Unterhaltspflicht bei Samenspendern

vom 30.09.2010, 17:03 Uhr

Frau A. hat herausgefunden, dass sie ein Kind aus einer Samenspende ist. Frau A. ist gerade erst volljährig geworden. Ihre leibliche Mutter M. ist vor kurzem verstorben und der Mann P. ihrer Mutter, der ja der rechtliche, wenn auch nicht leibliche Vater ist, hat kein Einkommen. Frau A. selbst ist aber vom „Vater“ finanziell noch abhängig, weil sie noch zur Schule geht.

In den Unterlagen der verstorbenen Mutter fand sie halt Hinweise, dass der Mann ihrer Mutter nicht ihr biologischer Vater ist. Das Verhältnis zu dem Mann, den sie als Vater kennengelernt hat, ist ziemlich angespannt. Nun hat Frau A. erfahren, dass sie wohl in Erfahrung bringen kann, wer ihr biologischer Vater ist. Der wäre rein rechtlich wohl auch unterhaltspflichtig, hat Frau A. gehört. Kann dazu jemand näher Auskunft geben?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Wenn der biologische Vater tatsächlich ausgemacht werden kann, dann besteht tatsächlich die Möglichkeit, diesen auf Unterhalt zu verklagen. Allerdings wohl nicht Rückwirkend, weil dieser ja zu keinem Zeitpunkt darüber informiert wurde, dass seine Spende auch genutzt wurde.

Zusätzlich ergibt sich aus so einer Feststellung auch eine veränderte Erbstellung beim Spender. Denn das leibliche Kind hat hier auch entsprechende Anrechte. Ganz gleich, ob der Spender selbst Kinder hat oder nicht.

Das gemeine für den Spender ist auch, dass solche Ansprüche niemand rechtswirksam ausgeschlossen werden können. Jedenfalls kann weder die Empfängerin noch der Arzt hier im Namen des Kindes handeln und vertraglich festlegen, dass die Unterhaltspflichten nicht greifen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Zusätzlich ergibt sich aus so einer Feststellung auch eine veränderte Erbstellung beim Spender. Denn das leibliche Kind hat hier auch entsprechende Anrechte. Ganz gleich, ob der Spender selbst Kinder hat oder nicht.

Also wäre Frau A. erbberechtigt? Im gleichen Ausmaß wie ein leibliches Kind? Und wie sieht es dann mit den Erbansprüchen zum Mann der Mutter aus? Immerhin war er ja bisher der gesetzliche Vater und Frau A. wurde ja auch wie ein leibliches Kind behandelt.

Das gemeine für den Spender ist auch, dass solche Ansprüche niemand rechtswirksam ausgeschlossen werden können. Jedenfalls kann weder die Empfängerin noch der Arzt hier im Namen des Kindes handeln und vertraglich festlegen, dass die Unterhaltspflichten nicht greifen.

Aber der Samenspender wird doch mit Sicherheit darüber informiert werden, dass aus einem eventuell entstehenden Kind eventuell auch Pflichten entstehen können oder?

Und verstehe ich dich da richtig, wenn muss Frau A. als Kind des Samenspenders selber handeln? Also der Mann von Frau A.´s Mutter kann die Ansprüche nicht geltend machen? Also weil er halt für den Unterhalt nicht mehr aufkommen kann?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



LittleSister hat geschrieben:Also wäre Frau A. erbberechtigt?

Wenigstens was den Pflichtteil angeht. Es geht schließlich um ein leibliches Kind. Selbstverständlich ergeben sich auch Erbansprüche.

Und zum sozialen Vater hin existieren dann ebenfalls Rechte, wenn dieser das Kind adoptiert hat (hat er?). Nur aus der Tatsache dass er immer da war, entstehen hingegen keine Ansprüche.

LittleSister hat geschrieben:Aber der Samenspender wird doch mit Sicherheit darüber informiert werden, dass aus einem eventuell entstehenden Kind eventuell auch Pflichten entstehen können oder?

Dies ist zumindest heute in seriösen Unternehmen der Fall! Allerdings darfst Du nicht vergessen, dass das Ganze schon 18 Jahre her ist. Damals wurden vermutlich Versprechen gemacht, absolut anonym zu bleiben. Das Recht des Kindes alles über seine Abstammung zu erfahren, ist ja noch nicht so alt! Hier wird sich in Zukunft wohl einiges bewegen.

LittleSister hat geschrieben:muss Frau A. als Kind des Samenspenders selber handeln?

Ja, denn nur sie hat das Recht, sich über ihre Abstammung zu informieren. Dritte (wie eben z.B. der soziale Vater), haben diesen Anspruch nicht und er wäre auch nicht zu rechtfertigen.

LittleSister hat geschrieben:Also weil er halt für den Unterhalt nicht mehr aufkommen kann?

Ehrlich gesagt bezweifle ich, dass sich der Austausch der Unterhaltsverpflichteten so leicht vornehmen lässt. Schließlich ist sie vermutlich adoptiert worden! Hinzu kommt die Frage, wie sehr der Unterhaltsanspruch reicht. Schließlich gewährt er vermutlich Kost und Logis. Wenn er dem nachkommt, hat er seiner Pflicht genüge getan. Geld muss hier nicht fließen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Schließlich gewährt er vermutlich Kost und Logis. Wenn er dem nachkommt, hat er seiner Pflicht genüge getan. Geld muss hier nicht fließen.

Bei einer Schülerin wird aber mehr gebraucht, als ein Dach über dem Kopf und was im Magen. Kleidung, auch wenn es nur Standard ist und Schulmaterial werden auch gebraucht.

Der Fall würde also anders aussehen, wenn es sich um ein Kind ( im Sinne von minderjährig) handeln würde, das noch nicht so alt ist? Aber ich gehe mal davon aus, um irgendwelche Informationen zu bekommen, muss das "Kind" volljährig sein oder? Oder zumindest um Ansprüche stellen zu können.

Und ich ging bei einer Samenspende von dem Fall aus: Verheiratete Ehepaar, kinderlos und sie können keine eigenen Kinder bekommen. Nun entschließen sie sich zu einer künstlichen Befruchtung mit dem Samen eines fremden Spenders ( sprich nicht dem Samen des Ehemannes). Somit wäre das Kind ja ehelich geboren, auch wenn es nicht das biologische Kind des Mannes ist. Sprich das Kind wurde auch als eheliches Kind aufgezogen. Nur kann der Vater halt nicht mehr für den Unterhalt aufkommen.

Das Recht des Kindes alles über seine Abstammung zu erfahren, ist ja noch nicht so alt!

Weißt du seit wann es das Gesetz gibt? Und kann man da auch rückwirkend noch Ansprüche stellen? Und wenn ja wie lange noch?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Wenn das Kind tatsächlich durch eine Samenspende entstanden ist, hat das Kind keine Rechte und der Samenspender keine Pflichten. Ich habe hier in diesem Thread schon mal etwas darüber geschrieben Kind: Recht auf Eltern - auch bei Samenspende? .

Die Daten bleiben nicht ewig in den Unterlagen. Im Vertrag steht auch drin, dass der Samenspender nur seinen Samen gibt und damit keine Pflichten gegenüber dem Kind hat. Es wäre ja fatal, wenn ein mann 5 Jahre lang regelmäßig Samen spendet. So viel Geld kann keiner verdienen, dass er dann für 60 Kinder oder mehr Unterhalt zahlen kann. Auch erbberechtigt ist ein Kind aus einer Samenspende nicht.

Rein rechtlich gesehen hat Frau A keinen Anspruch auf Unterhalt, wenn die Samenspende durch ein Institut durchgeführt wurde. Ist die Samenspende privat gelaufen, dann kommt es darauf an, ob notariell etwas festgemacht wurde und der Mann P das Kind eventuell adoptiert hat. Durch die Adoption wäre dann der Samenspender auch raus aus der Unterhaltspflicht. Dann hat das Kind vielleicht die Möglichkeit den Vater kennenzulernen, aber nur ganz unverbindlich.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Da Frau A´s Mutter kürzlich verstorben ist, sollte sie sich erkundigen, wie das mit der Waisenrente in ihrem Fall aussieht. Zumindest auf Halbwaisenrente sollte Frau A Anspruch haben, da sie ja Waise ist.

Da der Vater vermutlich nicht bekannt ist und vermutlich nicht in der Geburtsurkunde steht, steht Frau A eventuell sogar Vollwaisenrente zu. Frau A sollte sich dahingehend beraten lassen. Eventuell kann Frau auch auch alternativ oder gleichzeitig andere Sozialleistungen wie Wohngeld oder Schülerbafög beziehen, da Frau A kein eigenes Einkommen hat und kein Elterneinkommen zu berücksichtigen ist.

Wenn der soziale Vater das Sorgerecht für Frau A hat, ist er (zumindest moralisch) verpflichtet, sich um diese Angelegenheit unterstützend zu kümmern.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Ich meine Kinder von Samenspendern sind nicht wie leibliche Kinder zu sehen, da wäre ja jeder Mann blöd wenn er zur Samenspende geht.

Abgesehen davon finde ich es ziemlich abgebrüht zum leiblichen Vater hinzugehen und ihn um Unterhalt oder ähnliches zu bieten. Das Verhalten finde ich ziemlich heftig und wenn das wirklich der einzige Grund ist seinen leiblichen Vater ausfindig zu machen, ist das wirklich ziemlich armselig.

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» aries24 » Beiträge: 1748 » Talkpoints: 9,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:hat das Kind kein Rechte und der Samenspender keine Pflichten

Sorry, aber das ist in meinen Augen so weit weg von dem, was Recht ist! Wie bitte kann den begründet werden, dass Kinder kein Recht hinsichtlich Unterhalt gegenüber dem leiblichen Vater hätten? Oder aus der Erbfolge auszuschließen seien?

Früher war so was dadurch geregelt, dass die Mutter mit dem Samenspender oder den Kliniken entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat oder aber der Spender anonym gehalten wurde. Aber solche Verträge bzgl. des Verzichts auf Rechte des Kindes kann die Mutter gar nicht abschließen (diese sind somit nichtig!) und die Anonymität steht im klaren Widerspruch zur aktuell geltenden Rechtsprechung, die es dem Kind das Recht garantiert (ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht!), Kenntnis bzgl. der eigenen Abstammung zu erlangen.

Übrigens schreiben entsprechende Samenbanken auch auf ihren Webseiten eindeutig hin, dass Forderungen auf sie zukommen können! Siehe dazu hier.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Wenn man als Mann Samen spendet, dann tut man doch was Gutes. Warum sollte man dann als Mann irgendwann zur Rechenschaft gezogen werden und Unterhalt zahlen müssen. Das verstehe ich nicht. Irgendwie widerspricht sich die Seite auch, die du verlinkt hast, derpunkt. Erst steht da, dass nur in wirklichen Ausnahmefällen der Samenspender preis gegeben werden darf und diese Gründe sind nicht, dass ein Kind den Vater kennenlernen will. Und dann steht da, dass man auch die Vaterschaft feststellen lassen kann.

Wer geht denn noch zur Samenspende, wenn er damit rechnen muss, dass eines Tages 50 Kinder vor der Tür stehen und Unterhalt verlangen und ans Erbe wollen? Wozu soll diese Regelung gut sein, dass ein Kind seinen Samenspender kennenlernen darf und noch Forderungen stellen darf?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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