beschäftigen. Nun war es allerdings auch so, dass es dort einen Spielplatz gab und auch andere Kinder zum Spielen. Sowas ist natürlich auch nicht schlecht, aber da muss a) eben der Beruf auch geeignet sein, b) der Arbeitgeber mitspielen. Also eher keine Normlösung.
Die Fokussierung auf einen Betriebskindergarten halte ich aber eher für schwierig. Das hat seine Gründe - zum einen Kindbezogen - darin, dass man sich die Frage stellen kann, was man von einem Kindergarten will. Zum anderen auch die Frage erlaubt sein muss, ob man sich nicht zusätzlich ungewollt weiter bindet bzw. im Fall des Arbeitsplatzwechsels seinem Kind nicht mit einem damit verbundenen Kindergartenplatzwechsel nicht zusätzlichem Stress aussetzt. Und das dann ohne Not!
Zum ersten Grund: will ich tatsächlich mein Kind nur aufgeräumt wissen, dann kann es tatsächlich egal sein, welche Ziele der Kindergarten verfolgt und was für einer Ausrichtung dieser nachgeht. Ein Betriebskindergarten ist vermutlich tatsächlich etwas, was hier ausschließlich den kleinsten gemeinsamen Nenner der Eltern sucht: die Kinder sollen tagsüber (irgendwie) versorgt werden! Es ist eine reine Zweckgemeinschaft und auf das Erziehungskonzept kann idR. gar nicht Einfluss genommen werden bzw. man kann es sich noch nicht einmal aussuchen. Sieht man für sein Kind aber z.B. zusätzlichen Förderbedarf oder hängt einem alternativen Erziehungskonzept nach, bleibt einem nichts weiter übrig, als dieses Angebot auszuschlagen. Eigentlich ist das immer der Fall, wenn man die Möglichkeit hat, explizite Wünsche (oder Ansprüche) hinsichtlich des Kindergartens zu äußern. Und das kommt automatisch, wenn man sich damit beschäftigt - dabei muss es noch nicht mal der Elitegedanke sein (z.B. ein dreisprachiger Kindergarten). Wer hier Montessori- oder Waldorfpädagogik haben will, wer sich vom Konzept der Waldkindergärten überzeugt sieht oder wer klar Einfluss auf die Erziehung im Kindergarten haben will (z.B. Eltern-Kind-Initiativen) oder eine konfessionsgebundene Erziehung sucht, macht um so einen Betriebskindergarten einen Bogen. Der ist wie eben geschrieben schlicht dazu da, die Kinder aufzubewahren.
Dann gibt es auch beruflich die Frage, wie lange man denn in dem Betrieb bleiben will. Wie ist der Platz, wenn man als Angestellter entlassen wird oder aber seinerseits einen neuen Arbeitsplatz sucht? Hier wäre es schon aus meiner Sicht besser, berufliches und privates (und Kindererziehung ist wirklich was Privates!) ganz deutlich zu trennen. Auch wenn das tatsächlich, da hat LittleSister recht, einen massiven Mehraufwand bedeutet. Das ist dann mindestens (!) das Bringen und Holen des Kindes zum Kindergarten in Abstimmung mit den Arbeitszeiten. Aber Kinder bedeuten nun mal Aufwand und man sollte sich Fragen, ab wann man dien Aufwand für sich scheut bzw. wie viel an Arbeit einem das eigene Kind wert ist.
Die vermeintliche Vorteile die genannt sind, welche tagsüber vorhanden sind, sehe ich übrigens nicht als gegeben. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass es sinnvoll ist, wenn Kinder in der Pause der Eltern von denen betreut werden bzw. aus der Spielgruppe genommen werden. Auch sehe ich den Fall, dass Eltern gerufen werden müssen, weil etwas passiert ist, als etwas Konstruiertes. Denn wie oft sollte so was vorkommen? Eigentlich doch nie und wenn das Kind in einem Kindergarten ist, in welchen das Elternteil 2x die Woche zu einem Notfall gerufen wird, dann ist der Kindergarten schlicht falsch.
Vieles wurde bereits genannt. Wie gesagt, kenne ich in Österreich kaum Beispiele für einen Betriebskindergarten. Weil aber auch der Punkt der Notfälle angesprochen wurde. Natürlich passieren hoffentlich nicht oft oder im Idealfall gar keine Notfälle, wo die Mutter geholt werden muss. Trotzdem bringt dieser Punkt weitere Einschränkungen und Komplikationen für die Mutter.
Es gibt nämlich Kindergärten, die das Kind nur dann aufnehmen, wenn ein Erziehungsberechtigter innerhalb von spätestens 30 Minuten vor Ort sein kann, eben in einem Notfall. Das heißt, man muss auch noch dazu eine Arbeitsstelle in der Nähe vom Kindergarten finden. Das Kind jedoch in einen anderen Kindergarten, eben in die Nähe der Arbeitsstelle zu geben kann auch mit Problemen verbunden sein, weil es in Österreich eben eine Gemeindepflicht gibt. Das heißt, dass das Kind prinzipiell in den dorfeigenen Kindergarten gehen muss. Es gibt zwar Ausnahmen, aber da muss man dann wirklich von A bis Z und rückwärts laufen, weil es eben nur Ausnahmen sind.
Alleine diese Tatsache spricht schon für Betriebskindergärten. Dann ist es eben auch in vielen Kindergärten so, dass die Kinder bis spätestens 9 Uhr in der Früh gebracht werden müssen. Die Möglichkeit, ein Kind eben später hinzubringen und dafür dann auch später abzuholen gibt es meistens nicht. Vielleicht ist das ein regionales Problem. Ich weiß, dass es in Wien etwas leichter ist, dafür gibt es dort das große Platzproblem.
@derpunkt
Es gibt aber auch gesetzliche Vorgaben, wie einen Bildungsplan für den Kindergarten und den müssen auch Betriebskindergärten einhalten, wenn sie die entsprechende Betriebserlaubnis haben wollen. Die Zeiten wo die Kindertagesstätte nur eine Aufbewahrungsmöglichkeit war, damit das Kind unter Aufsicht ist, sind doch weitgehend vorbei. Wobei ich nicht leugnen möchte, das es da mit Sicherheit noch Einrichtung gibt, wo die Kinder nur abgeparkt werden.
Allerdings wird eine Firma da mehr darauf schauen, weil sie eben mit einer guten bis sehr guten Kinderbetreuung auch die Mitarbeiter an sich bindet. Denn wenn ich mit allem in einer Firma zufrieden bin, dann habe ich selten den Wunsch mir was neues zu suchen. Zumal auch in betrieblichen Einrichtung flexibel weiter betreut wird, wenn kurzzeitig die Arbeitszeiten der Auftragslage angepasst werden müssen.
Weiterhin ist mir von einer Uniklinik bekannt, das dort eine Kinderbetreuung nach Bedarf zur Verfügung gestellt wird. Die Kinder sind als woanders in einer Kindertagesstätte. Aber gerade zu Zeiten, wo diese geschlossen haben bietet der Arbeitgeber eine Kinderbetreuung im Haus an. So das auch eine alleinerziehende Mutter durchaus am Wochenende arbeiten kann, wenn ein personeller Engpass entsteht.
Übrigens besteht auch bei betrieblichen Kindertagesstätten die Möglichkeit, das man mit "betriebsfremden" Kindern die Kapaziäten auslastet und damit Kosten verringert. Nur das es dann halt unterschiedliche Elternbeiträge dafür geben wird.
Punktedieb hat geschrieben:Es gibt aber auch gesetzliche Vorgaben
Das es Vorgaben zur Erlangung einer Betriebserlaubnis gibt, ist mir bekannt. Aber die Bedingungen hierzu sind gekoppelt an so was wie Raumgröße, Betreuungsschlüssel, Hygieneverordnung usw. Sind also alles eher "technische" Aspekte.
Was die "Lehrinhalte" angeht, gibt es höchstens noch Forderungen an die Ausbildung der Erzieher, wobei hier die Behörden Ermessensspielräume haben. Und ein pädagogisches Konzept muss vorliegen (schriftlich). Aber eine Inhaltsprüfung wird nicht vorgenommen! Damit ist eben leider nicht mal formal ausgeschlossen, dass es sich um Aufbewahrungsstätten für Kinder handelt.
Es gibt definitiv einen Bildungsplan für Kindertagesstätten. Und der muss in der Einrichtung auch für die Eltern einsehbar sein. Das Werk ist sehr umfangreich und ich glaube nicht, das man das unkontrolliert laufen lässt.
Sicherlich wird nicht jede Einrichtung jährlich kontrolliert werden können, weil dazu einfach das Personal fehlt. Aber mit entsprechenden Kontrollen, egal ob Bildungsplan, hygienische Zustände oder einfach nur die Sicherheit, werden immer durchgeführt und das auch unangemeldet. Ausserdem wird es spätestens bei der Schultauglichkeitsuntersuchung auffallen, wenn eine Kindertagesstätte nur zur Aufbewahrung dient.
Punktedieb hat geschrieben:Es gibt definitiv einen Bildungsplan für Kindertagesstätten.
Einzelne Bundesländer haben nun (seit kurzem) sog. Bildungspläne für Kindergärten entwickelt, an denen sich Erzieherinnen orientieren können, nicht aber müssen. Würde so etwas (wenn auch "nur" auf Länderebene - Bildung und Erziehung kann nicht vom Bund vorgegeben werden wg. der Kulturhoheit der Länder!) tatsächlich mal verbindlich vorgegeben werden, dann wäre dass das Ende von wenigstens 2-4 Erziehungskonzepten, welche sich gegenseitig (zum Teil heftig) widersprechen. So ist ja kaum eine generelle Vereinbarkeit von z.B. Montessori-Pädagogik für Kindergartenkinder, dem Situationsansatz, dem Konzept der sog. Freinet-Kindergärten, den Waldorf-Kindergärten, dem Waldkindergarten oder dem sog. Reggio-Kindergarten gegeben. Den "Masterbildungsplan", welcher jedem Konzept gerecht wird ohne es zu beschneiden, kann es nicht geben.
Punktedieb hat geschrieben:Ausserdem wird es spätestens bei der Schultauglichkeitsuntersuchung auffallen, wenn eine Kindertagesstätte nur zur Aufbewahrung dient.
Das wäre aber ein vertrauensseliger Blick auf die Bildungspolitik. Wenn es der politische Wille ist, dass Kinder mit 5 Jahren eingeschult werden, dann werden die Untersuchungen auch entsprechend gestaltet. Da wird nichts auffallen, außer absoluten Verhaltensauffälligkeiten. Die dürften aber dann auch ein Problem im Elternhaus zurückzuführen sein. Der Kindergarten (auch nicht die sog. Vorschule) sind verpflichtende Institutionen, welche der Schulvorbereitung dienen.
Ich selbst habe mein Kind bisher erst einmal für eine kurze Zeit in einen Betriebskindergarten untergebracht und muss sagen, dass es da keine großen Unterschiede zwischen dem Träger Betrieb und einem anderen Träger gab. Nichts anderes ist ja letzten Endes der Unterschied: der Träger. Das pädagogische Konzept dagegen steht auf einem ganz anderen Blatt und hat mit dem Träger nur bedingt etwas zu tun. Auch ein Betriebskindergarten kann daher nach Montessori oder Freinet arbeiten, auch wenn man das in der Praxis eher selten antrifft.
Ansonsten gibt es genügend gesetzliche Vorgaben, die ein jeder Kindergarten erfüllen muss, der wie schon erwähnt eine Betriebserlaubnis beantragt. Beispielsweise das Kinderförderungsgesetz, das auch fachliche Voraussetzungen festlegt, damit eine Kinderbetreuungseinrichtung die Betriebserlaubnis erhält. Wie solche Vorgaben dann letzten Endes umgesetzt werden ist eine andere Frage – es ist aber ein Fakt, dass es solche Vorgaben gibt und die Betreuungseinrichtungen immer mehr Aufgaben übernehmen müssen. Auch und gerade was die Förderung von Kindern mit einem besonderen Bedarf angeht. Davon können sich Betriebskindergärten nicht ausschließen, auch das ist gesetzlich geregelt.
Dass mit einem Arbeitsplatzwechsel auch der Kindergartenplatz verloren geht, ist mir neu. Ich kenne nur solche betrieblichen Einrichtungen, bei denen freie Plätze vorrangig an Mitarbeiter vergeben werden, aber bei genügender Kapazität auch Kinder Betriebsfremder betreut werden. Da auch umgekehrt Mitarbeiter den betrieblichen Kindergarten nicht nutzen müssen, entsteht so ein Wettbewerb um ein gutes Angebot, dass letzten Endes der Qualität der Kinderbetreuung zu Gute kommt. Dass ein Kind in einem Betriebskindergarten nur aufbewahrt wird, halte ich für übertrieben. Zumindest kenne ich keine solche Einrichtung, dafür aber diverse Kindergärten in kommunaler Trägerschaft in denen genau das passiert
Zum ersten Grund: will ich tatsächlich mein Kind nur aufgeräumt wissen, dann kann es tatsächlich egal sein, welche Ziele der Kindergarten verfolgt und was für einer Ausrichtung dieser nachgeht.
Das Problem hat man aber auch, wenn man in einem Dort wohnt, in dem es einen einzigen Kindergarten oder eventuell zwei Kindergärten gibt. Oder wenn man muslimisch ist und in einem erzkatholischem Gebiet lebt, in dem es nur katholische Kindergärten gibt. Wobei ich da noch einen Unterschied zu Motessori und Konsorten sehe.
Ich denke, jeder der sein Kind in eine bestimmte und speziellere Richtung untergebracht haben möchte, wird da auch vor Ort wahrscheinlich suchen müssen. Und ich ging auch nicht davon aus, dass Betriebskindergärten Pflicht sein sollten. Also verpflichtend für die Eltern. Aber die Möglichkeit als Wahlmöglichkeit finde ich persönlich nicht schlecht.
Und sollte das Kind tatsächlich eine Mehrbedarf an Förderung brauchen, stehen dem Betriebskindergarten sicherlich die selben Wegen offen, wie halt öffentlichen Kindergärten. Eben eine Zuschuss etc.pp. Beziehungsweise wenn man eh schon ein Kind hat, welche spezieller und vor allem aufwendiger betreut werden muss, wird man auch vor Ort Probleme haben. Und wenn das Kind gar behindert sein sollte, sind die Chancen, dass die Eltern beide Vollzeit arbeiten gehen können, wie halt Eltern eines gesunden Kindes, eh eher gering. Es sei denn das Kind wird ganztägig in einer Einrichtung untergebracht. Was aber dann so oder so ein Spezialfall wäre.
Aber Kinder bedeuten nun mal Aufwand und man sollte sich Fragen, ab wann man dien Aufwand für sich scheut bzw. wie viel an Arbeit einem das eigene Kind wert ist.
Nicht jede Frau steht vor der Wahl oder? Ich sage hier nur mal ungewollte Schwangerschaften.
Auch sehe ich den Fall, dass Eltern gerufen werden müssen, weil etwas passiert ist, als etwas Konstruiertes
Einfaches Beispiel: Kind hat Nasenbluten. Die Kindergärtnerin kann nicht abschätzen, was sie nun machen soll. In einem öffentlichen Kindergarten würde man wahrscheinlich erst mal so was versuchen und dann eventuell auch zum Arzt oder ins Krankenhaus fahren. In einem Betriebskindergarten könnte man erst mal die Mutter oder den Vater sehen lassen. Das Nasenbluten ist zum Beispiel auch durch einen kleinen Unfall zu ersetzen. Manchmal reicht es dem Kind dann vielleicht auch, wenn es einfach von Mama oder Papa beruhigt zu werden. Nun wie macht man das, wenn der Kindergarten weiter weg ist? Gehen wir mal von meinem Beispiel aus. Kind fällt hin und heult und lässt sich durch nichts beruhigen. Kindergarten ruft die Mutter im Betrieb an. Fahrtweg eine knappe Stunden. Sagen wir dreißig Minuten um das Kind zu beruhigen. Und dann wieder eine Stunde zurück an den Arbeitsplatz. Wenn der Betriebskindergarten auf dem Werksgelände ist, schätze ich den Fußweg mal mit um die zehn Minuten maximal. Plus dreißig Minuten beruhigen und zehn Minuten zurück. Die Mutter ist keine Stunde vom Arbeitsplatz weg. Im ersten Fall aber locker 2,5 Stunden. Beziehungsweise wird die Mutter in dem Fall wohl gleich einen halben Tag Urlaub nehmen können.
Und zum reinen Unterbringen. Heute gibt es durchaus Vorgaben, was ein Kind bis zum Schuleintritt können muss. Und da sind zum Großteil die Kindergärten in der Pflicht. Und kein Arbeitgeber ( in dem Fall die Firma, die einen Betriebskindergarten hat) will sich später sagen lassen, dass ihr Kindergarten nur eine Unterbringung ist. Immerhin ist es ja auch werbewirksam, wenn die Firmen was für ihre Angestellten machen. Und auch hier es steht doch jedem frei, wo er seine Kinder "unterbringt". Die meisten Firmen wollen von den Eltern genauso Geld sehen, wie öffentliche Kindergärten auch. Und die Eltern wollen genauso was für ihr Geld haben, wie bei einem öffentlichen Kindergarten auch.
Der Kindergarten (auch nicht die sog. Vorschule) sind verpflichtende Institutionen, welche der Schulvorbereitung dienen.
Hast du da was vergessen? Ansonsten widersprichst du dir enorm. Beziehungsweise seit wann sind Kindergärten verpflichtend? Ich dachte bis jetzt sind die noch freiwillig.
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