Schwangerschaft Stunden reduzieren - Gehalt Mutterschutz
A hat gerade erfahren, dass sie schwanger ist. Sie möchte jetzt die Stunden reduzieren, da sie momentan zwar nur 8 Std. arbeiten müsste, es aber jeden Tag länger wird. Es handelt sich bei der Firma um einen Familienbetrieb und A versteht sich sehr gut mit den Chefleuten. Sie möchte die Schwangerschaft geniesen und daher würde sie gerne die Stunden nach Absprache mit ihrem Chef auf 25 reduzieren.
Bei der Stundenreduktion erhält sie natürlich auch weniger Geld. Im Mutterschutz (8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) bezahlt ja die Firma das Gehalt weiter. A würde jetzt gerne wissen, ob sie dann den Durchschnitt vom letzten Arbeitsjahr im Mutterschutz erhält oder das Gehalt dass sie kurz vor dem Mutterschutz bekommen hat.
A bekommt leider nicht den Durchschnitt des letzten Jahres. Im Mutterschutz werden als Grundlage die letzten drei Arbeitsmonate vor dem Muterschutz zu Berechnung benutzt. Sie bekommt also den Durchschnitt der drei Monate in denen sie eigentlcih nur 25 Stunden arbeiten möchte.
A sollte dabei auch bedenken, daß das Geld, das sie in der Elternzeit erhält, ebenfalls so berechnet wird. Wenn sie gerade erst erfahren hat, daß sie schwanger ist und direkt die Stunden reduzieren möchte, wird sie bis zum Mutterschutz mindestens 6 Monate lang das reduzierte Gehalt bekommen haben, das wirkt sich auf alle Fälle auf das Elterngeld aus. Ob da auch nur die letzten 3 Monate oder mehr berechnet werden, weiß ich jetzt nicht mehr so genau. Außerdem muß sie bedenken, daß sie nach dem Erziehungsurlaub, sofern sie welchen nehmen wird, auch nur Anspruch auf den Posten hat, wie sie ihn zuletzt bekleidet hat. Sie kann dann auf ihre 25 Stunden pochen, aber nicht auf mehr.
Ich würde, wenn ich A etwas raten dürfte, die Stunden nicht reduzieren. Die Schwangerschaft kann man trotzdem genießen und wenn es einem wirklich mal schlecht gehen sollte während der Schwangerschaft, kann man sich auch vom Arzt krankschreiben lassen, damit man wieder auf die Beine kommt. Zuviel Freizeit in der Schwangerschaft ist nämlich auch nicht immer gut, da es einem auch schnell langweilig werden kann.
Das Mutterschaftsgeld ist im Prinzip ein Gehalt, was der Arbeitgeber noch weiter fortzahlt, also die 6 Wochen vor der Geburt und die 8 Wochen nach der Geburt. Die Höhe ist die gleiche wie im Monat bevor der Mutterschutz angetreten wurde. Somit würde sich eine Arbeitszeitverkürzung jetzt zu diesem Zeitpunkt recht negativ auswirken.
Ebenso, wenn du aus Deutschland kommst, würde das Elterngeld weniger betragen. Dieses wird allerdings aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. Dieses bekommst du dann für weitere 10 Monate nach dem Mutterschutz.
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