Führerschein: Ab wann möglich?

vom 17.10.2010, 19:13 Uhr

A möchte so früh wie möglich seinen Führerschein machen, allerdings weiß A nicht so genau ab welchem Alter man mit der Führerschein Prüfung beginnen kann. Er möchte auf jeden Fall so früh, wie möglich damit anfangen, um auch schnellstmöglich selber fahre zu können. A hat schon einmal davon etwas gehört, dass A schon mit 17 in Begleitung Erwachsener fahren darf, allerdings weiß er das nicht genau.

Ab wie viel Jahren darf A den Führerschein machen und selber fahren?

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» ich322 » Beiträge: 797 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Es gibt in Deutschland den so genannten "Führerschein ab 17", der offiziell als "begleitendes Fahren" bezeichnet wird. Das heißt, dass man zwar bereits mit 17 dem vollendeten 17. Lebensjahr den Führerschein (beziehungsweise die so genannte "Prüfbescheinigung") erwerben darf, jedoch noch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit einem Beifahrer unterwegs sein muss!

Diese Beifahrer müssen außerdem bestimmte Bedingungen erfüllen:
so müssen sie mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre lang den Führerschein besitzen, sowie nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.
Die Begleitpersonen werden im Führerscheinantrag angegeben.

Nach Vollenden des 18. Lebensjahres kann bzw. muss der "echte" Führerschein beantragt werden.

Die Ausbildung kann bereits vor Vollendung des 17. Lebensjahres begonnen werden.

» mekto » Beiträge: 14 » Talkpoints: 0,05 »


Das sogenannte "begleitende Fahren" ist ab 17. A kann den Führerschein so machen, dass er mit 17 eine Bescheinigung bekommt. A wird dann keinen Führerschein bekommen, sondern eine Fahrbescheinigung. Auf dieser Bescheinigung muss die Begleitperson eingetragen sein, die ihn während der Fahrten begleiten muss. Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein mindestens 5 Jahre haben und höchstens 3 Punkte in der Verkehrsregisterdatei haben. Mehr dazu findest du hier

Mit 18 wird dann A den Führerschein bekommen und darf dann auch alleine fahren. Dieser muss dann auch beantragt werden. Es gibt Fahrschulen, die machen das automatisch. Einfach mal in Fahrschulen nachfragen, wie das bei A gehandhabt werden kann. Wenn A noch keine 18 Jahre alt ist, darf er auf keinen Fall ohne diese Begleitperson fahren. Sollte er es dennoch machen und erwischt werden, dann ist seine Fahrerlaubnis weg. Diese wird dann widerrufen. Mehr dazu findest du klick

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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