Beim Keller auspumpen Nachbarn überflutet - was nun?
Folgender realer Fall. Bei einem Hauseigentümer ist Wasser von benachbarten Freiflächen in den Keller eingedrungen und das ist natürlich nicht schön. Nachdem der Keller leer gepumpt war, haben die Geschädigten nun mit Erlaubnis des Besitzers der Freifläche begonnen, auch diese abzupumpen.
Wobei die Eigentümer dieser Fläche auch schon mal geschaut haben, was sie noch tun müssten und beim Verlegen der Leitungen geholfen haben. Dabei waren zunächst die Leitungen so unglücklich gelegt, das auf einmal das Grundstück eines Dritten zunächst unbeteiligten überflutet war. Zum Glück war nicht so schlimm, es sind keine Schäden aufgetreten und die Leitungen wurden schnell umgelegt.
Trotzdem frage ich mich aber, was in einem solchen Fall passiert, wenn man dann geschädigt wird. Wer muss für eventuelle Schäden aufkommen? Bleibt man darauf sitzen? Muss derjenige, der abgepumpt hat beziehungsweise veranlassen ließ, den Schaden bezahlen oder der Eigentümer der Fläche, von der das Wasser ja dann stammte? Dadurch, dass mehrere Parteien involviert sind, wird die Sache ja nicht einfacher.
Einen solchen Fall gab es bei Bekannten von mir erst im letzten Jahr. Dabei war auch deren Keller voll gelaufen nach Regen und sie haben das ganze selbst abgepumpt. Leider ist dabei der Keller des Nachbarn überflutet worden und auch Schäden im nicht geringen Ausmaß angefallen.
Die Kosten für das Abpumpen und trocknen des Kellers beim Nachbarn mussten meine Bekannten bezahlen, da sie das ganze selbst abgepumpt haben und nicht nachweisen konnten, dass das ganze ordentlich abgelaufen ist. Somit hat die Haftpflichtversicherung nicht gegriffen, da diese es als grob fahrlässig eingestuft hat. Auch die Schäden die hinterher im Keller beim Nachbarn waren, mussten sie von den Kosten her privat tragen.
Etwas anderes ist es allerdings, wenn der Keller durch die Feuerwehr ausgepumpt wird und dann der Keller des Nachbarn voll läuft. Dann muss die Feuerwehr dafür aufkommen bzw. deren Versicherung für diese Fälle. Aber dort ist es auch wesentlich leichter den fachgerechten Gebrauch nachzuweisen, da entsprechende Ausbildung vorliegen und man das eigentlich weiß wie man so etwas machen muss um eben das zu vermeiden.
Es zahlt immer der, der den direkten Schaden verursacht hat. Läuft also Keller von A voll und A pumpt ab und das ganze betrifft hinterher Nachbar B, dann muss A dafür aufkommen. Pumpt B dann seinen Keller ab und es wird C betroffen, dann wird B dafür in die Pflicht genommen werden obwohl das ganze eigentlich von A ausgegangen ist. Dieser hat mit dem Konflikt zwischen B und C nichts zu tun, da es sich um zivile Ansprüche handelt.
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