Wohnungsvermietung - Nur Besichtigung ermöglichen
A hat einen Bekannten B, welcher Geschäftsführer einer Firma ist, welche als Makler freie Wohnungen vermittelt. A selbst wohnt um die 50 km von B entfernt. Wenn die Firma von B nun im Wohnort von A auch Wohnungen zu vermitteln hätte, dürfte A dann ohne weiteres interessierten Mietern die Wohnungen zeigen?
Also A hätte einen Schlüssel zu den Wohnungen würde aber keinerlei Verträge unterschreiben, sondern halt nur den Zugang zur entsprechenden Wohnung ermöglichen. Zählt dies als Maklertätigkeit oder nicht?
Ich würde schon sagen, dass A die Wohnungen zeigen darf, wenn er dafür die Erlaubnis bekommt. Jedoch ist es ohne Ausbildung wohl nicht von Vorteil. Immerhin muss man ja auch etwas zur Wohnung sagen und wenn man dies nicht gelernt hat, dann kann man da wohl wenig zu sagen. A sollte dann aber wirklich nichts Schriftliches machen und da eben auch an B verweisen. Ich sehe aber mit einer Bestätigung in der Hand, dass er die Wohnungen zeigen kann, keine Probleme.
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