Vermieter will ein Zimmer entziehen - rechtens?
A wohnt in einem Mehrfamilienhaus, indem Eigentumswohnungen sind. Der Vermieter (B) von A wohnt direkt neben A. B, der Vermieter wohnt in einer 4 Zimmer Wohnung und A in einer 3 Zimmer Wohnung. Der Vermieter B wohnt mit seiner Familie in der Wohnung und die Frau von B ist schwanger. Also soll ein 5. Zimmer her. Da A alleine mit ihrem Partner in der Wohnung wohnt, will B die Wohnungen so umbauen, dass ein Zimmer von der Wohnung von A nun zur Wohnung von B gehört. A soll also das Arbeitszimmer räumen, damit ein Durchbruch in die Wohnung von B gemacht werden kann und die Zimmertür dann zugemauert werden kann.
A wohnt nun schon seit 5 Jahren in der Wohnung und B meint, wenn sie damit nicht einverstanden ist, dann muss er ihr wegen Eigenbedarf kündigen. Ist das rechtens so? A wollte zwar in einer 3 Zimmer Wohnung wohnen, aber für einen Umzug hat sie zur Zeit kein Geld und deswegen möchte sie auch nicht gekündigt werden. Kann B nach 5 Jahren ihr auf einmal ein Zimmer wegnehmen? Wäre eine Eigenbedarfskündigung, wenn sie mit der Wohnungsverkleinerung nicht einverstanden wäre rechtens?
Ich denke schon, dass das rechtens wäre. Der Vermieter macht ihr ja das Angebot, dass sie bleiben darf, wenn sie ein Zimmer abgibt. Das ist ja nur ein Vorschlag zur Güte seinerseits. Eigenbedarf darf er natürlich jeder Zeit anmelden, deswegen müsste sie dann wohl oder übel die Wohnung räumen. Natürlich hat A dann noch Zeit sich eine neue Wohnung zu suchen, da die Kündigungsfrist trotzdem eingehalten werden muss. An der Stelle von A würde ich das Angebot annehmen, wenn sie irgendwie mit den zwei Zimmern auskommt und dann umziehen, sobald das Geld reicht. Wenn sie nun weniger bezahlen muss, kann sie das Geld ja für einen Umzug sparen und dann eine neue und schönere Wohnung suchen.
A hat sich in der 3-Raum-Wohnung eingerichtet und wohnt dort seit Fünf Jahren. Es würde schwer für A sein, sich auf eine 2-Raum-Wohnung zu verkleinern, denn A hat ja auch die entsprechenden Möbel. Wenn der Vermieter eines ihrer Zimmer jetzt benötigt, muß er für den Umbau einiges Geld aufwenden. Gegebenenfalls ist er bereit, den Umzug von A in eine andere Wohnung zu bezahlen und die Renovierung derselben. Dafür braucht er nicht so lange mit den Umbauarbeiten warten, wenn A schnell eine schöne Wohnung findet. Anderenfalls könnte es Monate dauern, bis die Wohnung frei wird, und B muß warten.
Sollte sich A nach gründlicher Überlegung doch entscheiden wohnen zu bleiben in einer kleineren Wohnung, dann muß A natürlich den Krach und anfallenden Schmutz in Kauf nehmen. Für A wäre wohl eine andere Wohnung mit Abstandssumme - falls machbar - von B von Vorteil. Außerdem wohnt A mit Partner in der Wohnung. Beide sind die größere Wohnung gewöhnt. Eine kleinere 2-Raum-Wohnung könnte problematisch werden und Störungen in die Beziehung einbringen.
Was rechtens ist, weiß ich nicht genau. Wenn das Kind auf der Welt ist, wird er ggf. Eigenbedarf anmelden können, was vorher ist?
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