Vordruck für Ehevertrag gesucht
Um dem Notar Arbeit zu ersparen und eventuell auch die Kosten für einen Ehevertrag zu senken, mpöchte A den Ehevertrag schon vorher aufsetzen, bevor er zum Notar gehen sollte. Gibt es Vordrucke im Netz, wo man das Vermögen nur eintragen kann und wo schon vorgedruckt ist, wie es geregelt werden muss oder wo man nur kleine Änderungen vornehmen muss? Es würde auch reichen, wenn A sich ansehen könnte, wie so ein Ehevertrag aufgesetzt werden müsste. Ihm würde also ein Beispiel reichen, wo steht, was geregelt werden sollte.
Wozu hat A denn Freunde? Da werden doch sicherlich die ein oder anderen zu finden sein, die bereist verheiratet sind und auch einen Ehevertrag haben! Da kann man sich sicherlich die ein oder Variante mal anschauen, sie entsprechend umtippen etc. Vielleicht ist ja gar der gewünschte Vertrag vorhanden? Aufjeden Fall würde ich A raten, sich erstmal in seinem Freundeskreis umzuhören oder mal im Betrieb bei Arbeitskollegen.
Ansonsten hilft nur der Weg zu nem Anwalt, oder kostenpflichtige Vordrucke aus dem Internet. Zumindest wüsste ich nicht wo solche Vorlagen kostenlos im Internet findest!
Wenn A mit einem selbst erstellten Entwurf auftaucht, dann spart er weder Kosten noch Arbeit. Denn der Notar ist auch dafür zuständig, dass kein Vertragspartner übervorteilt wird. Außerdem wird kein Notar für die Gültigkeit eines von Laien aufgesetzten Schriftstücks unterzeichnen wollen. Daher wird der mit Sicherheit höchstens die Inhalte übernehmen, nicht aber den vorgefertigten Vertrag.
Das hier letztlich kaum sinnvolle Vordrucke möglich sind, dürfte sich dadurch erklären lassen, dass auch die Voraussetzungen praktisch beliebig verschieden sind. So verhält es sich bei Verträgen anders, wenn ein Partner z.B. Immobilien in die Ehe mitbringt und diese belastet sind - und beide dann die Kosten (direkt oder indirekt) tragen. Ebenso spielt es eine Rolle, ob Kinder betroffen sind uvm.
So ein Vertrag ist letztlich immer eine sehr individuelle Sache und gerade wenn die Ehepartner unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen (Einkommen und Vermögen), ist eine ausführliche Aufklärung unerlässlich. Alles andere hat den Hauch dessen, dass eine (bessergestellte) Partei lediglich Besitzstandswahrung betreiben will und sich mit einem Plan B juristisch Vorteile sichern möchte.
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