Wer bekommt Hartz IV?
Ich komme aus Österreich und deswegen kenne ich mich mit Hartz IV und dergleichen in Deutschland nicht aus. Wie bereits in anderen Beiträgen erzählt, wird Frau A demnächst mit ihrer Tochter (19 Monate) von Österreich nach Deutschland ziehen, zumindest für ein paar Jahre. Frau A ist verheiratet, Herr B ist auch in Deutschland, sie werden also gemeinsam in einem Haushalt wohnen. Herr B wird voraussichtlich arbeiten, zumindest meint er, dass er dort eine Arbeitsstelle hat, ob man das glauben kann, weiß ich ehrlich gesagt nicht so genau.
Würde Frau A Hartz IV bekommen? Also sie hat ja noch nie in Deutschland gearbeitet? Ich würde Hartz IV nämlich noch am ehesten mit dem Arbeitslosengeld in Österreich vergleichen, aber in Österreich bekommt man erst dann Arbeitslosengeld, wenn man zumindest ein Jahr lang hier gearbeitet hat. Ist das bei Hartz IV auch so? Muss Frau A irgendwelche Kriterien erfüllen? Was ist, wenn der Herr B eine Arbeit hat, bekommt Frau A dann trotzdem Hartz IV? Oder muss dann mehr oder weniger Herr B alleine für alle sorgen? Wie sieht es aus, wenn Herr B doch keine Arbeit hat? Bekommen dann beide Hartz IV?
Ich hatte hier Wer kann mir Hartz IV erklären schon einiges zu dem Thema erklärt. Du kannst da aber auch gerne noch mal spezieller nachfragen.
Arbeitslosengeld 1 wird hier wie bei euch erst bezahlt, wenn man eine bestimmte Anzahl an Monaten gearbeitet hat und somit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Arbeitslosengeld 1 gibt es aber nur eine bestimmte Zeit lang. Wenn ich mich nicht irre sind das 12 Monate. Danach gibt es Arbeitslosengeld 2, was hier halt unter dem Schlagwort Hartz 4 bekannt ist. Man kann es mit Grundsicherung vergleichen. Quasi das man nicht vollkommen mittellos ist und ein Dach über dem Kopf hat und halt das notwendigste bezahlen kann.
Leistungen aus dem Hartz 4 Topf werden quasi unendlich lange gezahlt. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht. Aber Auflagen, die man je nach Grundsituation, erfüllen muss. Unter anderem halt, falls man arbeitsfähig ist, sich einen Arbeitsplatz suchen.
Wie das mit dem Zuzug aus dem Ausland ist, da bin ich mir nicht sicher. Generell ist erst mal der Ehepartner unterhaltspflichtig. Wenn sein Einkommen nicht reicht, muss an sich erst mal Wohngeld beantragt werden. Falls man dann immer noch unter dem aktuellen Hartz 4 Satz liegt, kann man auch Hartz 4, in dem Fall ergänzende Leistungen, beantragen. Dann fällt aber das Wohngeld weg.
Ganz grob gesagt, es muss in Deutschland an sich keiner auf der Straße wohnen. Wie das aber halt mit dem freiwilligen Zuzug aus dem Ausland ist, ist fraglich. Für Asylbewerber gab es mal eine Regelung, dass man nur, wenn man aus einem Nachbarland kommt, Asyl beantragen kann. Wie weit das noch gültig ist, ist fraglich. Aber deine Bekannte wird ja kein Asyl beantragen wollen.
Ansonsten würde ich generell auf ein paar Sachen achten. Die Wohnung sollte angemessen sein. Da gibt es bestimmte Sätze. Ich meine bei drei Personen dürfen das um die 80 Quadratmeter sein. Mietpreis richtet sich nach dem Wohnort, die sind in Deutschland unterschiedlich. Also das was die entsprechenden Ämter als zulässig ansehen. Sie sollten also auf alle Fälle eine günstige Wohnung suchen.
Und falls der Ehemann kein Einkommen hat oder zu wenig verdient, kann je nach dem auch von der Frau verlangt werden, dass sie arbeiten geht. Das sollte ihr im Vorfeld klar sein.
Direkt zu vergleichen ist Hartz 4 mit dem Arbeitslosengeld zum Glück noch nicht. Hartz IV ist eine Leistungszahlung nach dem SGB II und hieß früher Arbeitslosengeld II. Auch in Deutschland wird bei eintretender Arbeitslosigkeit also erst einmal Arbeitslosengeld (I) gezahlt. Erst wenn die Ansprüche hierfür erloschen sind, im Regelfall sind es hierfür 24 Monate; Ausnahme einmal ausgenommen.
Erst wenn man sich also als Langzeitarbeitsloser bezeichnen darf, fällt man bei uns in den Bereich für Hartz IV. Hartz IV ist sozusagen ein Zusammenschluss für etliche Leistungen und soll entsprechend den minimalsten Lebensstandard finanzieren. Früher waren dies hauptsächlich die Sozialhilfe und das Überbrückungsgeld, welche halt heute unter einem Hut zu finden sind. Auch viele Familien mit zu geringem Einkommen können zusätzlich entsprechende Leistungen beziehen, dass wären dann die sogenannten Aufstocker.
EU-Bürger haben überdies in den ersten 3 Monaten ihres Aufenthaltes keinen Anspruch auf Hartz IV und auch dann weiterhin nicht wenn der Aufenthalt nur zum Zwecke der Arbeitssuche dient.
Julix hat geschrieben:Hartz IV ist eine Leistungzahlung nach dem SGB II und hieß früher Arbeitslosengeld II.
Quatsch! Diese Leistungen heißen immer noch Arbeitslosengeld II und werden nur Hartz IV nach dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt nach dem Hartz-Konzept aus dem Jahre 2002.
Julix hat geschrieben:Auch in Deutschland wird bei eintretender Arbeitslosigkeit also erst einmal Arbeitslosengeld (I) gezahlt. Erst wenn die Ansprüche hierfür erloschen sind, im Regelfall sind es hierfür 24 Monate; Ausnahme einmal ausgenommen.
In der Regel sind es eher 12 Monate und nicht 24, aber auch dafür muss man mindestens 24 Monate versicherungspflichtig gewesen sein.
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