Fahrprüfung durchgefallen wg. mangelnder Verkehrsbeobachtung
Mal angenommen Prüfling A hat seine PKW-Fahrprüfung, erfüllt fehlerfrei alle Aufgaben des Prüfers, würgt den Motor nicht ab und zwingt auch den Fahrlehrer nicht zum Eingreifen und freut sich schon auf seinen Erfolg als ihn der Prüfer nach dem Aussteigen mitteilt dass er wegen mangelnder Verkehrsbeobachtung durchgefallen ist.
Die Prüfungsrichtlinie besagt dass der Fahrschüler während der Prüfungsfahrt den nachfolgenden Verkehr mit Hilfe der Rückspiegel beobachten muss. Als schlechte Verkehrsbeobachtung gilt auch der fehlende Blick beim Losfahren, Seitenwechsel, Abbiegen, rückwärtigen Fahren und natürlich beim Ausscheren.
Prüfling A hat inzwischen eingeräumt so gut wie nie in den Rückspiegel gesehen zu haben weil er seine erforderlichen Informationen über die Seitenspiegel bekam und auch den Schulterblick ausübte.
Meine Frage, ist das wirklich eine Todsünde wenn man nicht oder nur wenig in den Rückspiegel schaut? Gut, in der Prüfungsrichtlinie wird er ausdrücklich erwähnt, aber wenn ich meine Informationen anderweitig beziehe und diese dann ausreichend sind? Wenn ich Ausschere dann schaue ich auch in den Seitenspiegel und mache den Schulterblick, würde ich noch in den Rückspiegel sehen dann ist in dieser Zeit die Verkehrssituation schon wieder völlig verändert. Der Fahrlehrer hat übrigens noch nichts dazu gesagt, im Vorfeld wurde auch nicht darauf hingewiesen. Im Prinzip wurde von Prüfling A immer so gefahren wie er es gelernt hat. Prüfling A und voraussichtlicher Bezahler B sind nun sauer, schließlich wurden 160 Euro plus Kosten für die weiteren Fahrstunden eigentlich unnötig in den Sand gesetzt.
In der Fahrprüfung ist das schon eine Todsünde (kann aber natürlich auch vom Prüfer abhängen). Später eher nicht, weil es ja sonst keinen interessiert, wie oft du in den Rückspiegel guckst. Ich hatte damals übrigens genau das gleiche Problem. Da wurde mir dann auch gesagt, das man eigentlich immer den rückwärtigen Verkehr im Auge haben soll.
Zusätzlich muss man in bestimmten Situationen ja auch in den Rückspiegel gucken, beispielsweise bevor man auf der Autobahn zum Überholen ansetzt. Da muss man vorher nachschauen, ob das Auto hinter einem gerade blinkt und somit selbst zum Überholen ansetzen will.
Meine Schwester befindet sich derzeit in der gleichen Situation. Sie hat vor fast zwei Wochen ihre Fahrprüfung nicht bestanden, weil der Prüfer meinte, sie hätte nicht gründlich genug den entgegenkommenden Verkehr beobachtet. In diesem Fall frage ich mich allerdings, wie der Fahrprüfer das beurteilen kann. Er sitzt doch eigentlich auf der Rückbank und kann dabei höchstens die Blicke beobachten, die der Schüler in die Spiegel wirft. Dass Leute in ihrer Prüfung zu selten die Spiegel benutzen und deswegen durchfallen, hört man ja des Öfteren, aber das, was mir meine Schwester da berichtete, war mir völlig neu.
Ich denke auch, dass es häufig auf den Fahrprüfer ankommt, wie eine Prüfung ausfällt. Manchmal entscheiden sie auch zum Gunsten des Schülers, wenn der nur kleine Fehler begangen hat. Mein Ex-Freund musste zum Beispiel nur 15 Minuten fahren und hatte dann schon seinen Führerschein in der Tasche, das fand ich auch sehr merkwürdig.
Sicherlich ist das Prüfungsergebnis immer etwas vom Prüfer abhängig, aber eben genau so auch vom Fahrschüler, der je nach Auftritt halt mehr oder weniger streng beurteilt wird. Aber die allgemeine Verkehrsbeobachtung war schon vor knapp 20 Jahren ein Thema, da habe ich nämlich den Führerschein für PKW erworben. Zumindest mein Fahrlehrer hat immer wieder darauf hingewiesen keinesfalls den Schulterblick zu vernachlässigen, da man sich nicht allein auf die Spiegel verlassen sollte. Aber auch die Spiegel sollte man eben nicht vergessen und dabei alle Spiegel nutzen, weil eben jeder Spiegel ein etwas anderes Bild vom Verkehr zeigt, alle Bilder zusammen ergeben dann das Ganze. Und insbesondere der nachfolgende Verkehr sollte am besten durch den Rückspiegel beobachtet werden.
Dass der Prüfer den Fahrschüler wegen Nichtnutzung des Rückspiegels und damit mangelnder Verkehrsbeobachtung nicht bestehen ließ ist nur konsequent und richtig. Das mag hart erscheinen, die Nutzung des Innen-Rückspiegels gehört aber zu den Grundaufgaben in der Prüfung, die nicht explizit genannt werden und trotzdem erfüllt werden müssen.
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