Leistungsanspruch wenn man selbst kündigt?

vom 11.10.2010, 16:02 Uhr

Person A arbeitet in einem Restaurant. Da dort die Verkaufszahlen in den letzten Monaten rapide gesunken sind wurde das Restaurant in eine Bar umgewandelt. Soweit hat A damit kein Problem und will eigentlich auch weiter dort arbeiten. Um nun aber Kundschaft anzulocken wurde die Bar in ein Raucherlokal umgewandelt. Damit hat A leider aus gesundheitlichen Gründen ein Problem. Nun möchte A kündigen da sein Chef kein Einsehen und A nicht kündigen möchte und A keine Chance sieht dort weiter zu arbeiten. Allerdings hat A noch keinen neuen Job in Aussicht und wenn A jetzt selbst kündigt, wird man von der Agentur für Arbeit für eine gewisse Zeit gesperrt und bekommt keine Leistungen.

Was kann A tun um trotzdem Anspruch auf Leistungen von der Agentur für Arbeit zu haben?

» nadpat » Beiträge: 1077 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ganz generell gibt es eine Sperre von bis zu drei Monaten, wenn man seinen Arbeitsplatz selbst kündigt. Es gibt allerdings Ausnahmen, die sich aber in der Regel nicht von Heute auf Morgen erfüllen lassen und im Falle von Person A sicherlich auch aufwendiger sind.

Ganz generell können Ausnahmen gemacht werden, wenn eine Gefährdung der Gesundheit vorliegt. Am "einfachsten" geht das an sich in Bereichen mit Mobbing und ähnlichem. Da reicht oftmals ein Attest. In wie weit das beim Rauchen am Arbeitsplatz genauso ist, ist fraglich.

Ich würde an Stelle von Person A erst mal beim zuständigen Gesundheitsamt oder der Gewerkschaft anrufen und nachfragen, wie die Sachlage in dem Fall aussieht. In wie weit der Arbeitgeber in dem genannten Fall verpflichtet ist, seine Angestellten vor gesundheitlicher Gefährdung zu bewahren. Anders sehe die Sache halt aus, wenn Person A sich halt in dem Betrieb beworben hätte und vorher klar gewesen wird, dass es keine Nichtrauchereinrichtung ist. Da Aber Person A in einer Nichtrauchereinrichtung angefangen hat und sich die Sachlage erst später geändert hat, könnte Person A da eventuell Chancen haben.

Danach würde ich mich an Stelle von Person A beim örtlichen Arbeitsamt kundig machen, wie die Sachlage in seinem speziellen Fall aussieht. Hier wird wahrscheinlich ein ärztliches Attest gefordert. Hier ist dann die Frage, kann Person A so ein Attest besorgen? Und ist es wirklich nachweisbar, dass sich die gesundheitlichen Beschwerden aufgrund der Veränderung der Arbeitsbedingungen verändert haben. Vielleicht kann man aber mit dem Arbeitsamt auch andere Lösungen aushandeln. Wie zum Beispiel eine kürzere Sperrfrist.

Ganz generell ist es sicherlich sinnvoll, wenn Person A sich umgehend um einen neuen Arbeitsplatz bemüht. Vielleicht ist der Arbeitgeber auch bereit, die Kündigungsfristen zu kürzen. Sprich das Person A auch kurzfristig eine neue Anstellung antreten könnte.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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