Zurückgenommene Anzeige erneut stellen?
A hat ihren Expartner angezeigt wegen häuslicher Gewalt. Dieser hat ihr aber gedroht und aus Angst ist sie zu ihm zurückgegangen. A hat die Anzeige gegen ihn zurückgenommen, weil sie von ihrem Partner bedroht wurde. Da er aber immer wieder geschlagen hat, hat sie sich dann doch von ihm getrennt. Sie wollte nun bei der Polizei eine erneute Anzeige machen und sie wurde abgewiesen, weil sie die Anzeige gegen häusliche Gewalt bereits zurückgezogen hat.
Kann man eine Anzeige, die man zurückgenommen hat nicht mehr wiederholen? Vor allem, weil es ja erneut zur häuslichen Gewalt kam? A ist völlig fertig, weil sie will, dass ihr Expartner zur Verantwortung gezogen wird. Welche Schritte sollte A nun gehen, damit sie ihrem Expartner auch so zeigen kann, dass sie keine Angst mehr vor ihm hat. Eine Anzeige würde ihr dabei helfen. Aber die Polizei meint, dass es gesetzlich nicht mehr möglich ist.
Diamante hat geschrieben:und sie wurde abgewiesen, weil sie die Anzeige gegen häusliche Gewalt bereits zurückgezogen hat.
Das ist quatsch! Natürlich kann (und sollte sie auch) die Anzeige erneut aufgeben. Dabei muss von ihr auch gar nicht begründet werden, dass es sich um einen neuen Tatbestand handelt oder ähnliches! Wenn sie misshandelt wurde, dann müssen die Polizisten dies auch aufnehmen. Ob sie die Anzeige zurücknimmt oder nicht, hat hier keinerlei Auswirkungen.
Auch wenn es schwer ist, wird sie zur Polizei müssen und die Anzeige aufgeben. Sollte einer der Helfer nicht bereit sein, diese aufzunehmen, dann soll sie fragen, ob sie erst krankenhausreif geschlagen werden muss. Der Polizist ist kein Ankläger oder Richter! Ob dann eine Anzeige abgewiesen wird oder nicht, entscheiden andere. Das ist der Vorteil bzgl. der Gewaltentrennung. Noch mal: sie darf sich weder entmutigen noch abweisen lassen. Um das etwas einfacher zu machen, sollte sie eine gute (und eingeweihte) Freundin (falls vorhanden) mit zur Wache nehmen.
Es gilt nebenbei kein Gesetzt, wonach mach eine zurückgezogene Anzeige nicht noch einmal stellen darf! Das hat noch nicht mal Einfluss auf die Glaubwürdigkeit oder ähnliches. Sie kann ja im Zweifel nach dem Strafgesetzbuch fragen, in welchem diese Passage stehen soll.
Ob eine bereits zurückgenommene Anzeige erneut gestellt werden kann, weiß ich leider nicht. Allerdings wurden ja nach der zurückgezogenen Anzeige neue Straftaten begangen, da es wieder zu Gewalt kam. Diese können auf jeden Fall angezeigt werden und sollten sie auch!
Im Übrigen: Eine Anzeige kann man mittlerweile auch übers Internet tätigen. Soweit ich weiß, geht dies in allen Bundesländern. Diesen "Service" habe ich auch schon einmal in Anspruch genommen. Vielleicht ist das für A besser, da sie dann nicht noch einmal zu der Dienststelle muss, wo sie abgewiesen wurde.
Zunächst einmal folgender Hinweis: Eine Anzeige kann nicht zurückgezogen werden, was ihr meint, ist der Strafantrag. Bei der einfachen Körperverletzung handelt es sich um ein Antragsdelikt, das heißt also, die Straftat wird nur auf Antrag verfolgt (oder wenn öffentliches Interesse begründet wird). Die Anzeige an sich kann eingestellt werden, aber nur durch die Staatsanwaltschaft. Das kurz vorne weg, damit die Begrifflichkeiten geklärt sind und wir über das gleiche reden.
Ein einmal gestellter Strafantrag kann zurückgenommen werden. Ein zurückgenommener Strafantrag kann jedoch NICHT erneut gestellt werden. Deshalb sollte man sich vorher gut überlegen, ob man Strafantrag stellt und erst recht, ob man den wieder zurücknimmt. Man muss übrigens nicht sofort entscheiden, ob man Strafantrag stellt, dafür hat man drei Monate Zeit. Also lieber vorher genau überlegen. Das gilt natürlich nur, wenn es sich um genau die selbe Straftat handelt.
Im vorliegenden Fall ist es jedoch zu erneuten strafbaren Handlungen gekommen. Dann kann selbstverständlich erneut Anzeige erstattet und Strafantrag gestellt werden. Das hat mit der vorherigen Anzeige dann nichts mehr zu tun. Das weiß aber auch jeder Polizeibeamte, von daher denke ich, dass einfach nicht ganz klar war, dass es erneut zur häuslichen Gewalt gekommen ist. Wahrscheinlich wurde davon ausgegangen, dass für die selben Handlungen der zurückgenommene Strafantrag erneut gestellt wird, was rechtlich nicht möglich ist. Deshalb klar und deutlich sagen, dass es erneut zu Straftaten gekommen ist.
Leider kommt es in Fällen der häuslichen Gewalt immer wieder zu diesem "Hin und Her"...
Eine elektronische Anzeige ist natürlich möglich, vor allem dann, wenn der Polizeibeamte die Anzeige nicht aufnehmen will. Man sollte sich allerdings darauf einstellen, dass man trotzdem noch mal direkt bei der Polizei aussagen muss, da in diesen elektronischen Anzeigen oftmals viele Angaben fehlen.
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