Fenster von außen streichen erlaubt?
Frau A. hat recht baufällige Fenster. Die sind schon Jahrzehnte alt und vor allem von außen recht unschön. Besonders unschön ist, dass die Farbe von außen abblättert und man auch schon das pure Holz sieht. Allerdings bröckelt das Holz an manchen Stellen der Fenster eh schon ab.
Frau A. hat schon länger "Probleme" damit, dass Vögel an dem Holz der Fenster knabbern. Ihr wurde nun geraten, die Fenstern von außen neu zu streichen, um den Vögeln die Futtermöglichkeiten zu nehmen. Man denkt, dass sich kleine Insekten und Larven in den Holzritzen verbergen könnten, die halt die Vögel anlocken.
Frau A. meint sich aber erinnern zu können, dass man als Mieter nie die Fenster von außen mit Farbe behandeln darf. Innen dürfen die Fensterrahmen gestrichen werden oder müssen zum Teil sogar durch die Mieter gestrichen werden, aber von außen darf da doch ein Mieter gar nicht dran.
Frau A sollte sich an den Vermieter wenden. Solch baufällige Fenster sind in einer Mietwohnung Grund für eine Mietminderung, da Energie durchs Fenster geworfen wird. Wenn der Vermieter sich nicht darauf einlässt, sollte Frau A fragen, ob sie selber die Fenster streichen kann und darf. Allerdings ist es die Aufgabe eines Vermieters diese Fenster zu erneuern.
Diese Fenster halten im Winter garantiert nicht dicht und Frau A wird sich über die Energiekosten wundern. Da hilft auch keine Farbe. Deswegen sollte Frau A unbedingt mit dem Vermieter sprechen. Eigenhändig ohne Zustimmung des Vermieters sollte Frau A die Fenster nicht streichen.
Der Umstand das die Fenster nicht dicht sind, ist Frau A. aber schon seit Einzug bekannt. Das ist quasi seit 18 Jahren Dauerzustand. Und der Umstand war auch vorher bekannt. Da Frau A. das nun so lange hingenommen hat, wird sie wenig Chancen haben, dass der Vermieter daran was ändert. Außerdem würde der Vermieter dann wohl auch versuchen das als Schönheitsreparatur zu werten und somit auf die Miete umzulegen. Frau A. ist aber nicht in der Lage mehr Miete zu zahlen.
Frau A. sieht aber auch nicht mehr ein, die Fenster halt selber zu streichen. Gerade weil sie ja auch der Meinung ist, dass das Vermieteraufgabe ist und nicht die Aufgabe der Mieter.
Sicher wird der Vermieter von A es auf die Miete umlegen. Allerdings würde A in den Nebenkosten so sehr viel einsparen, weil Heizkosten gespart werden. Und dass Heizkosten nicht gerade billig sind, muss A auch sehen. Die Fenster von Außen streichen bringt zwar etwas,, dass Insekten nicht so schnell drin nisten, aber für die Isolierung bringt es nichts und da jetzt der Winter vor der Tür steht, werden die Vögel auch nicht mehr so lange dort Inekten suchen.
Das Streichen der Fenster von Außen ist Sache des Vermieters und wenn A die Fenster von Außen gestrichen haben will, muss sie mit dem Vermieter sprechen. Vielleicht gibt er ja die Farbe und A streicht selber. Aber marode Fenster streichen ist nicht gerade einfach.
Frau A. ist aber der Meinung, dass ist keine Schönheitsreparatur mehr sondern Instandsetzung. Und Frau A. hat auch wenig Lust sich mit ihrem Vermieter zu streiten. Eine Rechtsschutzversicherung hat sie nicht und im Mieterschutzbund ist sie auch nicht.
Die Heizkosten würden sich zwar senken. Frau A. rechnet aber damit, dass die monatlichen Mietkosten dann um mehr als 10 Euro erhöht werden. Soviel Heizkosten könnten aber nicht gespart werden. Weiteres Problem wäre, das Thermostat, nach dem sich die Heiztemperatur richtet, ist an einer Heizung in einem anderen Raum. Die Fenster dort sind zwar auch nicht in Ordnung, aber nicht baufällig genug, dass der Vermieter die noch austauschen würde. Da würde sich also generell wenig ändern.
Außerdem bezieht Frau A. staatliche Leistungen und liegt mit dem momentanen Mietpreis gerade noch in dem Rahmen in dem sie von Amtsseite nicht umziehen muss. Ein Umzug ist aber nicht drin und eine Begleichung der höheren Mietkosten aus eigener Tasche leider auch nicht. Und der Zustand der Fenster ist ja bisher auch irgendwie gegangen. Trotzdem wird sie wohl mal den Vermieter ansprechen, dass sich in dem Holz der Fenster wohl Ungeziefer einnistet. Was er dann daraus macht, kann Frau A. relativ egal sein. Eine generelle Debatte zum Thema Fenster wollte Frau A. eh im nächsten Jahr in Angriff nehmen.
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