Onlinemagazin: Eigener Name unter fremdem Artikel

vom 10.10.2010, 17:38 Uhr

A hat für ein Onlinemagazin einen Artikel geschrieben. Dieser ist auch veröffentlich worden, allerdings anders als A sich as vorgestellt hatte. Dass Artikel von der Redaktion gekürzt werden oder Änderungswünsche kommen ist ja nicht ungewöhnlich. Deswegen war A auch nur mäßig schockiert, als er die Veröffentlichung sah und registrierte, dass von seinem knapp 2 DINA4-Seiten langen Erguß nur noch eine halbe Seite vorzufinden war. Etwas Enttäuschung machte sich direkt breit, denn die Kürzung war ohne Absprache erfolgt - völlig kommentarlos.

Beim Lesen verschlug es A dann aber die Sprache, denn von A's Bericht ist eigentlich nur noch das Thema geblieben. Der gesamte Artikel ist verändert worden und die komplette Aussage umgekehrt. Thema war eine Gaststätte in der Stadt, die A getestet hatte und von der er sehr angetan war, was er auch ausführlich kund getan hatte. Der veröffentliche Text dagegen lässt kein gutes Haar an dem Restaurant und begründet dies z.T auch mit Unwahrheiten. Und das Beste: A steht als Autor unter dem völlig veränderten Artikel.

Der Restaurantbesitzer, den A privat kennt hat schon bei A angerufen und mit Klage wegen Rufmord gedroht. A hat daraufhin die Redaktion angerufen und verlangt, dass sein Name unter dem Bericht verschwindet und, dass ausdrücklich erklärt wird, dass dieser Schmutz nicht aus A's Feder stammt. Die Redaktion jedoch weigert sich und A's Name steht nach wie vor unter dem Bericht. Wiederholte Aufforderungen wurden ignoriert.

A ist entsetzt, denn das Magazin gibt es schon länger und eigentlich wirkte es bislang recht seriös. Hat A irgendwelche rechtlichen Mittel, mit denen er das Magazin zwingen kann, seinen Namen zu entfernen und vor allem die Klage von sich abzuwenden?

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Zuerst würde ich die Leute schriftlich und mit Frist auffordern, diesen Artikel offline zu nehmen und die Sache richtig stellen und eventuell das Restaurant zu entschädigen. Falls da nichts gütlich zu erreichen ist, würde ich da nicht das Verhalten dulden.

Wenn man das so liest, sagt der Menschenverstand, dass das eigentlich nicht zulässig sein kann. Kürzen vielleicht noch, wenn eine halbe Seite ausgemacht war und der Autor zu viel schreibt. Aber ohne Nachfrage willkürlich zu kürzen und dabei die Aussage so zu entstellen, dass die ursprüngliche Aussage verfälscht ist und dann den Namen einer Person darunter zu setzen, die das nicht so sagen wollte, kann nicht erlaubt sein.

In so einem Fall würde ich einfach erst mal dem Restaurantbesitzer den Briefverkehr oder eMailverkehr mit dem Magazin offen legen und so belegen, dass man als Geschädigte in einem Boot sitzt. Dann könnte man sich gemeinsam einen Anwalt nehmen, so das möglich ist, und sich die Kosten teilen statt gegen zwei Fronten zu kämpfen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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