Raus aus den Schulden: mit fatalen Fehlern
Leider sind die Informationen des Schuldnerberaters sehr fehlerhaft, sodass man beispielsweise als betroffene Person sehr wenig Informationen verwenden kann. So war beispielsweise in der Sendung vom 20.10. eine wahrscheinlich kaufsüchtige Ehefrau zu sehen. Natürlich benötigen solche Personen auch Hilfe, aber die richtige Hilfe natürlich.
Diese Frau sollte nun sofort zur Therapie, aber das gelang nun leider nicht. Das ist in einer solchen Phase total logisch und daher nicht ungewöhnlich. Die Frau hätte zuerst einen staatlichen Betreuer gebraucht, der ihr den Umgang mit dem Geld stufenweise erläutert. Viel später hätte man dann an eine Therapie denken können. Aber was wollte hier ein Schuldnerberater? Warum zeigt man solche fatalen Fehler? Sollte man bei einer solchen Arbeit nicht offen und ehrlich sein? Was meint ihr dazu?
Naja, ob das wirklich so ein großer Fehler war mag in manchen Fällen vielleicht richtig sein. Eine sehr gute Bekannte von mir war auch kaufsüchtig. Sie hat wirklich alles gekauft, was sie gesehen hat und ihre Familie in die Schuldenfalle gebracht. Sie hat es nur durch eine Therapie geschafft. Sie hatte nie einen staatlichen Betreuer, der ja schon ziemlich krass ist. Mit einer staatlichen Betreuung wird einem ja quasi eine Unzurechnungsfähigkeit bezeichnet. Warum sollte man also einem Kaufsüchtigen eine Betreuung vorsetzen?
Ich habe auch noch nie gehört, dass ein Süchtiger, egal welcher Art, egal, ob Alkohol, Drogen oder Kaufsucht, einen Betreuer bekommt. Kannst du mir dazu eine Quellenangabe geben? Das würde mich wirklich interessieren.
Ich halte es nicht für einen Fehler, wenn man eine kaufsüchtige Person dazu bringt, freiwillig eine Therapie zu machen. Das ist der normale Werdegang. Zumindest ist das der Werdegang, den ich kenne. Was soll denn der staatliche Betreuer groß machen? Der Frau das Geld einteilen? Davon kommt sie auch nicht von der Kaufsucht los. Im Gegenteil. Das wäre dann ein Zwang, den man ihr auferlegt und die Frau würde gnadenlos Schulden machen. Man kann ihr doch nicht die Mündigkeit absprechen, nur weil sie kaufsüchtig ist.
Ich denke ich kann dir da nicht ganz folgen. Du gehst davon aus, dass der Schuldenberater an dieser Stelle fehl am Platz war, da zuerst ein staatlicher Betreuer gebraucht worden wäre, der der Frau den Umgang mit Geld erläutern sollte und dann hätte die Frau irgendwann mal an eine Therapie denken können. Aber ist es nicht so, dass ein Schuldenberater in einer solchen Situation nicht die Rolle dieses staatlichen Betreuers einnimmt und der Familie eben erläutert, wie man mit Geld umzugehen hat. Der zweite Schritt ist dann natürlich ein gewisses Programm, mit dem man Geld einspart um die Schulden zu begleichen, aber an sich beginnt ein Schuldenberater doch auch zuerst damit, dass er den Umgang mit Geld erläutert und den Betroffenen vor Auge führt, was sie in dieser Hinsicht falsch gemacht haben.
Das man an eine Therapie erst später denken sollte, finde ich aber ganz und gar nicht richtig. Um den vernünftigen Umgang mit Geld überhaupt erst zu verstehen und zu übernehmen, ist es doch Voraussetzung, dass man nicht an solchen Süchten wie eben Kaufsucht leidet. Es wird schließlich einem Drogensüchtigen auch nicht helfen, wenn man ihn zum Arzt schickt, der ihm dann die gesundheitlichen Folgen seines Drogenkonsums vor die Augen führt, dass ist einem Süchtigen doch völlig egal. Um dieses Verhalten zu ändern muss man doch erst in Therapie, lernen diese Sucht überhaupt erst zu realisieren und sich den Fehlern bewusst zu werden, um sein Verhalten zu ändern. Einem Kaufsüchtigen hilft es nicht, ihm den Umgang mit Geld zu erläutern, da er sich seiner Sucht zu meist gar nicht bewusst ist und sein Verhalten für richtig hält. Die Frau würde bestimmt nicht damit aufhören, einzukaufen, nur weil irgendein staatlicher Betreuer kommt und ihr erklärt, wie man mit Geld umgeht. Dazu muss sie erstmal die Sucht überwinden. Der Umgang mit Geld würde direkt in Verbindung mit der Therapie erlernt werden.
Deshalb steht in meinen Augen eine Therapie ganz am Anfang, denn das ist einfach Voraussetzung um sein Verhalten zu ändern. Erst dann kann ein Schuldenberater auch etwas erreichen.
Die angebrachte Kritik halte ich hier deshalb für richtig, weil ja das Format der Sendung so gestaltet ist, dass der Zuschauer glaubt, dass hier Experten (!) den betreffenden Familien die bestmögliche Hilfe bieten. Und das war hier nicht der Fall! Wenn auch natürlich die wirkliche Hilfe nicht in den Rahmen des Senders gepasst hätte. Das ist dann ein neues Doku-Format.
Zusätzlich, auch wenn es nicht wirklich hilfreich ist, kann es ja sein, dass die Macher zum Zeitpunkt der Produktion noch nicht die nötige Erfahrung und das Feingefühl hatten, um dies zu erkennen. Ich bin nämlich davon überzeugt, dass der gezeigte Fall nicht aktuell ist, sondern eine Wiederholung von (mindestens) letztem Jahr war.
Nein Diamante ein staatlicher Betreuer ist nicht krass, denn der kann wirklich helfen. Eine Person, die richtig kaufsüchtig ist, kann damit in den seltensten Fällen aufhören. Ich bin Suchtberater und höre ständig die Probleme und Sorgen der Angehörigen. Wir haben in meinen Heimatort gar nicht so viele Betreuer, die solche Aufgabe übernehmen können. Als ehrenamtlicher Betreuer falle ich jetzt wegen meiner Behinderung raus (Rollstuhlfahrer geworden).
Aber zu deiner Frage, denn ein Betreuer übernimmt dann alle Angelegenheiten im finanziellen Bereich. Einwilligungsvorbehalt nennt man diesen Vorgang. Ein Betreuer wird über das zuständige Sozialamt beantragt. Dann entscheidet ein Richter vom Amtsgericht darüber. In den meisten Fällen kommt dann ein ehrenamtlicher Betreuer, der allerdings eine fundierte Ausbildung dafür hat. Man muss immer die betreute Person vor Schaden schützen. Und in diesem Fall wäre es die beste und vor allem sicherste Lösung für die Frau.
Ein gesetzlich bestellter Betreuer wird das vollberuflich machen und nicht ehrenamtlich nebenbei. Das sind dann auch ausgebildete Leute. Nur leider verstehe ich nicht, wie ein Betreuerin jemand von seiner Sucht heilen kann. Oder ihm helfen kann, aus der Sucht raus zu kommen. Wenn man Alkoholsucht mal nimmt, kann kein gesetzlicher oder ambulanter Betreuer den Kranken vom Trinken abhalten. Das muss der Kranke selbst wollen.
In dem von dir genannten Fall, besteht eine Kaufsucht. Klar kann da der Betreuer sagen, die Frau bekommt nur X Euro oder muss alles was sie gekauft hat belegen- aber heilt das wirklich? Nein es grenzt nur die Möglichkeiten ein. Und selbst wenn zu einem gesetzlichen Betreuer geraten wird, ist das nicht so einfach, dass ohne den Willen des Betroffenen durch zu bekommen. Wenn dann nur mit einem richterlichen Beschluss und da gehört ein wenig mehr dazu, als das man da sagt, boah die Frau braucht einen Betreuer. Außerdem gibt es einen Betreuungsvertrag, in dem auch genau festgelegt ist, was der Betreuer darf.
Für Süchte ist generell eine Therapie sinnvoller. Damit der Betroffene lernt, mit seinen Süchten umzugehen. Ein Betreuer kann nur unterstützen, mehr nicht. Eventuelle kann er mit, wenn er Zusatzqualifikationen hat, auch in therapeutische Richtung, agieren. Aber eine wirkliche therapeutische Maßnahme ist das nicht. Und es bringt recht wenig, dem Kaufsüchtigen dann halt das Geld zu nehmen. Der Kaufsüchtige soll ja auch lernen mit Geld umzugehen. Und bevor du mir das nun zerlegst: Ich spreche nicht davon, dass alle Betreuer den Klienten ihr Geld wegnehmen.
Und ein Kaufsüchtiger muss auch bereit sein Hilfe anzunehmen. Macht er das nicht, wird weder die gesetzliche Betreuung noch eine Therapie helfen. Weil der Betroffene selbst den Willen haben muss. Da hilft auch einprügeln ala DU musst das so machen nicht viel.
Generell finde ich es ehrlich gesagt ein wenig übertrieben, wie hier andere Menschen, aufgrund von irgendwas zu irgendwas gezwungen werden sollen. Ihnen gut gemeinte Ratschläge gegeben werden, die man selbst nicht würde haben wollen. So Leid es mir tut karlchen66, aber wie würdest du dich fühlen, wenn man dich aufgrund deiner Behinderung wie einen Aussätzigen behandeln würde? Dir Sachen aufdrücken wollte, die du nicht willst?
Nein Diamante ein staatlicher Betreuer ist nicht krass, denn der kann wirklich helfen. Eine Person, die richtig kaufsüchtig ist, kann damit in den seltensten Fällen aufhören.
Ich würde gerne von dir wissen, wie ein gesetzlich bestellter Betreuer einem Kaufsüchtigem wirklich helfen kann.
Aber zu deiner Frage, denn ein Betreuer übernimmt dann alle Angelegenheiten im finanziellen Bereich. Einwilligungsvorbehalt nennt man diesen Vorgang. Ein Betreuer wird über das zuständige Sozialamt beantragt. Dann entscheidet ein Richter vom Amtsgericht darüber. In den meisten Fällen kommt dann ein ehrenamtlicher Betreuer, der allerdings eine fundierte Ausbildung dafür hat. Man muss immer die betreute Person vor Schaden schützen. Und in diesem Fall wäre es die beste und vor allem sicherste Lösung für die Frau.
Der Betreuer übernimmt nicht immer, die Vermögensangelegenheiten. Das wird vorher klar abgesprochen und in einer Art Vertrag festgelegt, für was der Betreuer zuständig ist.
Auch wird ein gesetzlich bestellter Betreuer nicht nur über das Sozialamt beantragt. Da gibt es, gerade im psychiatrischen Bereich, auch noch andere Möglichkeiten. Und es ist sogar möglich, dass man selbst sagt, man hätte gerne eine gesetzliche Betreuung. Und ich persönlich habe noch nie was von ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuern gehört. Hier wird das nur von ausgebildeten Kräften als reguläre Arbeit gemacht. Aber ich mache mich da gerne noch mal genauer kundig.
Ich halte Betreuung nicht für generell schlecht. Es gibt ja auch noch die ambulante Betreuung, die ein wenig anders aussieht. Aber eine gesetzliche Betreuung halte ich für den letzten Schritt. Und dann muss schon mehr vorgefallen sein und der Betroffenen gar nicht mehr wirklich in der Lage sein Entscheidungen zu treffen. Und ich habe in die Sendung gestern nur kurz reingeschaltet. Die Unterkunft war ordentlich und so weiter. Ich bezweifle das da so drastische Maßnahmen der erste Schritt sein müssen.
@ Diamante
Betreuung, auch gesetzliche, ist mittlerweile auch möglich, wenn man nicht Alleinstehend ist. Und da muss auch die betreuende Person nicht mit einem verwandt sein.
@LittleSister
Die ambulante Betreuung kannst du in diesem konkreten Fall erst einmal vernachlässigen. Bei süchtigen Personen sieht es nun einmal völlig anders aus. Warum sollen denn nun alle Berufsbetreuer sein? Es gibt nämlich viel mehr ehrenamtliche Betreuer als Berufsbetreuer. Ein Betreuer kann und darf nicht therapeutisch tätig werden. Du verwechselst hier allerdings sehr viel mit einander.
Da ich alle drei Seiten kenne, verwechsle ich da nichts. Und du sprichst von Hilfe, nennst sie aber nicht konkret. Welche Hilfe kann ein gesetzlich bestellter Betreuer bei einer psychischen Erkrankung geben? Also speziell auf die Erkrankung bezogen? Da ist mehr nötig, als einem Süchtigen die Mittel einfach weg zu nehmen. Aber viel mehr kann ein Betreuer nicht machen. Beziehungsweise ist er in der Regel auch nicht zuständig, beziehungsweise nicht ausgebildet. Es sollte für die Betroffenen aber doch darum gehen, mit ihren Süchten umgehen zu können. Und da ist mehr nötig, als einem Kaufsüchtigem halt des Geld weg zu nehmen oder halt zu kontrollieren was gekauft wurde. Da geht es auch um das warum wird gekauft, wie kann man es vermeiden oder in andere Bahnen lenken. Eindeutige Aufgabe eines Therapeuten.
@LittleSister
Du ich habe aber in meinen Thread von der Kaufsucht gesprochen und das ist eine stoffungebundene Sucht. Was du hier eventuell meinst sind stoffgebundene Erkrankungen. Wenn du die Sendung nicht direkt gesehen hast, kannst du auch nicht direkt mitreden, weil es ging um eine kaufsüchtige Frau.
Ist Alkoholsucht keine stoffgebundene Sucht? Und du hast die Thematik doch klar dargestellt und sagst, alle in mit Kaufsucht brauchen eine gesetztliche Betreuung und keine Therapie. Und ich halte das für den falschen Weg. Und da bin ich ja scheinbar nicht alle damit. Du hast auch so was in der Art geschrieben, dass nur ein Betreuer helfen kann. Trotzdem ist es nun mal eine Suchterkrankung, bei der ein Therapeut sicherlich besser helfen kann.
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