Gibt es eine Strafe für Eltern unter 14?

vom 09.11.2010, 19:16 Uhr

Soweit ich weiß, ist jegliche sexuelle Handlung für Personen unter dem 14. Lebensjahr verboten. Dennoch hört man immer wieder mal von Jugend-Schwangerschaften. Vor ein paar Monaten war ja auch ein Fall zu hören, bei welchen eine 15-Jährige von einem 12-Jährigen schwanger war.

Ich weiß nicht, warum mir das jetzt erst durch den Kopf geht aber egal. Nehmen wir mal an das die 13-Jährige XXX von ihrem 14-Jährigen Freund XYY schwanger wäre, würden in dem Fall dann die Kinder bzw. die Eltern von ihnen bestraft werden, dafür, dass ihre Kinder sexuelle Handlungen durchgeführt haben? Laut dem BGB ist es ja eine Straftat. Was würde also passieren?

Ich bitte euch, sagt nicht, dass so junge Menschen noch nicht an so was interessiert wären und so junge Mädchen noch nicht mal ihre Tage haben. Nun, ich war auch mal so jung, und ich bekam meine Tage mit 9 Jahren!

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» Naviia » Beiträge: 821 » Talkpoints: 27,64 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Also im Fernsehen habe ich mal einen Fall gesehen (glaube das war eine von diesen neuen Doku.-Soaps) wo ein 12 Jähriges Mädel von einem 14 Jährigen schwanger wurde. Der Junge wurde wegen Verführung Minderjähriger angezeigt. Ob und wie er nun bestraft wurde weiß ich allerdings nicht. Die Eltern kann man hierfür wohl nicht belangen, denke nur wenn sie von der sexuellen Beziehung wissen und nicht einschreiten.

» Kullerkeks86 » Beiträge: 188 » Talkpoints: 33,39 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Mit dieser Frage habe ich mich noch nie beschäftigt, aber ich glaube kaum, dass minderjährige Eltern bestraft werden können. Erstens sind sie bestraft genug, da sie mit so jungen Jahren schon Verantwortung für ein Kind tragen müssen und zweitens kann ich mir nicht vorstellen, dass es lauter Fernsehsendungen über etwas Illegales geben würde. Auf RTL und anderen Sendern kann man ja fast täglich die Geschichten minderjähriger Eltern verfolgen, ob das nicht eher verboten werden sollte, ist eine andere Sache :roll:.

Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass die Eltern der Betroffenen zur Rechenschaft gezogen werden können. Eine Mutter kann nun mal nicht täglich an der Seite ihrer Tochter sitzen und kontrollieren wie und mit wem sie etwas macht. Eigentlich sollten die Kinder schon früh genug aufgeklärt werden, ob nun von zu Hause aus oder in der Schule. Wenn sie dann bereits sexuelles Interesse entwickeln, sollten sie auch Interesse an der Verhütung haben.

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» VanaVanille » Beiträge: 408 » Talkpoints: 0,12 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Naviia hat geschrieben:Soweit ich weiß, ist jegliche sexuelle Handlung für Personen unter dem 14. Lebensjahr verboten.

Dann bist Du hier falsch informiert. Natürlich hat der Gesetzgeber weder das Recht noch die Möglichkeit, in die sexuelle Selbstbestimmung einzelner Menschen einzugreifen. Mag sein, dass die Kirchen das noch versuchen - aber staatlicherseits wird niemand eingreifen, wenn Personen (völlig egal welchen Alters) sich sexuell betätigen! Das Verbot gilt für Handlungen AN und nicht FÜR Personen unter 14 Jahren.

Wie kommst Du darauf, dass hier ein Verbot bestehen würde und vor allem, auf welcher Grundlage würde dieses Verbot denn stehen? Gesundheitliche Beeinträchtigungen (wie z.B. bei Genuß vom Tabak oder Alkohol sind hier ja nicht anzunehmen).

Zwei Zwölfjährige können also in jeder Beziehung zueinander tun und lassen was sie wollen. Letztlich wären sie eben auch noch strafunmündig, so dass hier die Regelunen nicht greifen!

Naviia hat geschrieben:Laut dem BGB ist es ja eine Straftat.

Welches BGB bzw. welchen Paragraphen willst Du hierzu hernehmen, um eine Straftat zu konstruieren? In dem von Dir geschilderten Fall würde daher (strafrechtlich) nichts passieren - im "schlimmsten" Fall würde sich das Jugendamt intensiver um die Kinder kümmern.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wo kein Kläger, da auch kein Täter. Der 14 Jährige müsste von den Eltern der 13 Jährigen, oder auch ihr selbst, oder von einem Dritten erst angezeigt werden, bevor er mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müsste. Ohne eine Anzeige könnte ihm niemand etwas anhaben. Selbst mit einer Anzeige, so habe ich es gehört, passiert dem "Täter" nicht viel, sofern der Sex einvernämlich war. Sexuelle Handlungen an unter 14 Jährigen sind aber dennoch nicht erlaubt - selbst auf Kondomen steht, dass der Gebrauch erst ab 14 Jahren empfohlen ist. (Aber gut, wenn die Jüngeren diese wenigstens benutzen.

Es ist erschreckend wie jung schon die KInder heute Sex haben. Es ist in allen Schlagzeilen derzeit, dass einne 9 Jährige Schwanger war/ ist und mit gerade einmal mit 10 Jahren Mutter wird. Die Kinder werden immer frühreifer.

» JeanSmith » Beiträge: 422 » Talkpoints: 4,88 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Bei uns in Deutschland fängt es doch schon damit an, dass Jugendliche unter vierzehn Jahren nicht strafmündig sind. Also spielt es auch in diesem Falle keine Rolle ob hier etwas freiwillig, im gegenseitigen Einvernehmen, oder auf Druck und Zwang passiert ist. Der hätte das Mädchen auch vergewaltigen können (ja, klingt jetzt hart) und denoch hätte man es nicht strafrechtlich verfolgen können, da eben unter vierzehn Jahren.

Nichts desto Trotz muss ich hier noch was zu "derpunkt`s" Beitrag hinzufügen. Selbstbestimmung mag ja schön und gut sein. Aber spätestens dann, wenn ein erwachsener Mensch mit einem minderjährigem Kind (egal ob unter oder über vierzehn Jahren) verkehrt, kann er dafür ganz schön heftig belangt werden. Wie gesagt "kann", nicht muss. Hängt natürlich auch von verschiedenenen Faktoren ab. (Aber hier kann sogar die Tatsache dass das minderjährige Kind freiwillig mitgemacht hat, eine ziemlich untergeordnete Rolle spielen)

» AJK » Beiträge: 318 » Talkpoints: 23,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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