Raus aus den Schulden: mit fatalen Fehlern
@LittleSister
Bei der Kaufsucht musst du den Schaden der angerichtet wird sofort mit geeigneten Mitteln stoppen. Und das kann erst einmal ein Betreuer relativ schnell erledigen. Dann kann man in Ruhe alle anderen Dinge in die Wege leiten. Ein Kaufsüchtiger kann unter Umständen locker am Tag 1000 Euro ausgeben und ein Betreuer kann dies sofort rückgängig machen.
Ich weiß gar nicht, ob ich das als Fehler ansehe. Denn nach der Sendung zu urteilen hat sich ja die Frau nun mal an Herrn Zwegat gewandt. Dann ist das Thema Kaufsucht doch schon alleine ein Thema für sich. Da habe ich mich sehr gewundert, dass man Sie dann auch sofort in die Schublade Kaufsucht herein steckt. Denn eine Sucht muss ja noch nicht einmal die vorherrschende Krankheit sein. Es gibt ja auch durchaus Leute, die sich halt einfach in die Kaufsucht stürzen, um ihre anderen Probleme zu überdecken. Daher hätte es mich hier mal interessiert, wer überhaupt hier diagnostiziert hat, dass es um eine reine Kaufsucht geht. Das hat mich sehr gestört an der Folge.
karlchen, Du solltest, siehe das Rach Restaurantschule Thema, Dir endlich mal vor Augen halten, dass das Fernsehen nicht zu 100 % die Realität abbildet; nicht alles was dort gezeigt wird authentisch ist; nichts weggelassen wird, was in abseits des Drehs passierte und man dort die Aufnahmen nicht manipuliert - vor allem bei RTL kann man das ganze noch mit einem Faktor 10 rechnen!
karlchen66 hat geschrieben:Aber was wollte hier ein Schuldnerberater?
Schulden tilgen bzw. entschulden - was denn sonst? Himbeertörtchen backen?
karlchen66 hat geschrieben:Warum zeigt man solche fatalen Fehler? Sollte man bei einer solchen Arbeit nicht offen und ehrlich sein?
Man zeigt sowas, weil das was Du hier ansprichst, keinen interessiert. Wenn man sowas sehen will, macht man eine ehrenamtliche Arbeit oder schaut es als Telekolleg auf 3sat nachts um 4 - halt dann, wenn es keinen interessiert.
Das ganze ist eine Unterhaltungssendung, deswegen läuft sie auch auf RTL und nicht etwas bei den Öffentlichen, die primär irgendein schwarz-weiß Bild zeigen soll - eine BILD Zeitung mit bewegenden Bildern - und nur irgendein Schicksal vorführen möchte, das man dann bemitleiden oder bemeckern (siehe hier) kann. Spekulationen wie: "Dies und das wäre besser!" sind daher völlig ziellos, da es nicht Zweck des Formats ist. Da kann man auch von einer Losbude auf dem Jahrmarkt erwarten, dass dort gleich eine Beratung für Spielsüchtige angeboten wird!
@ karlchen66
Auch wenn ein gesetzlicher Betreuer das so einfach regeln kann, muss der halt auch erst beantragt werden und genehmigt werden. Das ist keine Sache von ein paar Tagen. Deshalb halte ich es weiterhin für sinnvoll, dass eine Therapie gemacht wird. So wie du das darstellst, ist die einzige Hilfe ein Betreuer. Und die einzige Hilfe kann auf Dauer nicht sein, dass die Einkäufe etc. von jemand kontrolliert werden.
Es wundert mich ehrlich gesagt sehr, dass du selbst schon mehrfach negativ über den Sender RTL gesprochen hast. In die Richtung die machen eh nur Unterschichtfernsehen und da kommt eh nichts Gutes bei raus. Und dir dann eine solche Sendung ansiehst und dich wunderst, dass da nicht alles läuft, wie du es für richtig befindest.
Die Sendung ist generell ein Thema für sich. Was ich gut finde, dass Peter Zewgat ja mehr als nur Schuldnerberater ist. Ich sehe da zwar nur gelegentlich rein, aber er kümmert sich auch um die menschlichen Belange. Schuldnerberater und Sozialpädagoge halte ich an sich für eine gute Kombination. Und auch wenn in der Sendung nicht immer richtig gehandelt werden mag- die Wertung ob das so ist oder nicht, steht mir nicht zu und die will ich auch nicht treffen. Aber sie zeigt auch, dass man durchaus Hilfe bekommen kann und zeigt doch einige Wege auf die in manchen Fällen sicherlich sinnvoll sind. Wenn nur ein paar der Menschen aus der Unterschicht, die passend ihr Unterschichtfernsehen sehen (um mich mal deinen Worten anzupassen) und dann mal darüber nachdenken, ob es nicht noch andere Wege aus ihrer Misere gibt und eventuell Hilfe suchen - dann ist das sicherlich ein guter Weg. Viele Menschen wissen in so Situationen gar nicht was sie machen sollen und machen könnten. Und auch wenn man dann nur sagt, da gibt es doch was im Fernsehen. So doof das klingen mag, es rüttelt aber vielleicht andere auf.
Ich kenne zwar das Sendeformat und hab sie auch schon gesehen. Der Teil um den es hier geht, kenne ich nicht und beziehe mich jetzt mal nur auf die geschriebenen Fakten im Eröffnungspost.
Zum einen hat eine Frau mit einem Problem ihres Kaufverhaltens um Hilfe gebeten. Diese ist gekommen in Form des Schuldnerberaters. Das dieser für eine Therapie gesprochen hat, auch wenn nicht gleich ein Platz zu kriegen war, ist erstmal richtig. Denn nur in einer Therapie kann man die Ursachen für dieses Verhalten herausfinden.
Das nach einer Therapie auch ein gesetzlicher Betreuer gestellt wird, ist ansich nicht verkehrt bzw. sogar enorm wichtig. Denn nur durch eine regelmäßige Betreuung kann die Frau das normale Kaufverhalten annehmen. Nur bin ich der Meinung, das der Betreuer nicht nur Kontolleur sein darf, der das Geld verwalrtet und zuteilt.
Vielmehr müssen da die Einkäufe gemeinsam getätigt werden. Und alles was in den Nonfoodbereich gehört, muß eben geschaut werden, ob der Patient es wirklich benötigt und wenn nicht, warum der Wille zum Kauf vorhanden ist. Im Endeffekt wäre der Betreuer gleichzeitig Therapeut, weil die Überwindung solcher Probleme nicht mit einer Therapie von wenigen Wochen geschafft ist.
Was die Rolle des Schuldenberaters dabei ist, ist doch ansich klar. Er soll die bisher gemachten Verbindlichkeit verwalten. Mit Gläubigern verhandeln und so die finanziellen Angelegenheiten der betroffenen Person regeln. Immerhin ein Ansatz, da sie damit eine Last los ist und sich mehr um die Therapie kümmern kann.
Das sowas ein ehrenamtlicher Betreuer übernehmen kann, wage ich zu bezweifeln. Denn diesen Leuten fehlt einfach die Zeit mehrere Stunden pro Tag mit einer zu betreuenden Person zu verbringen. Zumal ich da auch die Kompetenzen als unzureichend sehe, was gewisse Kontrollen über die finanziellen Mittel der betreuten Person angeht.
Eine Betreuer erst nach der Therapie einzusetzen, ist relativ sinnlos. Absolut sinnlos, wenn die Betroffene ihre Kaufsucht im Griff hat. Da hat karlchen66 generell schon recht, dass da an sich recht bald ein Betreuer oder generell jemand der Befugnisse hat, mit ins Boot muss. Denn auch während der Therapie kann es durchaus zu Kaufräuschen und ähnlichem kommen und karlchen66 hat ja kurz erklärt, was der Betreuer da machen kann. Bedingung wäre halt, dass das vorher abgesprochen wurde.
Genereller Ablauf sollte wohl sein: Man sieht zu das man die Schulden in den Griff bekommt, wird therapiert, um nicht noch mehr Schulden anzuhäufen und es wird während der Therapie eine Kontrolle aufrecht erhalten, so dass die Betroffenen nicht mit einem Berg aus Schulden raus gehen. Ich persönlich finde es zum Beispiel ziemlich frustrierend, wenn man erfolgreich therapiert wird und danach die Trümmer zusammen kehren kann, die man während der Akutphase gemacht hat. Klar sollte man das schon machen und für seine Fehler gerade stehen. Ich finde aber, da ist Hilfe von außen auch wichtig. Und wenn es nur zur Unterstützung ist.
Das sowas ein ehrenamtlicher Betreuer übernehmen kann, wage ich zu bezweifeln. Denn diesen Leuten fehlt einfach die Zeit mehrere Stunden pro Tag mit einer zu betreuenden Person zu verbringen. Zumal ich da auch die Kompetenzen als unzureichend sehe, was gewisse Kontrollen über die finanziellen Mittel der betreuten Person angeht.
Ganz generell ist ein Betreuer, egal ob nun gesetzlich oder ambulant, nie rund um die Uhr bei seinem Klienten. Wenn das nötig wäre, müsste an sich eher über eine dauerhafte Unterbringung nach gedacht werden. Dazu wäre aber mehr nötig, als im beschriebenen Fall. In den Fällen von gesetzlicher Betreuung die ich mitbekommen habe, sind das zwischen zwei bis vier, eventuell sechs Stunden in der Woche, in die der Betreuer quasi da ist. Inklusive dem Verwaltungsaufwand ( Dokumentation, Teambesprechungen, Telefonate etc.). Da kommt es halt auch darauf an, für was der Betreuer zuständig ist.
Ob jemand ehrenamtlich die gesetzliche Betreuung übernehmen kann, habe ich gestern mal eine Ergotherapeutin gefragt. Ohne groß auf die Sache einzugehen. Sie denkt auch, dass das nicht möglich ist. Aber auch hier mehr vom Gefühl her, sicher war sie sich nicht. Sie hat mich an den Freiwilligen Verein vor Ort verwiesen, dass traue ich mich aber nicht. Aber da ich die Woche noch Kontakt mit mindestens zwei Menschen haben, die ziemlich fit sind im Bereich gesetzlicher Betreuung ( sie selbst sind keine gesetzlichen Betreuer), werde ich da mal fragen, falls ich dran denke.
Ab wann ein Betreuer notwendig wird, hängt sicherlich von der Art der Therapie ab. Denn diese kann schließlich auch stationär sein, so das die Chance in eine Art Kaufrausch zu fallen, kaum gegeben sind. Außerdem ist dann wohl auch das Pflegepersonal bzw. eben die Klinik wo die Therapie statt findet für die finanziellen Kontrollen da.
Sollte allerdings eine ambulante Therapie gemacht werden, dann ist sicherlich der Betreuer gleich notwendig. Nur ist das aus meiner Sicht wieder weniger sinnvoll eine solche Problematik ambulant zu machen, da die Reize im alten Verhaltensmuster zu bleiben, da immer gegeben sind.
Und das auch ein gesetzlicher Betreuer keine 24-Stundenarbeit leisten kann, ist mir schon klar. Aber da sind die zeitlichen Rahmenbedingungen doch ganz anders absteckbar, als bei einer ehrenamtlichen Hilfe, oder?
Ich verstehe nicht ganz, warum jemand mit einer Kaufsucht in der Psychiatrie untergebracht werden sollte. Oder meinst du eine Therapiemaßnahme in einer Fachklinik? In der Akutpsychiatrie wäre der Betroffene nicht unbedingt gut untergebracht mit seinem Problem. Denn an sich geht es ja darum, das Suchtverhalten zu ändern. Generell sind Akutpsychiatrien auf Suchterkrankungen eingerichtet. Aber halt in der Regel nur auf Akutfälle und/ oder Fälle die halt auch mit Medikamenten behandelt werden können. Oder eben um andere körperliche Symptome und Folgeerscheinungen zu behandeln oder zu verhindern ( im Fall von Alkoholsucht zum Beispiel Krampfanfälle).
Im Falle einer Rehamaßnahme oder halt einer stationären Therapiemaßnahme würde das auf alle Fälle dauern. Die meisten Einrichtungen im psychiatrischen Bereich haben durchaus Wartelisten die länger sind. Und die Beantragung und Genehmigung geht auch nicht von heute auf morgen oder in ein paar Tagen.
Und gerade bei Kaufsucht geht es ja einmal um alltägliche Dinge und auch auf Dauer um Sachen die im alltäglichen Leben gemacht werden müssen und man damit lernen muss umzugehen. Den Betroffenen aber komplett aus dem Umfeld raus ziehen, halt ich im Falle von Kaufsucht für den falschen Weg.
Und das auch ein gesetzlicher Betreuer keine 24-Stundenarbeit leisten kann, ist mir schon klar. Aber da sind die zeitlichen Rahmenbedingungen doch ganz anders absteckbar, als bei einer ehrenamtlichen Hilfe, oder?
Dein Argument gegen die ehrenamtliche Betreuung war aber der Zeitaufwand und darauf habe ich mich bezogen. Und der ändert sich ja nicht. Vom Zeitaufwand ist das generell auch von einem ehrenamtlichen Helfer machbar. Wie gesagt wir sprechen von ein paar Stunden die Woche. Von der fachlichen Eignung ist das noch mal ein anderes Thema. Generell ist es sicherlich möglich, beziehungsweise könnte ich mir das auch vorstellen, dass eine solche ehrenamtliche Hilfe durchaus durch einen Rechtsanwalt oder so geschehen könnte. Aber nicht von einem Schichtarbeiter in der Fabrik. Aber nicht wegen dem Zeitaufwand, sondern einfach auch von der Qualifikation her und in meinen Augen auch aus rechtlicher Sicht. Ich persönlich hätte es nicht gerne, wenn die Verkäuferin von irgendeinem Supermarkt in meinen Vermögensverhältnissen rum mengt.
Ob jemand ehrenamtlich die gesetzliche Betreuung übernehmen kann
Ich beziehe mich nun nicht auf diesen Fall, aber eine ehrenamtliche Betreuung ist durchaus möglich. Da man ja in bestimmten Fällen sowieso Vertrauensprobleme hat und gegebenenfalls ein guter Freund schon an die verschiedenen Situationen der hilfsbedürftigen Person gewöhnt ist, da ist es dann z.B. denkbar, dass man diesen Freund dann als Betreuer vom Gericht bestimmen lässt, wenn das Gericht dann da keine Probleme sieht. Der Betreuer erhält dann normalerweise, soweit ich weiß einmal jährlich eine Aufwandsentschädigung.
Ich bezog mich hier auf jemand Fremden. Das Angehörige oder Freunde die Betreuung, auch die gesetzliche übernehmen können, ist durchaus klar. Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass man nun eine gesetzliche Betreuung anstrebt und man dann halt die Gemüsefrau um die Ecke als Betreuerin bekommt, die man nicht kennt, aber die so was halt ehrenamtlich macht. Zumindest nicht bei einer gesetzlichen Betreuung. Wobei es da sicherlich auch noch auf die Schwerpunkte ankommt.
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