Rechnung als Schüler

vom 11.10.2010, 11:13 Uhr

Ich habe gehört, dass Schüler im Jahr bis zu 2000€ als Rechnung ausstellen dürfen - ohne Umsatzsteuer auszuweisen natürlich. Für mich stellt sich da die Frage, ob dies stimmt, da Rechnungen meines Wissens nach immer mit Umsatzsteuer ausgewiesen werden müssen, sonst sind es Quittungen. Des weiteren würde mich interessieren, ob die Angabe von 2000€ stimmt, auch wenn es sich um Quittungen handelt.

» Nikolaus100 » Beiträge: 11 » Talkpoints: 4,95 »



Wie für so fast alles im Leben unseres Landes gibt es dafür ein entsprechendes Gesetz. In diesem Falle ist das Umsatzsteuergesetz (UStG) wohl dafür das Richtige. Wenn Du Dir das mal ansiehst, besonders den §19, solltest Du eigentlich alles finden, was Du wissen möchtest.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Dass die Umsatzsteuer auf Rechnungen immer ausgewiesen werden muss, das stimmt ja nicht, denn Kleinunternehmer können sich ja auch davon befreien lassen. Die steuerfreie Hinzuverdienstgrenze für Schüler ist meinem Wissen nach auch wesentlich geringer, als die zitierten 2000€. Normalerweise sollte man in solchen Fällen wohl immer ein Kleingewerbe anmelden, aber wie es diesbezüglich bei minderjährigen Schülern aussieht, da bin ich auch etwas überfragt.

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn du offiziell für jemanden arbeitest, musst du entweder als Arbeitnehmer oder als Unternehmer arbeiten. Bis 450 Euro zählt der Arbeitgeber ca 30 Prozent Sozialversicherung alleine (bei haushaltsnahen Dienstleistungen 15 Prozent). Dies ist normal die einfachste Methode.

Als Unternehmer bräuchtest du zuerst einmal eine Gewerbeanmeldung. Die Kosten hierfür sind unterschiedlich. Wenn man ein Kleingewerbe anmeldet, spart man sich die Krankenversicherungspflicht. Das wäre ein dreistelliger Betrag pro Monat. Die Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) will auch Geld sehen. Dann hast du als Unternehmer die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen. Da du dies selber ohne Hilfe kaum schaffst, kassiert der Steuerberater auch noch mit und dies geht schnell in den vierstelligen Bereich.

Natürlich kannst du es auch selber probieren. Dazu gehört die Einkommensteuererklärung mit der Anlage für Gewerbeeinkünfte und eine Berechnung von Einnahmen und Ausgaben. Bis zum Grundfreibetrag musst du keine Steuern zahlen. Du musst zwar eine Gewerbesteuererklärung machen, aber hier ist der Freibetrag noch wesentlich höher. Bei der Umsatzsteuererklärung kannst dich als Kleinunternehmer ausweisen lassen und du musst dann keine Zahlen oder ausweisen.

Außerdem musst du keine Umsatzsteuervoranmeldung jeden Monat oder jedes Quartal abgeben. Die Infos sind schon etwas älter und alles bis ins kleinste Detail beschreiben konnte ich auch nicht. Die eine oder andere Aussage ist inzwischen vielleicht auch nicht mehr ganz richtig. Aber ein kleine Vorstellung, was da alles dahinter steckt, dürftest du haben. Es gibt Gründervereine, Ministerien oder auch die Uni, die alle mal so Schnuppertage haben. Die anderen haben es auch so gelernt. Etwas Vitamin Bekanntschaft schadet auch nichts.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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