Abschaffung der Wehrpflicht

vom 21.10.2010, 07:38 Uhr

Ich finde es gut, dass die Verpflichtung zur Wehrmacht abgeschafft wurde. Ich finde nicht jeder, nur weil er ein Mann ist, sollte einen solchen Dienst absolviert haben. Natürlich bin ich in erster Linie wegen ethischen Gründen gegen die Verpflichtung, jedoch hat es auch andere Vorteile. Nun wirbt die Bundeswehr noch viel intensiver und versucht denen, die Berufssoldat werden möchten, das Leben dort noch schmackhafter zu machen. So kommen wirklich nur die in die Bundeswehr, die es auch wirklich möchten.

Ich fand schon die Musterungen immer sehr nervig, ich habe bereits zwei Stück machen müssen. Beide haben über vier Stunden gedauert und bei der letzten musste ich sogar in zwei verschiedenen Dörfern immer von Arzt zu Arzt rennen, da die Bundeswehr momentan so viel zu tun hatte.

Ich denke vielen tut der Grundwehrdienst ziemlich gut. Viele deutsche junge Männer sind sehr unsportlich und haben auch kaum Disziplin oder auch Straftäter, damit die etwas Respekt lernen. Aber ich finde es gut, dass es jetzt jedem selbst überlassen ist.

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:
Klehmchen hat geschrieben:Totalverweigerung verhalten sich in meinen Augen gegenüber der Gesellschaft und ihren Mitmenschen asozial.

Es ist durchaus möglich, dem Thema eine gewisse Komplexität abzugewinnen. Allerdings muss man das nicht. Denn es ist doch immer fragwürdig, Gesellschaft mit Nation oder Volk gleich zu setzen. Wieso verhält man sich gegenüber der Gesellschaft asozial (und vor allem welcher Gesellschaft), weil man sich nicht für die Interessen Dritter instrumentalisieren lassen will? Totalverweigerer müssen dabei noch nicht mal Pazifisten sein oder den Krieg als letztes Mittel ablehnen, um (sinnvoll und begründet) gänzlich zu verweigern!


Ich habe ja ausgeführt, dass ich es durchaus verstehe, wenn man nicht zum Bund will, habe ich ja selber auch so gemacht. Das ist ja auch in Ordnung, da nicht jeder für die Bundeswehr geschaffen ist und man bei der Bundeswehr nur bedingt einen Dienst an der Gesellschaft leistet. Aber dafür gibt es ja eben die Ersatzdienste. Da muss man nicht Kriegspielen, egal aus welchen Gründen man auch immer verweigert. Aber man tut eben etwas für die Gesellschaft und seine Mitmenschen, egal ob nun im Krankenhaus, Altersheim oder anderen sozialen Einrichtungen, die Möglichkeiten sind da ja vielfältig und es finden sich auch Tätigkeiten für Menschen, die nicht für den ständigen sozialen Kontakt geboren sind.

Aber man lässt sich dadurch doch nicht für die Bundeswehr ausnutzen. Wie ich schon ausgeführt habe, bestand in über 50 Jahren Wehrpflicht nie der Ernstfall in dem man überhaupt Kriegsdienstverweigerer zu Diensten für das Militär heranziehen musste und selbst wenn es den Fall gegeben hätte, wären das nur zivile Dienste gewesen. Aber wie ich in meinem Post schon ausgeführt habe stellt sich da doch die moralische Frage, wie man sich denn auch als Totalverweigerer wirklich in einem Kriegsfall verhalten würde. Gehen wir mal vom konstruierten Fall aus, dass Deutschland angegriffen werden würde und es zu zivilen Opfern kommt, wäre es da nicht sozial diesen Menschen zu helfen? Das sollte für einen sozialen Menschen eigentlich selbstverständlich sein, wäre aber nichts anderes als man es auch als Kriegsdienstverweigerer machen würde bzw. müsste. Man würde sich da also eher moralischen Zwängen und Pflichten unterordnen und nicht dem Militär und das muss im Prinzip jeder, auch die Ausgemusterten.

Totalverweigerung macht für mich nur dahingehend Sinn, wenn man sagt, man möchte nicht 1 Jahr aus seinem Beruf oder Ausbildung aussetzen. Das ist ehrlich und teilweise verständlich. Aber da zu argumentieren, man wolle sich keinen militärischen Zwecken unterordnen ist doch etwas scheinheilig, da es ja sowieso nicht stimmt und man sich nur Pflichten entledigen will, die ich als sozial betrachten würde.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Klehmchen hat geschrieben:Totalverweigerung macht für mich nur dahingehend Sinn, wenn man sagt, man möchte nicht 1 Jahr aus seinem Beruf oder Ausbildung aussetzen.

Da unterscheiden wir uns wohl einfach in der Wahrnehmung. Während Totalverweigerer aus politischen Beweggründen persönlich mit erheblichen (ganz persönlichen) Sanktionen und Benachteiligungen zu rechnen haben, weil sie sich eben nicht MILITÄRISCH instrumentalisieren lassen wollen, gibt es die, die auf die Ausmusterung hin arbeiten oder den Weg des geringsten Widerstands gehen - nämlich den Zivildienst antreten. Das aber ist die eigentliche "asoziale" Haltung. Diese Leute sehen zwar im Grund die Dummheit des Militärdienstes ein, gehen aber nicht dagegen vor, wenn es für sie selbst ein Risiko bedeutet. Die haben die Einstellung: möge der Kelch an mir vorüber gehen und soll es doch die anderen treffen.

Klehmchen hat geschrieben:da zu argumentieren, man wolle sich keinen militärischen Zwecken unterordnen ist doch etwas scheinheilig, da es ja sowieso nicht stimmt

Sorry, aber das ist schlicht falsch! Und dazu bedarf es keiner geheimen Unterlagen sondern ergibt sich aus den zu Grunde liegenden Gesetzen eben zum Militärdienst bzw. dann abgeleitet zum Zivildienst. Niemand darf nämlich gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst an der Waffe gezwungen werden. Der waffenlose kriegsbezogene Einsatz oder auch die kriegsfördernde Heranziehung der "Zivis" ist nicht ausgeschlossen. Und in den Planspielen sind die Zivildienstleistenden sehr wohl im Sinne der Kriegsführung verplant. Dann bleibt es mit Sicherheit nicht beim Einsatz im Altenheim.

Ganz klar ist übrigens nachzulesen, dass die Wehrpflicht (!) durch den Wehrdienst selbst ODER den Zivildienst erfüllt wird. Damit ist der Zivildienst unmissverständlich ein Beitrag zur Wehrpflicht. Mehr an militärischer Einbindung geht dann kaum. Suche dazu einfach mal nach dem Wehrpflichtgesetz - Paragraph 3 im Absatz 1. Spätestens jetzt sollte eben klar sein, was auch schriftlich fixiert ist: nämlich das Zivildienstleistende ganz klar einem militärisch geprägten Dienstverhältnis unterliegen! Das bedeutet auch das die Gehorsamspflicht gilt, was im Kriegsfall (oder auch nur im Einsatzfall) sehr relevant wäre. Auch Kriegsdienstverweigerer können damit (genau wie eben gewöhnliche Reservisten der Bundeswehr) im sog. Verteidigungsfall zu einem unbefristeten Dienst herangezogen werden. Damit macht die Totalverweigerung doch sehr wohl eben aus den von mir genannten Gründen Sinn!

Übrigens: es kann auch - um ebenfalls was zu konstruieren - der Fall eintreten, dass man sich im Kriegsfall gar nicht auf die Seite "Deutschlands" stellt. Viele große Persönlichkeiten haben in den vergangenen Kriegen auch auf der Gegenseite gekämpft. Sei es bei den Franzosen, sei es für die Briten oder sei es in den Reihen der Sowjets. Es erstaunt mich, wieso diese Möglichkeit gar nicht in Betracht gezogen wird. Wenn man sich also von der Nationsgeschichte emanzipiert hat - wieso sollte es dann in Frage kommen, sich hier irgendwelchen Zwangsdiensten unterordnen soll?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:Der waffenlose kriegsbezogene Einsatz oder auch die kriegsfördernde Heranziehung der "Zivis" ist nicht ausgeschlossen. Und in den Planspielen sind die Zivildienstleistenden sehr wohl im Sinne der Kriegsführung verplant. Dann bleibt es mit Sicherheit nicht beim Einsatz im Altenheim. Ganz klar ist übrigens nachzulesen, dass die Wehrpflicht (!) durch den Wehrdienst selbst ODER den Zivildienst erfüllt wird. Damit ist der Zivildienst unmissverständlich ein Beitrag zur Wehrpflicht. Mehr an militärischer Einbindung geht dann kaum. Suche dazu einfach mal nach dem Wehrpflichtgesetz - Paragraph 3 im Absatz 1.


Na dann les mal nochmal nach. Als Zivi ist man im Prinzip sogar fein raus. Es muss einem ein Ersatzdienst angeboten werden, der nichts mit dem Militär zu tun hat. Eine explizite Erwähnung für den Verteidigungsfall gibt es nichtmal. Dazu gibt es nämlich nur eine Aussage zu Leute, die gar keinen Dienst machen, also praktisch Ausgemusterte oder auch Totalverweigerer, die im Verteidigungsfall herangezogen werden können, aber eben auch nur zu zivile Zwecken. Natürlich kann dies auch einen Einsatz bei der Bundeswehr beinhalten, aber immer ein ziviler Einsatz, also zum Beispiel im Lazarett oder generell für Verwaltungsaufgaben herangezogen werden.

Eine großartige Einbindung ins Militärwesen kann ich da jetzt weder für Kriegsdienst- noch für Totalverweigerer erkennen. Und selbst die ziviel Aufgaben die man bei der Bundeswehr erfüllen müsste, sind doch nur theoretischer Natur. Vorgekommen ist das doch noch nie und das Risiko dass sowas vorkommt wird eher geringer als größer.

Übrigens wenn man auf die Idee kommt auf einer anderen Seite zu kämpfen, dann hat das ja auch nichts mit einer pazifistischen Einstellung oder der Irrsinn eines Wehrdienstes zu tun, da man ja dann doch kämpft.

Übrigens bist du ja mit einer Totalverweigerung überhaupt nicht fein raus.Du kannst damit ja keinen Dienst umgehen, da es vom Gesetz her ja gar nicht die Möglichkeit der Totalverweigerung gibt. Neben den möglichen Strafen und Sanktionen kann eben trotzdem immernoch dazu kommen, dass man im Verteidigungsfall dennoch herangezogen wird. Steht ja extra so im Art. 12. Abs. 3 drin, dass alle die keinen Dienst machen im Verteidigungfall herangezogen werden können. Aber wie bei allen Arten einer Verweigerung des Dienstes beim Bund unterliegt dass allem immer zivilen Aufgaben. Du wirst also nicht in die Verlegenheit kommen, doch mit der Waffe an der Front aufkreuzen zu müssen, zumindest nicht wenn sich an das Gesetz gehalten wird.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Klehmchen hat geschrieben:Als Zivi ist man im Prinzip sogar fein raus. Es muss einem ein Ersatzdienst angeboten werden, der nichts mit dem Militär zu tun hat.

Wo genau hast Du denn das gelesen? Es geht um die Befreiung vom Dienst an der Waffe. Willst Du den Soldaten, die beim Militär als Ärzte, Sanitäter, KFT-Mechaniker usw. ihren Dienst tun, keine "echten" Soldaten sind? Wenn der Mechaniker, welcher für die technische Einsatzbereitschaft der Leopard Panzer sorgt, nicht für militärische Zwecke eingesetzt wird, wie wäre denn dann sein Zweck zu beschreiben? Natürlich ist auch diese Tätigkeit ein direkter Kriegsdienst!

Klehmchen hat geschrieben:Eine explizite Erwähnung für den Verteidigungsfall gibt es nichtmal.

Die ist auch nicht nötig, weil die Wehrpflicht alles abdeckt! Und Teil der Wehrpflicht sind die Zivil- und Ersatzdienste. Da gibt es im "Verteidigungsfall" keine Unterschiede. Daher ist eine separate Regelung gar nicht von Nöten.

Klehmchen hat geschrieben:die im Verteidigungsfall herangezogen werden können, aber eben auch nur zu zivile Zwecken.

Das Problem ist nur, dass sobald der Zwangsdienst greift, ein "ziviler" Zweck nicht mehr gegeben ist. Vielleicht unterliegst Du wirklich nur dem Irrtum, dass nur wer letztlich eine Waffe bedient, auch "militärisch" eingesetzt wird. Vielleicht dazu: der Brigadegeneral wird auch keinen Schuss mehr mit der Hand am Arm abfeuern. Aber auch bei ihm ist doch sein militärischer Einsatzzweck unumstritten. Ebenso bei Militärarzt oder Sanitäter! Wobei vielleicht hier folgendes anzumerken ist: keine Armee der Welt würde Leute einsetzen, die für die Verweigerung fünf Jahre in den Knast gehen würden. Deren Zweck könnte nur noch das Mienensuchen sein.

Klehmchen hat geschrieben:Natürlich kann dies auch einen Einsatz bei der Bundeswehr beinhalten, aber immer ein ziviler Einsatz, also zum Beispiel im Lazarett oder generell für Verwaltungsaufgaben herangezogen werden.

Genau da liegt einfach das Missverständnis: es kann bei der Bundeswehr keine zivilen Aufgaben geben. Selbst das leeren der Mülleimer hier sorgt dafür, dass der Laden weiter läuft und damit ist man Teil der Maschinerie! Da hilft einem der Zivildienst schlicht nichts.

Klehmchen hat geschrieben:Und selbst die ziviel Aufgaben die man bei der Bundeswehr erfüllen müsste, sind doch nur theoretischer Natur.

Und dennoch würde man herangezogen werden. Das ist ja genau das Geheimnis. Wenn dem so wäre wie Du schreibst, könnte man die Armee gänzlich aufgeben. Allerdings ist das Vertrauen nicht da. Deshalb das Spiel mit der Bundeswehr. Und gerne noch einmal: will man das in konsequenter Weise umgehen, so bleibt einem nur die Totalverweigerung. Das ist dann zusätzlich ein Akt des zivilen Ungehorsams - und ein politisches Statement! Hier geht es um ein System und nicht um ein Jahr, welches man z.B. für die Vorbereitung zur Lohnarbeit verlieren würde (was nun eher ein selbstbezogener Grund wäre).

Klehmchen hat geschrieben:Übrigens wenn man auf die Idee kommt auf einer anderen Seite zu kämpfen, dann hat das ja auch nichts mit einer pazifistischen Einstellung oder der Irrsinn eines Wehrdienstes zu tun, da man ja dann doch kämpft.

Anders als der Zivildienstleistende würde ein Totalverweigerer auch kaum seine pazifistische Gesinnung ins Spiel bringen müssen. Es ist vollkommen gleich, ob dieser das politische System ablehnt, aus Gewissensgründen nicht Töten will oder aber sich nicht mit "dem Nationalstaat" identifizieren kann und will und aus diesem Grunde eben den Zwangsdienst ablehnt.

Klehmchen hat geschrieben:Übrigens bist du ja mit einer Totalverweigerung überhaupt nicht fein raus.Du kannst damit ja keinen Dienst umgehen, da es vom Gesetz her ja gar nicht die Möglichkeit der Totalverweigerung gibt.

Ganz genau und hier greift eben das, was ich schon weiter oben unter "Zivilem Ungehorsam" beschrieben habe. Hier muss der Bürger auch unter Inkaufnahme persönlicher Entbehrungen und Risiken sich aus Überzeugung gegen die geltenden Normen stellen. Und im Zusammenhang mit der Bundeswehr ist z.B. Philipp Müller einer, der diesen Widerstand (den zivilen Ungehorsam) 1952 mit dem Leben bezahlt hat.

Klehmchen hat geschrieben:Steht ja extra so im Art. 12. Abs. 3 drin, dass alle die keinen Dienst machen im Verteidigungfall herangezogen werden können.

Paragraph 12 regelt doch die Zurückstellung vom Wehrdienst. Mehr finde ich hier nicht - aber was Du schreibst beschreibt ja lediglich die allgemeine Wehrpflicht. Herangezogen werden sollte der Totalverweigerer ja schon vorher. Und da war es schon wenig erfolgreich. ;)

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:
Klehmchen hat geschrieben:Als Zivi ist man im Prinzip sogar fein raus. Es muss einem ein Ersatzdienst angeboten werden, der nichts mit dem Militär zu tun hat.

Wo genau hast Du denn das gelesen? Es geht um die Befreiung vom Dienst an der Waffe. Willst Du den Soldaten, die beim Militär als Ärzte, Sanitäter, KFT-Mechaniker usw. ihren Dienst tun, keine "echten" Soldaten sind? Wenn der Mechaniker, welcher für die technische Einsatzbereitschaft der Leopard Panzer sorgt, nicht für militärische Zwecke eingesetzt wird, wie wäre denn dann sein Zweck zu beschreiben? Natürlich ist auch diese Tätigkeit ein direkter Kriegsdienst!


Das ist einfach ganz klarer Gesetzestext, den das Grundgesetz per Grundrecht vorgibt. Schau einfach mal hier den genauen Wortlaut durch:

[(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.[/quote]

Als Zivildienstleistender wirst du also gar nicht erst in den Genuss kommen, bei der Bundeswehr Autos zusammenzuschreiben. Das sind entweder Soldaten, Wehrpflichtige oder Ziviliangestellte, die dies freiwillig tun. Auch bei den Sanitäter und Ärzten handelt es sich entweder um Berufssoldaten oder freiwillige Zivilangestellte. Einen Ersatzdienst wirst du nunmal nie bei der Bundeswehr ableisten müssen, da es dann eben kein Ersatz mehr wäre. Das war nur in der DDR so, dass selbst Kriegsdienstverweigerer als Pioniere bei der NVA eingesetzt wurden, in der BRD gibt und gab es sowas nicht, seit Einführung des Ersatzdienstes.

Der Einsatz beim Militär für zivile Zwecke, den gibt es nur im Verteidigungsfall und dieser greift wie schon gesagt, ja sowieso für alle und eben nicht nur für Wehrpflichtige und Kriegsdienstverweigerer. Natürlich kannst du jetzt argumentieren, dass nur die Totalverweigerer sich ja wirklich allem verweigern. Aber das ist ja bloß eine schlichte Absichtserklärung, die im Endeffekt niemanden interessiert, da es diese Möglichkeit vom Gesetz her nicht gibt. Man kommt also um trotzdem nicht drumherum, sich militärischen Zwängen zu unterwerfen. Der Zivi hat da schon eher die Möglichkeit in zivilen Krankenhäusern eingesetzt zu werden, da er bei Anerkernnung der Kriegsdienstverweigerung ein Schriftstück in der Hand hält, dass ihm bestätigt, dass er nicht zum Bund muss. Inwiefern darauf im Verteidigungsfall noch wert gelegt wird, steht sicher auf einem anderen Blatt, man steht damit aber erstmal nicht in der ersten Reihe, wenn es darum geht die Bundeswehr zu unterstützen.

Genau da liegt einfach das Missverständnis: es kann bei der Bundeswehr keine zivilen Aufgaben geben. Selbst das leeren der Mülleimer hier sorgt dafür, dass der Laden weiter läuft und damit ist man Teil der Maschinerie! Da hilft einem der Zivildienst schlicht nichts.


Ja sicher unterstützt man damit in gewisser Weise das Militär, damit hast du sicher recht. Aber allein vom der Ausgangsthese her, dass Totalverweigerung "asozial" ist, würdest du es als sozial erachten, dass man verwundete Menschen, auch wenn es Soldaten sind, in einem Bundeswehrlazarett sterben lässt, weil man auf Grund seiner Ablehnung der Wehrpflicht die Sanitätsmannschaften dort nicht unterstützt?

Ob ein Totalverweigerer schon mal bei der Wehrpflicht herangezogen werden sollte ist im Prinzip völlig egal. Auch ist es egal ob es erfolgreich war oder nicht. Im Gegensatz zum Ersatzdienstleistendenden kommt der Totalverweigerer der Wehrpflicht ja nicht nach und erfüllt diese nicht. Der Ersatzdienstleistende wird gezogen, macht seinen Dienst und ist dann fertig mit dem Kapitel Wehrpflicht. Der Totalverweigerer schließt das Kapitel aber eben nicht ab, da die Totalverweigerung gesetzlich nicht erlaubt ist. Wie schon mal vorher gesagt, ist das sicher ziviler Ungehorsam und wird bestraft, erfüllt aber dennoch immer noch nicht die Wehrpflicht. Im Normalfall kann es vielleicht sein, dass sich der Staat mit der Bestrafung zufrieden gibt, weil man den Totalverweiger ja erstmal nicht braucht. Aber im Verteidigungsfall braucht man jeden und wird dann auch dafür sorgen, dass man jeden bekommt. Gerade die Vergangenheit hat ja immer wieder gezeigt, dass man beim Militär Deserteure (und nichts anderes ist ja praktisch der Totalverweigerer) lieber einbuchtet als gehen zu lassen.

Und wie ich ausgangs ja geschrieben hatte, sage ich ja nicht, dass die Totalverweigerung grundsätzlich falsch ist, ich habe nur gesagt, dass ich sie als asozial empfinde. Das heißt ja nur, dass man damit in meinen Augen der Gesellschaft überhaupt keinen Nutzen leistet, nicht dass man etwas falsches tut. Und wenn man sich der Ausweichmöglichkeit sich gesellschaftlich zu engagieren entziehen will und auch im Verteidigungsfalls sich nicht für den Schutz der Bevölkerung zur Verfügung stellen will, dann ist das in meinen Augen eben asozial, da man sich gegen einen Dienst für die Gesellschaft entscheidet.

Damit dass man das Milität in keiner Art und Weise unterstützen will hat das ja erstmal nichts zu tun. Wie schon oben geschrieben, die Möglichkeit hat man ja, sich dem zu entziehen. Und nur weil 5 oder 10 Leute weniger einen Ersatzdienst antreten und lieber gar nichts machen wollen, ändert sich an der Wehrpflicht und auch an der Zahl der gezogenen Wehrpflichtigen rein gar nichts.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich bin für eine Abschaffung der Wehrpflicht. Einfach aus dem Grund, weil es gehen 9 Monate verloren. Gerade in der Zeit, in der die Jugendlichen viel Stress in der Schule haben, gerade erst eine Ausbildung angefangen haben oder einfach Probleme zu Hause haben und endlich ausziehen möchten, wird man einberufen. Es geht einfach viel zu viel Geld und Zeit verloren, als dass man sich so etwas erlauben könnte. Die Bundeswehr wird ja nicht abgeschafft, sondern es ist freiwllig, dass bedeutet jeder kann für sich selbst entscheiden ob er zum Bund geht oder nicht.

Ich wurde T1 gemustert und wollte immer zum Bund, aber es ging einfach nicht, weil ich zwei Ausbildungen gemacht habe und nebenher noch eine Weiterbildung, vor 10 Jahren hätte der Bund mich gegen meinen Willen gezogen und hätte meine beruflichen pläne komplett durcheinander geworfen.

Es gibt genug nicht diesen Stress haben und eine Karriere bei der Bundeswehr vorstellen, was ich auch gut finde und ich persönlich mit 16 auch vor hatte. Die Bundeswehr bietet viele Möglichkeiten. Aber nicht jeder kann sich eine Karriere beim Bund vorstellen und diesen Leuten soll man keine Steine in den Weg legen, da 9 Monate in dieser Zeit, beruflich gesehen eine sehr lange Zeit ist. Gerade dann wenn man Geld braucht um auszuziehen oder sich noch voll auf seine Schule konzentrieren will.

» Dobermann » Beiträge: 40 » Talkpoints: 22,30 »



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