KindergärtnerInnen in einem privaten Kindergarten
In diesem Beitrag Privatkindergarten versus Gemeindekindergarten habe ich mich schon gefragt, was an einem privaten Kindergarten besser oder eben zumindest anders ist als an einem Gemeindekindergarten.
Meine Schwägerin hat ihre Karenzzeit genutzt um eine Umschulung zu machen. So hat sie eine Ausbildung zum Gesundheitstrainer für Kinder gemacht. Damit ist sie prinzipiell berechtigt so was ähnliches wie Turnstunden für Kinder anzubieten. Sonst hatte sie bisher jedoch noch keine Erfahrung mit Kindern gesammelt.
Die Ausbildung war eben auch eher theoretisch. Sie wollte selber mehr Praxis haben und so wollte sie ein Praktikum in einem privaten Kindergarten machen. Das wäre auch durchaus passend gewesen, weil sie ihre Turnstunden natürlich auch in einem Kindergarten machen kann. Dazu hat sie auch die Ausbildung.
Sie hatte dann eben ein Vorstellungsgespräch und die Kindergartenleiterin hat sie wohl scheinbar so sympathisch gefunden, dass sie sich zwei Tage später bei ihr gemeldet hat und gefragt hat, ob sie statt dem Praktikum nicht gleich eine eigene Gruppe haben möchte! Wobei ich hier nun nicht eine Turngruppe oder so meine, sondern eine richtige Stelle wie eine Kindergärtnerin.
Natürlich war das Angebot für meine Schwägerin sehr verlockend und sie hat auch zugesagt. Ich muss dazu sagen, dass ich mir das prinzipiell schon gut vorstellen kann. Meine Schwägerin hat wirklich ein gutes Händchen für Kleinkinder und sie hat auch selber zwei Kinder. Trotzdem hat sie wenn man es auf den Punkt bringt ja gar keine Ausbildung dazu. Zumindest hat sie die Grundausbildung nicht. Man könnte eher meinen, dass sie in diesem Bereich eben eine Zusatzqualifikation hat, aber nicht mehr.
Trotzdem arbeitet sie dort nun wie eine normale Kindergärtnerin. Zu zweit haben sie alleine eine Kindergartengruppe, wobei die andere ebenfalls keine eigene Ausbildung zur Kindergärtnerin hat. Sie nennen sich offiziell auch nicht Kindergärtnerin, weil das dürfen sie natürlich nicht, aber sie verwenden einen sehr ähnlichen Begriff. Wobei das ja auch nur eine Wortspielerei ist.
In einem Gemeindekindergarten wäre das glaube ich nicht möglich. Da müssen eben auch beim Personal bestimmte Kriterien erfüllt werden. Ist das in einem privaten Kindergarten nicht so? Wie gesagt läuft alles ganz offiziell ab! Da wird nichts vertuscht oder so. Es ist also durchaus legal, weil es eben ein privater Kindergarten ist, der aber schon Öffentlichkeitsrecht hat.
Ich muss sagen, dass mir das bisher nicht bewusst war. Ich wäre schon automatisch davon ausgegangen, dass auch in einem privaten Kindergarten dementsprechend ausgebildetes Personal vorhanden ist. Meine Schwägerin kann die Turnstunden zwar sicher qualifizierter als eine normale Kindergärtnerin abhalten, aber in allen anderen Bereichen muss sie sich dann doch eher auf den Hausverstand verlassen. Sie musste nur einen Schnellkurs ablegen, dass sie eben auch alleine Gruppen leiten darf. Dieser Kurs war aber wie gesagt nur eine Schnellvariante von ein paar Kurseinheiten.
Man kann das selbstverständlich nicht verallgemeinern. Das Personal, welches im Kindergarten vorhanden ist, hat natürlich nichts damit zu tun, ob das ein privater Kindergarten ist oder nicht. Auch wenn es sich um einen privat geführten Kindergarten handelt, müssen trotzdem die Gesetzesauflagen des Kindergartengesetzes eingehalten werden. Dazu gehört natürlich eine Mindestanzahl an Fachpersonal genau so, wie die Richtlinien der Erziehung und Bildung und/ oder der Früh- und Begabtenförderung anhand der Beobachtungsbögen, die auch von Privatkindergärten ausgefüllt werden müssen.
Es gibt diverse Rechte, die der private Kindergarten hat. Beispielsweise kann er selber entscheiden, wann er freie Tage und Fenstertage in die Urlaubszeit einführt. So kann es beispielsweise sein, dass ein privat geführter Kindergarten geschlossen hat, wenn die Kindergärten, die von Stadt und Gemeinde geführt werden, offen haben. Genauso kann es aber auch sein, dass der Kindergarten geöffnet hat, während die öffentlichen Träger der Kindergärten diese geschlossen haben.
Ob und wo die gelernten oder ungelernten Kindergartenpädagoginnen, Helferinnen oder Erzieherinnen ihre Arbeit ausführen möchten, bleibt natürlich ihnen überlassen. Fakt ist aber, dass in jedem Kindergarten ein gewisses Fachpersonal vorhanden sein muss. Sollte also deine Schwägerin dort angestellt worden sein, dann ist sicher auch eine Fachkraft nicht weit, die um Hilfe gebeten werden kann, wenn es nicht klappt. Es kann ja sein, dass die zweite Kraft keine Kindergartenpädagogin ist, sondern eine Kindergartenassistentin. Diese Ausbildung ist auch zulässig, mit dem Vorwand, dass momentan ein Mangel an Kindergartenpädagoginnen herrscht, was ich aber persönlich auch an den Haaren herbei gezogen finde, weil ich mich da intern sehr gut auskenne.
Hier glaube ich nicht, dass es gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Ausbildung von Kindergärtnerinnen bzw. Personen gibt, die eben in Tageseinrichtungen sich um Kinder kümmern. Eigentlich, so glaube ich, darf hier jeder so einen privaten Kindergarten eröffnen und als solchen führen.
Schwierig wird es höchstens was die Finanzierung angeht. Ist der Kindergarten auf öffentliche Gelder angewiesen, dann darf staatlicherseits entsprechend auf eine bestimmte Qualität beim Personal bestehen, was sich dann in der geforderten Ausbildung ausdrückt. Wenn aber keine städtischen Mittel und auch keine Landesmittel aufgewendet werden, hat der Staat hier keine Einflussmöglichkeit, solange keine Misshandlungen oder ähnliches zu befürchten sind.
Wobei ich jetzt sehe, dass tatsächlich eine Betriebserlaubnis notwendig ist, welche an länderspezifische Verordungen gebunden ist. Darin wird dann auch geklärt, welche Qualifikation das Personal haben muss. Denke aber, dass hier viel Ermessensspielraum bei den Behörden liegt.
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