Wohnungsgröße- wenn der Vermieter schummelt

vom 16.11.2010, 11:32 Uhr

Nicht jeder hat einen seriösen Vermieter und wenn Mieter A feststellt dass sich dieser in der korrekten Angabe bei der Größe der Wohnung geirrt hat dann ist einiges zu beachten damit er zu seinem Recht kommt.

Mieter A hat schlechte Karten wenn Vermieter B die Größe seiner Wohnung im Mietvertrag nur schwammig beschrieben hat und sie beispielsweise wegen möglicher Messfehler als nicht verbindlich bezeichnet. Selbst eine ärgerliche Abweichung von mehr als zwanzig Prozent begründet keinen Anspruch für eine Mietminderung wenn der Vermieter B nicht die Wohnungsgröße sondern die Anzahl der Räume zum Vertragsgegenstand gemacht hat. Mieter A könnte nur seine Miete kürzen wenn die Quadratmeterzahl der Wohnung deutlich kleiner ist als im Mietvertrag vereinbart wurde, hier aber nur bei Abweichungen die mehr als zehn Prozent betragen.

Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist zuweilen recht schwierig, es müssen Nischen und Rundungen beachtet werden, das Vorhandensein von Schrägen geht je nach Raumhöhe unterschiedlich ein und bei den Balkonen muss in Betracht gezogen werden ob er verglast ist. Die genauen Berechnungsgrundlagen können Interessierte unter anderem bei den Verbraucherzentralen, den Wohngeldstellen oder den Mieterverbänden beziehen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich habe mal einen Bericht im Fernsehen über dieses Thema gesehen. Ich finde es ziemlich heftig, wie viele Vermieter doch in diesen Punkten nicht ehrlich sind. Das Ausmessen einer Wohnung ist doch in vielen Fällen nun wirklich nicht so schwer. Allerdings muss ich auch sagen, dass manche Mieter nun wirklich selber schuld sind. Wenn ich eine Wohnung miete, welche 110 qm haben soll und es stellt sich dann heraus, dass diese Wohnung aber in Wirklichkeit nur 80 qm groß ist, dann stimmt doch auch irgendetwas bei dem Mieter nicht. Solche großen Abweichungen sollte man doch in etwa abschätzen können.

Ich bin auch der Meinung, dass wenn ich als Mieter eine Raumgröße nur schwer schätzen kann ich doch bei der Wohnungsbesichtigung zumindest ein paar Dinge mal abmessen kann. So könnte man doch unter dem Vorwand zu schauen, ob auch die Möbel passen, einfach mal ein paar Wände abmessen. So hätte man dann schon einmal eine etwas genauere Abschätzung ob die Gesamtgröße der Wohnung in etwa mit dem angegebenen Maß übereinstimmt. Ich finde schon, dass man so etwas immer selber überprüfen sollte.

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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