Fristlos gekündigt - ist das alles rechtlich in Ordnung?
A hat bei einer anerkannten Firma einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Außerdem arbeitet A auf 400 Eurobasis. Dabei hat A sich zunächst sehr wohl in dem Unternehmen gefühlt, bis immer deutlicher wurde, dass sein Chef B ihn nicht leiden kann. Kollegen von A haben sich am Wochenende frei genommen, haben immer einfachere Arbeiten zugeteilt bekommen und wurden vollkommen ausgezahlt. A hingegen durfte sich Samstags nicht freinehmen, musste schwierige Arbeiten alleine erledigen und hat nicht seinen vollen Lohn ausbezahlt bekommen, mit dem Vorwand er hätte nicht so viele Stunden gearbeitet. Obwohl die Kollegen von A öfters nicht anwesend waren, wurde sie voll mit 400 Euro ausgezahlt.
Nun ist es soweit gekommen, dass A ein Fehler unterlaufen ist. Sein Chef hat ihn mit der Begründung gekündigt, dass das schon zu oft vorgekommen sei, dabei hat A niemals eine mündliche oder schriftliche Abmahnung erhalten. Für A ist dieses Geld sehr wichtig, weil er alleine lebt und die Versicherung seines Autos abdecken muss. Nun stellen sich die Fragen, ob es überhaupt rechtlich korrekt ist, dass A von jetzt auf gleich einfach so gekündigt wird, ob dabei der Faktor relevant ist, dass A noch Schüler ist und der Job auf 400 Eurobasis war. Hat A außerdem noch einen Anspruch auf das Geld, was ihm bis heute noch nicht vollständig ausgezahlt wurde?
Auf einige deiner Fragen kann man erst Antworten wenn noch ein paar Sachen geklärt sind. Als erstes wäre wichtig zu wissen ob A noch in der Probezeit ist. Wenn ja dann kann Chef B ihn kündigen ohne einen Grund zu nennen, selbst wenn ein Grund genannt wird ist es unwichtig, da in der Probezeit kein Grund genannt werden muss. Weiter ist wichtig ob der Vertrag auf 400 Euro Basis einen Absatz mit der Angabe eines Stundelohnes enthält. Dann muss man eigentlich eine Stundenliste führen und dem Arbeitgeber (täglich oder wöchentlich) zur Unterschrift vorlegen. Damit kann man dann nachweisen wie viel man gearbeitet hat und sich dann natürlich aus ausrechnen ob man 400 Euro verdient hat. Ohne eine Stundenliste wird es natürlich schwierig zu beweisen, dass A wirklich 400 Euro verdient hat.
In jedem Fall hat A aber noch Anspruch auf das nicht ausbezahlte Geld, wenn A nachweisen kann das es ihm zusteht. Stehen allerdings Aussage von Chef B gegen Aussage von A sieht es schlecht aus.
A ist schon sehr lange aus der Probezeit heraus. Die Probezeit wurde ihm auch nicht bezahlt und weil der Betrieb mehrere Bewerber auf einmal hatte, musste A zusammen mit einigen anderen Bewerbern eine länger Probezeit ableisten, als es sonst für diesen Betrieb üblich war. A wurde mit 7 Euro pro Stunde bezahlt. Da A immer sehr unregelmäßige Arbeitszeiten hatte, das heißt, dass die Anfangszeit zwar bekannt war, sprich A musste immer um halb 7 bei der Arbeit sein, jedoch musste A, so wie jeder andere 400 Eurojobber in diesem Betrieb auch, ohne eine feste Zeitangabe unabhängig lang arbeiten.
Bei seiner Arbeit musste A allgemein eine Liste führen, auf der jeweils drauf stand, wie lange A sich mit welcher Arbeit aufgehalten hat (d.h. LKW's be - und entladen, also wie lange A sich mit welchem LKW beschäftigt hat). Der Arbeitsverlauf von A endete dann immer damit, dass er diese Liste im Büro des Chefs B von Sekretärinnen abstempeln lassen musste.
A wurde bereits bei seinem ersten Arbeitsmonat nicht korrekt bezahlt, diesen Fehler wollte der Chef B auch überprüfen. Dies tat er auch und behauptete, das Geld, was A jetzt noch zustehen würde, würde im folgendem Monat auf sein Konto überwiesen werden. Trotzdem kam das Geld auch nicht im nächsten Monat an und steht bis zu seiner Kündigung immernoch aus, jedoch hat er keine weiteren Meldungen vom Chef B bekommen.
So wie das beschrieben wurde, dürfte die Kündigung unwirksam sein. Eine solche fristlose Kündigung sowieso. Hier hat der Arbeitgeber eben das Problem, nicht beweisen zu können, dass das - was auch immer dem A vorgeworfen wird - schon öfter vorgekommen ist. Schließlich hat der Arbeitgeber den A vorher noch nicht ein einziges Mal in der Sache abgemahnt. Daher ist auch anzunehmen, dass der Verstoß nicht gravierend war.
Ob aber für A eine Kündigungsschutzklage Sinn macht, muss A selbst entscheiden. Ich unterstelle mal, dass A weder gewerkschaftlich organisiert ist (das geht auch als Schüler!), noch über eine Arbeitnehmer-Rechtsschutzversicherung verfügt.
Was das ausbleibende Geld angeht, sieht die Sache natürlich wesentlich besser aus. Denn selbstverständlich steht A das fehlende Geld zu und kann nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden. Egal welche Begründung auch immer hier vorgebracht wird. Hier würde ich das Geld mit einer angemessenen Frist schriftlich einfordern und bei Ausbleiben einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken. Das geht ganz ohne Anwalt und setzt den Arbeitgeber unter Zugzwang.
Will A aber den Job wirklich behalten, sollte er vom Klageweg zunächst absehen und diesen erst bestreiten, wenn definitiv absehbar ist, dass der Arbeitgeber keine Möglichkeit mehr auf eine Weiterbeschäftigung / Wiederbeschäftigung in Aussicht stellt! Und das wird A nur im Gespräch mit seinem Arbeitgeber klären können.
Tomsschatzz hat geschrieben:ob dabei der Faktor relevant ist, dass A noch Schüler ist und der Job auf 400 Eurobasis war.
Es hängt auch von der Stundenzahl ab - wieviele Stunden war A denn genau beschäftigt bzw. war im Arbeitsvertrag von einer festen Stundenzahl die Regel?
Tomsschatzz hat geschrieben:Hat A außerdem noch einen Anspruch auf das Geld, was ihm bis heute noch nicht vollständig ausgezahlt wurde?
Ja - wenn der Stundenzettel unterschrieben wurde vom Chef gilt er. Falls er meint, dass A gar nicht solange gearbeitet hat, hätte er gleich den Zettel korrigieren sollen und nicht erst später.
Erfolgte die Kündigung überhaupt schriftlich? So wie sich das bis jetzt liest, kann B hier maximal eine ordentliche Kündigung aussprechen - dann auch mit nachvollziehbarer Begründung.
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