Was gehört zu einer Heizungswartung?

vom 28.09.2010, 15:39 Uhr

Die Grundfrage ist an sich, was gehört halt zu einer Heizungswartung, beziehungsweise was erwartet ihr von dem ausführenden Fachbetrieb?

Frau A. hat in ihrer Wohnung eine Gasetagenheizung. Die muss laut Mietvertrag einmal im Jahr zu Kosten des Mieters gewartet werden. Da der Vermieter mit im Haus wohnt, bestellt der Vermieter meistens den Fachbetrieb, der auch sonst im Haus tätig ist und Reparaturen und ähnliches macht. Die Rechnung für die Heizungswartung geht dann an die einzelnen Mietparteien.

Einmal im Jahr kommt dann halt der Vermieter und teilt Frau A. mit, die jährliche Heizungswartung steht wieder an. Er überlässt aber Frau A. die Entscheidung, ob sie die Heizungswartung von dem von ihm beauftragten Fachbetrieb machen lässt oder ob sie eine andere Firma beauftragen möchte. Vor zwei Jahren bekam Frau A. dann erst mal einen leichten Schock, als sie hörte, welche Firma beauftragt wurde. Die Firma ist als teuerste vor Ort bekannt. Da Frau A. aber gesundheitlich nicht in der Lage war einen anderen Betrieb zu beauftragen, hat sie das halt in Kauf genommen. Die Handwerker waren nett und die Heizungswartung wurde dann auch ordentlich durchgeführt. Preislich war die Sache im oberen Mittelfeld anzuordnen.

Im letzten Jahr stand der Vermieter halt wieder vor der Tür. Da Frau A. halt wusste, welche Kosten in etwa auf sie zukommen werden, ließ sie die Handwerker wieder in die Wohnung und die Heizung durch den Fachbetrieb, der vom Vermieter beauftragt wurde, warten. Im Verlauf der Wartung bat sie den Handwerker, er möge doch bitte noch Wasser auffüllen. Die Gasetagenheizung läuft nur ordnungsgemäß wenn genügend Wasser aufgefüllt ist. Der Handwerker meinte, das Wasser was noch drin ist reicht. So zog er ohne das Auffüllen der Heizung wieder ab. Frau A. war zwar nicht begeistert, wusste aber nicht, was sie dazu sagen soll.

Nun steht die Heizungswartung wieder an. Frau A. rechnete schon damit, wieder ihren Spaß mit dem Handwerker aus dem letzten Jahr zu haben. Nun teilte der Vermieter mit, dass er eine andere Firma beauftragt hat. Er konnte aber Frau A. weder den Preis der Heizungswartung nennen, noch den Namen der Firma.

Frau A. ist nun mal gespannt, wie die Aktion dieses Jahr ablaufen wird. Aber kann sie auch erwarten, dass ihr das Wasser an der Heizung aufgefüllt wird? Da sie den Namen der Firma nicht kennt, kann sie auch nicht einfach anrufen und nachfragen. Frau A. ist aber der Meinung, dass gehört zu einer ordnungsgemäßen Heizungswartung mit dazu.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Funktionierte die Heizung denn ohne das Auffüllen problemlos? Wenn nicht würde ich schätzen, dass der Handwerker schon alles richtig gemacht hat. Wenn er sagt, dass das Wasser reicht und man es selbst nicht besser weiß, wieso sollte man unzufrieden sein?

Und wenn die Heizung nicht wie gewünscht funktioniert, kann man ihn ja noch einmal herbestellen und darauf hinweisen, dass der Handwerker eben trotz des Hinweises nicht kontrolliert hat - man also kostenlose Nachbesserung verlangt.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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