Urlaub als Arbeitssuchender möglich?
Ich hätte da mal eine Frage bezüglich Urlaub fahren als Arbeitssuchender in Österreich
A möchte in seiner jetzigen Firma kündigen, würde dann 4-5 Monate daheim sein und danach ein einer anderen Firma anfangen. Es ist allerdings nur zu 90 % sicher, dass er in der anderen Firma anfangen kann. Falls das nicht klappt würde er sich eine andere Stelle suchen und ev. etwas länger daheim sein, was für ihn kein Problem ist, da er Rücklagen angespart hat.
A hat im Februar schon einen Urlaub gebucht und nach seinem Plan ist er da schon arbeitslos. Wenn er Pech hat, ist er auch im Juni noch arbeitslos und möchte da auch gerne Urlaub fahren.
Ich habe gehört, dass man vom Arbeitsmarktservice auch Kurse vorgeschrieben bekommen kann, bei denen man dann anwesend sein muss. Wie ist das jetzt, wenn A auf Urlaub ist und genau da ein Kurs wäre. Kann er sich bei dem Kurs beurlauben lassen oder fällt ihm dann sein Geld weg?
Muss man den Urlaub beim AMS anmelden oder kann man einfach so fahren?
PalmitosPark hat geschrieben:Muss man den Urlaub beim AMS anmelden oder kann man einfach so fahren?
Zumindest in der Bundesrepublik Deutschland muss man sich bei (längerer) Abwesenheit natürlich bei der Arbeitsagentur abmelden und praktisch "Urlaub" beantragen. Ob der dann wirklich abgelehnt werden kann, dürfte von der Arbeitslosenzeit abhängen.
Zusätzlich könnte es zu Problemen führen, wenn die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt wurde (also eine Kündigung ohne einen anzuerkennenden Grund). Dann kann wohl auch eine Kürzung oder Sperre der Bezüge aus der Arbeitslosenversicherung ausgesprochen werden, die u.U. bis zum Februar reichen.
A scheint hier aber ein etwas seltsames Verhältnis zum Erwerbsleben zu haben, wenn die Sorge um den gebuchten (?) Urlaub in mehreren Monaten ihn mehr umtreibt, als die Situation als arbeitsuchender. Denn der Urlaub im Juni wäre doch, so mein Gefühl, sowieso in Frage zu stellen. Bekommt A den anvisierten Job in 4-5 Monaten würde das bedeutet, schon nach 4 Wochen im neuen Job Urlaub zu beantragen. Ich kenne es aber so, dass der erste Urlaub "in der Regel" erst nach der Probezeit genehmigt wird (außer, Weihnachten und Silvester sind innerhalb der Probezeit oder es gibt Betriebsferien).
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