Kindergeld / Karenzgeld in Deutschland
Ich komme aus Österreich und deswegen kenne ich mich mit der deutschen Situation diesbezüglich überhaupt nicht aus. Wie ich in anderen Berichten bereits beschrieben habe, wird Frau A und ihre derzeit 19 Monate alte Tochter in bälde wohl nach Deutschland ziehen. Frau A ist verheiratet mit Herrn B, der seit kurzem bereits in Deutschland ist. Frau A will mit der Tochter wie gesagt so bald wie möglich nachkommen. Nun weiß sie nur leider auch nicht so recht, wie es da finanziell aussieht. In Österreich gibt es nach der Geburt ein sogenannten Kinderbetreuungsgeld. Da gibt es drei Varianten mit unterschiedlicher Dauer und dementsprechend auch unterschiedlicher Höhe.
Frau A hat sich bei der Geburt damals für die längste Variante entschieden und so bekommt sie 30 Monate lang Kinderbetreuungsgeld. Ich nehme jetzt aber einmal an, dass Frau A kein Kinderbetreuungsgeld mehr bekommen wird, wenn sie nun nach Deutschland geht, aber vielleicht ist das auch eine falsche Vermutung.
Wie würde es für Frau A aussehen, wenn sie dann eben mit einer etwa 20 Monate alten Tochter nach Deutschland kommt und dort auch ihren Wohnsitz haben wird? Würde sie dann ein Kinderbetreuungsgeld bekommen, oder eben Kindergeld oder Karenzgeld, die Bezeichnungen variieren ja immer wieder, ich glaube in Deutschland heißt es Kindergeld. Wie lange bekommt man in Deutschland Kindergeld? Gibt es da mehrere Varianten? Wer bekommt es? Bekommt man es auch, wenn das Kind eben nicht in Deutschland sondern in Österreich geboren wurde? Kann man zu dem Kindergeld noch etwas dazu verdienen oder wird das Kindergeld dann gekürzt oder gestrichen?
In Deutschland erhält man für jedes Kind bis zum achtzehnten Lebensjahr, bzw. solange es sich noch in der Ausbildung befindet und kein, bzw. ein zu geringes Einkommen hat. Ich denke also dieses Kindergeld ist nicht das was du direkt suchst.
Gleichzusetzen mit dem Karenzzeit, müsste dann bei uns das sogenannte Elterngeld sein. Dieses wird als Ausgleich für das Wegfallende Gehalt der Mutter gezahlt und errechnet sich aus dem Durchschnittseinkommen welches vor der Geburt erzielt wurde. Von dieser Leistung können beide Elternteile zusammen 14 oder 28 Monate (bei halbierten Bezügen) Gebrauch machen.
Inwiefern einem als "Zuwanderer" Elterngeld gezahlt wird, wäre ein interessantes Thema, über welches ich gerne unterrichtet werden würde.
Danke Julix. Ja, ich meine wohl das Elterngeld. Ist ziemlich verwirrend, wenn das überall anders heißt. Falls sich hier aber jemand mit der Situation beider Länder auskennen sollte, würde es mich interessieren, ob ich das jetzt richtig verstanden habe:
Das Kindergeld in Deutschland würde demnach die Familienbeihilfe in Österreich sein. Die ist eben mehrere Jahre, je nachdem wann das Kind selbst etwas verdient oder noch studiert und so weiter. Würde Frau A also Kindergeld als Zuwanderer bekommen? Wie hoch wäre die? Ist die von irgendwelchen Faktoren abhängig wie Einkommen der Eltern oder sonst etwas?
Dann gibt es wohl noch das Elterngeld in Deutschland, das widerum das Kinderbetreuungsgeld in Österreich sein dürfte. Da würde mich eben interessen, ob das im Fall von Frau A auch möglich wäre. Vor der Geburt hat sie in Österreich eine Anstellung gehabt. Herr B war da angeblich selbständig, aber was man da eben für Angaben machen kann ist mehr als nur fraglich, weil da hat er ja schon fleißig Mist gebaut. Irgendwie war er selbständig, irgendwie aber auch nicht, war alles sehr mysteriös. Angaben wollten sie eben auch in Österreich nie machen und haben so auch auf einige finanziellen Hilfen verzichtet.
Wie auch immer. Wie hoch wäre das Elterngeld? Der vorherige Gehalt? Wobei es hier ja scheinbar nun auch zwei Varianten gibt: Eben entweder 14 oder 28 Monate. Wenn Frau A nun mit einem 19 Monate alten Kind zuwandert, wird sie wohl kaum sagen können, dass sie nun eben die längere Variante nimmt. Wenn man die längere Variante nimmt, kann dann die Mutter durchgehend 28 Monate zu Hause bleiben oder muss diese Zeit geteilt werden? Muss die Aufteilung hier genau 50/50 betragen? Also geht dann die Mutter 14 Monate und dann der Vater 14 Monate in Karenz?
Darf man zum Elterngeld etwas dazu verdienen? Wenn ja, in welcher Höhe? Verliert man dann das Elterngeld oder zumindest einen Teil davon, wenn man zuviel verdient?
Das sind ja sehr viele Fragen zum Elterngeld. Ich hoffe ich bekomme noch einen Teil deiner Fragen zusammen, da mein Sohn ja auch bereits 18 Monate alt ist und ich das Elterngeld bis letzten Februar noch bezogen habe.
Das Elterngeld wird in Deutschland seit Januar 2007 ausgezahlt. Es richtet sich nach dem Durchschnittsgehalt der Mutter (bzw. des Elternteils das das Elterngeld beziehen möchte) der letzten 12 Monate vor der Geburt. Es beträgt dabei 67 Prozent des Durschnittseinkommens, jedoch mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro.
Generell darf man immer zusätzlich bis zu 30 Wochenstunden arbeiten und Geld verdienen. Allerdings wird einem dieses verdiente Einkommen dann wieder vom Elterngeld abgezogen, so dass es sich nicht wirklich lohnt, zusätzlich zum Elterngeld noch arbeiten zu gehen.
Das Elterngeld bekommt man während der ersten 12 bzw. 14 Monate nach der Geburt des Kindes, wobei das Mutterschaftsgeld, das man in den ersten 8 Wochen nach der Geburt des Kindes bekommt, davon abgezogen wird. Man kann die 12 Monatsbeträge, die die beiden Elternteile bekommen würden, untereinander aufteilen. Es müssen aber mindestens 2 Monate und höchstens 12 Monate alleine genommen werden. Das heißt, dass man zum Beispiel es so aufteilen kann, dass die Mutter 12 Monate Elterngeld bekommt, der Vater dann anschließend auch noch zwei, wenn er eben für diese Zeit für die Betreuung des Kindes aufkommt und nicht selber seiner Arbeit nachgeht. Siehe auch: Klick.
Eine Frau mit einem 19 Monate alten Kind, die zuwandert, bekommt gar kein Elterngeld mehr, sondern nur noch Kindergeld. Sie kann höchstens noch Elternzeit beantragen, die man bis zu drei Jahren nehmen kann.
Danke allen für die Infos. Ich nehme an, dass Elternzeit die Karenzzeit ist, also die Zeit die die Mutter mit der Arbeitsstelle vereinbart daheim zu bleiben ohne gekündigt zu werden. Wenn dem so ist, würde das Frau A nicht wirklich was bringen, weil sie vor der Geburt ja in Österreich eine Arbeitsstelle hatte und das wird in Deutschland mehr oder weniger egal sein, beziehungsweise würde es ja auch nichts bringen, weil die Arbeitsstelle ja in Wien wäre und sie dann in der Nähe von Berlin wohnen wird.
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