Dichtigkeitsprüfung Abwasser für Hauseigentümer

vom 14.11.2010, 12:20 Uhr

Der ein oder andere hat es vielleicht schon mitbekommen, mit Inkraftteten der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am 1. März 2010 haben Immobilienbesitzer ab 2016 die Pflicht die Dichtheit der Abwasserleitungen umgehend nachweisen zu können. Daher ist es bis Ende 2015 nötig eine solche Prüfung durchzuführen und natürlich bei Handlungsbedarf alles nötige zu unternehmen, um einen positiven Nachweis zu erhalten.

Das ist ja durchaus sinnvoll und man sollte diese Prüfung sicher nicht allzu lange vor sich herschieben. Allerdings schüren hier einige Unternehmen aus der Branche Unsicherheit und streuen (bewusst oder unbewusst) nicht wirklich belegte Informationen. Dass Termine gegen Ende 2015 knapp werden könnten ist schon nachvollziehbar. Schlimmer ist da schon die Tatsache, dass ich mehrfach von verschiedenen Anbietern solcher Prüfung gelesen habe, dass die Kosten der Prüfung steuerlich absetzbar wären, obwohl die Oberfinanzdirektion Münster dies bisher verneint. Auch wenn das vielleicht erst noch richterlich geklärt werden muss, scheint es mir doch verkehrt, die Absetzbarkeit so darzustellen.

Ich für meinen Teil werde sicher nicht vorschnell handeln. Das liegt sicher auch daran, dass die Abwasserleitungen teilweise erst 2007 verlegt wurden und diese Nachweise vielleicht auch 2015 noch gültig sind.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



So richtig habe ich das jetzt nicht verstanden worum es da geht. Den §61 meinst du nicht, oder? Dort geht es mehr um die Prüfung der Qualität des Abwassers, nicht um die Dichtigkeit der Anlagen.

Überhaupt ist mir nicht klar was mit der Prüfung der Dichtigkeit der Abwasserleitungen bezweckt werden soll und wie so etwas geprüft wird. Ich kenne nur die mobilen Kanalinspizierer, könnte das damit gemeint sein? Eine Prüfung stelle ich mir sehr schwierig und damit auch sehr kostenaufwendig vor. Auch sehe ich nicht den Sinn in so einer Prüfung. Haushaltsabwasser enthält doch nur in der Regel das normale Abwasser was halt so im Haushalt anfällt und wenn da mal ein Rohr undicht ist dann ist das doch nicht weiter tragisch weil es im Erdreich einfach versickert. Die Mengen können doch auch nur sehr gering sein weil das Umfeld des Rohres doch verdichtet ist und das Wasser über so ein Leck dann einfach darüber fließt.

Steuerlich denke ich schon dass es teilweise absetzbar sein müsste, zumindest der Arbeitslohn der Fachfirma könnte als haushaltsnahe Dienstleistung gelten.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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