Jacke in den USA bestellen - Zoll, Freigrenzen & Versand

vom 15.10.2010, 21:25 Uhr

A hat in einem amerikanischen Shop eine tolle Jacke gesehen. In Deutschland ist diese nicht mehr zu bekommen. Hinzu kommt, dass die Jacke trotz Versandkosten von circa 20 Euro immer noch etwa 30 Euro günstiger wäre, als sie es in Deutschland war, als es sie hier zu kaufen gab.

Was muss A beachten, wenn die Jacke in den USA bestellt wird? Was ist mit dem Zoll? Müssen alle Sachen ab dem ersten Euro verzollt werden, oder gibt es hier eine Freigrenze, so als würde man als Tourist aus den USA einreisen?

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Den Zoll sollte A auf jeden Fall beachten. Kommt halt aber auf den Preis an. Ich gehe jetzt aber mal davon aus, dass die Jacke relativ teuer ist. Dann gibt es beim deutschen Zoll folgende Grenzen bei Bestellungen aus dem Ausland.

Bei Einkäufen bis zu einem Gesamt wert von 24 Euro fallen keinerlei weiteren Kosten für den Käufer an. Alle Einkäufe die teurer sind werden zollamtlich behandelt werden. Allerdings wird auch hierbei nochmals unterschieden. Einmal Artikel die teurer als 24 Euro sind aber billiger als 150 Euro, dann werden auf den Kaufpreis noch die 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Bei allem was teurer als 150 Euro ist, werden zusätzlich zu den 19 Prozent Mehrwertsteuer auch noch 5 Prozent Einfuhrsteuer fällig. Insgesamt kämen dann als nochmal 24 Prozent des Kaufpreises hinzu.

» sst » Beiträge: 76 » Talkpoints: 0,41 »


Da mein Vorredner fast alles völlig verdreht hat, hier noch einmal zur Ergänzung:
- Erstens heißt es nicht Mehrwertsteuer, sondern Einfuhrumsatzsteuer!
- Zweitens liegt die Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer bei 22 Euro (inklusive Versand).
- Drittens: Der Zollsatz für Bekleidung liegt je nachdem bei 12 % (Textilien) oder 4 % (Leder).
- Viertens: Das sind dann auch nicht 24 %, sondern (Mathematikunterricht) 33,28 bzw. 23,76 %, da: Warenwert x Einfuhrumsatzsteuer x Zollsatz und nicht Warenwert x (Einfuhrumsatzsteuer + Zollsatz)!

Die "Einfuhrsteuer" gibt´s überhaupt nicht! Es fällt nur Einfuhrumsatzsteuer an, die je nachdem 19 oder 7 % betragen kann und der Zollsatz, der je nach Ware komplett entfallen oder bis zu 14 % betragen kann.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wo wir schon bei dem Thema sind wie sieht es eigentlich aus, wenn man sich teure Sachen zuschicken lässt bzw. aus dem Urlaub mitbringt. Also ein Laptop zum Beispiel. Der muss ja dann im Endeffekt auch das Ganze beim Zoll anmelden und die anfallenden Gebühren bezahlen. Aber bezahlt man die dann auf den Gesamtpreis oder werden vorher davon die jeweils geltenden Freisummen abgezogen und man muss nur auf alles was darüber liegt dann Einfuhrumsatzsteuer x Zollsatz zahlen? Das würde ja gerade wenn man etwas aus dem Urlaub aus den USA mitbringt schon einen deutlichen Unterschied machen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ob man sich Sachen aus Drittländern zuschicken lässt, oder ob man die Sachen persönlich mitbringt, ist ein Unterschied. Die Freibeträge für den Versand wurden von Subbotnik ja bereits aufgelistet. Wenn man die Sachen selber mitbringt, gibt es höhere Freigrenzen. Berechnet wird auch nicht der Betrag, der die Freigrenze überschreitet, sondern der komplette Betrag. Bei 22,- Euro Kaufpreis wird also nichts berechnet, bei 200,- Euro werden die 200,- Euro komplett berechnet.

Eine Sache hat Subbotnik allerdings nicht aufgelistet. Damit meine ich die Berechnungsart der Versandkosten. Als ich letzten Monat den Ledergürtel einer amerikanischen Polizeiuniform aus den USA zugeschickt bekam, erklärte mir die Zöllnerin folgendes: Der Versand wird nur dann mitberechnet, wenn der Kaufpreis verdächtig niedrig erscheint. Wenn man zum Beispiel etwas für 5,- US Dollar kauft und dann 30,- US Dollar Versandkosten hat, werden diese Versandkosten vom Zoll mitberechnet. Wenn der Kaufpreis jedoch 20,- US Dollar beträgt, werden diese 30,- US Dollar Versandkosten ignoriert. Bei einem niedrigen Kaufpreis geht man beim Zoll nämlich davon aus, dass der Kaufpreis niedriger angegeben wurde, um die Einfuhrumsatzsteuer und die Zollgebühren zu umgehen.

Was den Laptop betrifft, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Beim Versand kann es sein, dass das Paket nicht vom Zoll einbehalten wird.
Das passiert allerdings eher selten. Sollte es dennoch so passieren, hat man 10 Jahre Zeit, den Artikel selber beim Zoll anzumelden. Diese 10 Jahre sind die Verjährungsfrist. Wenn man den Artikel nicht innerhalb dieser Frist beim Zoll anmeldet, kann der Zoll nach 10 Jahren von Steuerhinterziehung ausgehen. Und dann wird es teuer. Wahrscheinlicher ist es aber, dass der Zoll das Paket mit dem Laptop behält. Den Laptop kann man dann entweder selber abholen oder man kann DHL damit beauftragen. In beiden Fällen werden die Rechnung und die Quittung von der Bezahlung benötigt. Wenn man den Laptop selber abholt, muss man bei der Abholung bezahlen, wenn man DHL beauftragt, zahlt man beim Postboten.

Wenn man den Laptop aus den USA selber mitbringt, sollte man auf jeden Fall am Flughafen den roten Ausgang nehmen und den Laptop dort verzollen. Wenn man den grünen Ausgang nimmt, ist das nämlich Steuerhinterziehung. Und diese wird teuer, wenn man erwischt wird.

» Arcon » Beiträge: 311 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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