Krank im Urlaub - Krankschreibung möglich?
Arbeitskollegin H ist für zwei Wochen ins Ausland in den Urlaub geflogen. Es ist ihr letzter Urlaub in diesem Jahr, da sie bereits drei Wochen Urlaub im Frühjahr hatte. Nun ist Arbeitskollegin H in ihrer letzten Uralubswoche krank geworden und zwar so schwer, dass sie im Ausland ein Krankenhaus aufsuchen musste, wo sie dann ein paar Tage lag und Infusionen erhalten hat. Durch diesen Krankenhausaufenthalt hat Arbeitskollegin H ihren Rückflug nach Deutschland verpasst und hat nun einen Rückflug für eine Woche später gebucht.
Die Chefin von Arbeitskollegin H ist über die momentane Situation zwar nicht glücklich, kann H aber ja nicht herbeizaubern. Sie sagt, dass H nun entweder diese eine Woche, in der sie zusätzlich gefehlt hat, als (neuen) Urlaub nehmen müsse oder dass H ihr eine Krankschreibung vorlegt. Unbezahlter Urlaub kommt für H theoretisch auch in Frage, jedoch nicht praktisch, da H auf ihr Gehalt angewiesen ist.
Kann Arbeitskollegin H nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland dann so einfach zu ihrem Hausarzt gehen und sich von ihm eine Krankmeldung für die vergangene Woche besorgen oder hätte sie für das Ausschreiben der Krankmeldung persönlich während ihrer Krankheit bei ihrem Hausarzt vorbeigehen müssen (was ja nun einmal nicht gegangen ist)? Müsste H dem Arzt in Deutschland eventuell eine vom ausländischen Arzt ausgestellte Bescheinigung oder ein Attest über ihre Krankheit vorlegen, damit ihr Hausarzt sie nachträglich noch für die eine versäumte Woche krankschreiben kann?
Frau H. soll sich im Krankenhaus eine Bestätigung geben lassen. Wenn das möglich ist, müsste sie an sich auch eine Krankmeldung bekommen. Ansonsten kann sie ihrem behandelnde Arzt am Wohnort ja auch den Arztbrief vorlegen. Ihr Hausarzt wird auf alle Fälle irgendeinen Nachweis brauchen. Auf Verdacht, wird er sie im nach hinein nicht krankschreiben können. Am einfachsten wäre es wohl, wenn Frau H. halt eine Krankmeldung vom Krankenhaus bekommt. Ansonsten wäre es vielleicht auch sinnvoll, den Hausarzt mal anzurufen und nach zu fragen, was sie als Belege braucht oder wie er das handhabt.
Frau H. kann sich allerdings auch die eine Woche die sie im Urlaub krank war, als Urlaub gutschreiben lassen. Auch hier zu benötigt sie aber eine Krankmeldung. Wenn man im Urlaub krank ist, dient der Urlaub ja nicht er Erholung und ist wie sonstige Krankheitstage zu behandeln. Sprich ihr steht dann noch eine Woche Urlaub zu.
Die geschilderte Situation in dem Beispiel ist wirklich etwas verfahren und kompliziert. Sofern H das auf Grund des guten Verhältnisses zur Chefin auf dem kleinen Dienstweg klären kann, ist aber sicher alles noch gerade zu biegen.
H sollte unbedingt im Ausland für entsprechende Bestätigungen sorgen. Ich denke, schon auf Grund der Rechnungsstellung wird H entsprechende Unterlagen bekommen und diese können ja als Nachweis der Erkrankung dienen.
Zudem hat H hoffentlich sich so bald als möglich beim Arbeitgeber gemeldet, und nicht an dem Montagmorgen, an dem H am Arbeitsplatz hätte erscheinen müssen. Denn dies ist eine Bringschuld der Arbeitnehmerin!
Eine Krankmeldung im Urlaub ist nämlich nicht unüblich und bedeutet in dem Fall, dass der Erholungsurlaub unterbrochen wird. Wenn diese Krankenzeit eine Woche ausmacht, dann wäre ja die Zeit gerettet (also man hätte noch Urlaub für die zweite Woche übrig!). Ansonsten müsste tatsächlich der neue Urlaub angebrochen werden oder aber über das Zeitkonto verrechnet werden (sofern so etwas geführt wird).
Das der Urlaub dann einfach so (eigenmächtig) angehängt wird, ist sicher nicht üblich und der Arbeitnehmer kann sich selbst ja keinen Urlaub genehmigen. Ich denke aber, dass die vorliegenden Sachzwänge auch vor einem Arbeitsgericht ausreichend wären, schlimmere Folgen für H abzuwenden. Vorausgesetzt, H hat sich schnellstmöglich beim Arbeitgeber gemeldet und die Sachlage erklärt.
Zur Sicherheit kann H sicher auch den eigenen Hausarzt aufsuchen. Denke aber nicht, dass dieser die Möglichkeit hat, nachträgliche Atteste auszustellen. Hier ist H auf der sicheren Seite, wenn möglichst viele Nachweise aus dem eigentlichen Krankenhaus und dessen Ärzteschaft vorliegen.
derpunkt hat geschrieben:Zudem hat H hoffentlich sich so bald als möglich beim Arbeitgeber gemeldet, und nicht an dem Montagmorgen, an dem H am Arbeitsplatz hätte erscheinen müssen.
Das hat H zu ihrem Glück gemacht. Sie hat sich bei ihrer Chefin sobald gemeldet, wie es ihr möglich war.
derpunkt hat geschrieben:Eine Krankmeldung im Urlaub ist nämlich nicht unüblich und bedeutet in dem Fall, dass der Erholungsurlaub unterbrochen wird.
Allerdings wurde H erst ganz am Schluss ihrer zwei Wochen Urlaub krank und hätte somit nur noch Anrecht auf ein oder zwei Tage Urlaub.
derpunkt hat geschrieben:ZDas der Urlaub dann einfach so (eigenmächtig) angehängt wird, ist sicher nicht üblich und der Arbeitnehmer kann sich selbst ja keinen Urlaub genehmigen.
Ich denke aber, dass jeder das verstehen kann, dass man sich zwar keinen Urlaub selber genehmigen kann, aber dass das insofern höhere Gewalt war, da sie ja gezwungen war, ihren Urlaub bzw. ihren Aufenthalt im Ausland zu verlängern, da sie kurz vor ihrem eigentlichen Urlaubsende erst krank geworden ist und zu der Zeit, als ihr Rückflug nach Deutschland ging, ja im Krankenhaus lag.
Nettie hat geschrieben:Ich denke aber, dass jeder das verstehen kann, dass man sich zwar keinen Urlaub selber genehmigen kann, aber dass das insofern höhere Gewalt war, da sie ja gezwungen war, ihren Urlaub bzw. ihren Aufenthalt im Ausland zu verlängern, da sie kurz vor ihrem eigentlichen Urlaubsende erst krank geworden ist und zu der Zeit, als ihr Rückflug nach Deutschland ging, ja im Krankenhaus lag.
Da gibt es nicht viel zu diskutieren. H hätte arbeiten müssen und das zählt. Da für diese Zeit kein weiterer Urlaub genehmigt war, hätte sie auf Arbeit erscheinen müssen. Außer sie war krank, dafür muss dann aber eine Krankmeldung vorliegen. Diese gibt es gegen Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung des Krankenhauses vom Hausarzt. Und diese Tage werden dann eben auch vom Urlaub abgezogen und verbleiben als restlich Erholungsurlaub.
Alle anderen Regelungen dürften rein von der Kulanz des Chefs abhängen. Ich weiß ja nicht wo H arbeitet, aber vielleicht lässt sich die Zeit ja auch nacharbeiten, wenn sich der Chef drauf einlässt.
Nettie hat geschrieben:Kann Arbeitskollegin H nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland dann so einfach zu ihrem Hausarzt gehen und sich von ihm eine Krankmeldung für die vergangene Woche besorgen oder hätte sie für das Ausschreiben der Krankmeldung persönlich während ihrer Krankheit bei ihrem Hausarzt vorbeigehen müssen
Grundsätzlich werden ja in Krankenhäusern keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt, sondern nur vom Hausarzt oder in Ambulanzen. Da man aber bei einem stationären Krankenhausaufenthalt nicht vom Patienten verlangen kann, dass er zwischendurch mal zu seinem Hausarzt geht (erst recht, wenn er im Ausland im Krankenhaus liegt), kann hier wohl kaum die Regelung greifen, dass die Krankmeldung binnen 3 Tage beim Arbeitgeber vorliegt. Die Information des Arbeitgebers ohne Vorlage der AU-Bescheinigung sollte hier in meinen Augen wohl erstmal reichen, sofern die Bescheinigung dann nachgereicht wird und die stellt dann ohne große Probleme der Hausarzt aus, auch nachträglich, sofern er Nachweise über den Aufenthalt hat.
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