Risikenaufklärung nur bei OP mit Vollnarkose?

vom 23.10.2010, 21:38 Uhr

Ich war gestern beim Zahnarzt und nachdem ich dort gewesen bin, habe ich mir gedacht, dass es doch eigentlich auch notwendig ist, dass man eine Risikenaufklärung beim Zahnarzt bekommt. Man muss nichts unterschreiben und wenn was schief geht, dann hat der Zahnarzt sich nicht abgesichert.

Als ich auf dem Stuhl saß, ist einiges schief gelaufen. Erst mal wurde mir der Weisheitszahn unten links gezogen. Als die Zahnärztin damit beschäftigt war, krachte es und der Zahn davor wurde ziemlich krass beschädigt. Er wurde provisorisch gemacht, weil kein Zahnstaub in die Wunde kommen durfte. Dafür muss ich noch mal wiederkommen. Dann wurde mit der Weisheitszahn oben rechts gezogen. Wieder krachte es ziemlich krass und der Zahn mit einem Stück Knochen kam zum Vorschein. Der Knochen war in etwa die Größe der Zahnwurzel und hing noch am Zahn dran.

Nachdem der Knochen mit abgegangen ist, bekam die Zahnärztin doch irgendwie Panik und ich sollte direkt irgendwie zeigen, ob ich noch meine Wangen aufpusten kann und durch die Nase schnäuzen kann. auch sollte ich die Augen auf und zu machen und nach rechts und links schauen. Sie hat wohl gedacht, dass sie einen Nerv geschädigt hat, der für die rechte Gesichtshälfte zuständig ist.

Wenn nun was schief gelaufen wäre und ich nichts unterschrieben habe und ich auch nicht aufgeklärt wurde, was passieren kann, dann kann man doch sogar die Zahnärztin dafür haftbar machen. Aber es ist ja zum Glück nichts passiert.

Warum muss man nicht bei so "kleinen" Eingriffen aufgeklärt werden, dass etwas passieren kann und was alles passieren kann? An wen wendet man sich, wenn wirklich mal etwas schief gehen sollte, wenn man einen ambulanten Eingriff machen lässt? Wird man generell bei Eingriffen unter lokaler Betäunung nicht aufgeklärt? Muss ein Zahnarzt nicht aufklären?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wow! Das klingt wirklich heftig! Ich würde an deiner Stelle auch nicht sagen, dass nichts passiert ist. Du hattest zwar Glück im Unglück, indem wenigstens kein Nerv betroffen ist, aber immerhin wurde beim ersten Weisheitszahn ein benachbarter Zahn beschädigt. Das ist nun auch nicht so toll.

Eigentlich habe ich mir bei Zahnärzten und dergleichen auch noch nie Gedanken darüber gemacht, wie es mit der Aufklärungspflicht aussieht. Ich bin von meinem Zahnarzt auch selten über Risiken aufgeklärt worden. Einmal wollte ein Zahnarzt einen Zahn reißen. Er selber erklärte mir die Vor- und die Nachteile beider Varianten. Also das Reißen hatte sowohl Vor- als auch Nachteile. Über die wurde ich informiert und ich musste ihm dann meine Entscheidung sagen. Ich habe das aber nur mündlich und auch nicht schriftlich gemacht.

Wenn etwas passieren sollte, denke ich, dass man sich generell an einen Patientenanwalt wenden kann. Ich habe gerade im Internet nachgesehen. Solche Anwälte gibt es nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland. Wieviel die jedoch kosten, weiß ich auch nicht.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, wird da wohl keine Probleme haben, wer so eine Versicherung jedoch nicht hat, muss den Anwalt dann womöglich selber zahlen. Ich vermute sogar, dass du deinen Zahnarzt rein theoretisch auf Schmerzens- und Schadensgeld wegen dem zusätzlich kaputten Zahn verklagen kannst.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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