Studenten jagen Raupkopierer
Im Auftrag des Bundesverbandes der Musikindustrie suchen jetzt 80 Jura-Studenten aus Ost-Hamburg Raubkopierer. Dabei verwenden sie die gleichen Methoden wie Polizisten, indem sie einfache Tauschbörsen benutzen und die IP-Adresse der Musik-Anbieter ermitteln. Die IP-Adressen werden dann an Internetanbieter weitergeleitet, um die Kundendaten zu ermitteln. I letzten halben Jahr kam es bundesweit zu ungefähr 25,000
Anzeigen.
Da verdienen die Jura-Studenten ein Haufen Geld. So eine Anzeige spühlt viel Geld in die Geldbörse. Alleine eine Anzeige kann den Angeklagten 500 - 2000 Euro kosten.
Geht das überhaupt. Wieso sollten die Internetanbieter irgendwelchen Studenten die Kundendaten rausgeben?
Nö, die finden nur die IP-Adressen raus, die arbeiten eigentlich für nen Anwalt der die Downloader dann abmahnt und der Staatsanwalt übergibt.
Genau das wollte ich auch noch ergänzen. Letzten Endes läuft das ganze über einen Anwalt und das es Jura-Studenten sind, spielt eigentlich nur eine untergeordnete Rolle, gibt der Meldung (die eigentlich alles andere als aktuell ist) halt nur einen wichtigeren Klang.
Hallo,
finde as ganze echt schade weil man sich dort bremsen muss wenn man runterlädt. Aber wie ich es weis wenn man einen Film in einer anderen Sprache hat wie z.B. ein Deutscher film auf Russisch dann gelten die Rechte von dem Land auf welcher Sprache das ist. Wenn ich mich irr dann bitte korrigiert mich wenn diese Behauptung falsch ist. Und außerdem das ist sowieso illegal was diese Studenten dort machen weil das ist schon ein eingriff in die Privatsphäre.
Haben die selber letztes Jahr so beschlossen. Also wenn ihr erwischt werdet zeigt sie an.
Mfg FlicK
Ich glaube nicht, dass die Suche nach Raupkopierern von Studenten illegal sind. Sie arbeiten ja für Anwaltskanzleien und dementsprechend arbeiten sie für ihre Mandanten, nämlich den Musik- und Filmkonzernen. Außerdem geben sie ja nur sie Dateien an Staatsanwaltschafft und den Internetanbietern weiter.
Wenn man wirklich erwischt wird, wird der Gegenstandswert (ab ca 100 mp3´s) auf 10.000 € pauschal festgesetzt. Man kann sich dann glücklich schätzen, wenn man mit dem Anwalt den Gegenstandswert dann auf 5.001 € herunterhandeln kann. 5.001€ ??? Jap denn ab 5.001 € kann der Gegnerische Anwalt mehr Gebühren für seine Arbeit fordern
Die meisten werden durch diese Tauschbörsen überführt. Es reicht ein Screenshot von den Freigegebenen Dateien, die für jedermann eingesehen werden können
Ausserdem habe ich den Verdacht, dass diese dubiosen Anwälte ein Regionalschema haben, denn es werden zufällig immer öfter Menschen überführt, die in der gleichen Stadt wohnen. Danach ist es dann meistens ruhig
Also, wenn ihr hört, dass jemand aus der selben Stadt gefangen wurden, passt bitte auf
Flick hat geschrieben: Aber wie ich es weis wenn man einen Film in einer anderen Sprache hat wie z.B. ein Deutscher film auf Russisch dann gelten die Rechte von dem Land auf welcher Sprache das ist. Wenn ich mich irr dann bitte korrigiert mich wenn diese Behauptung falsch ist. Und außerdem das ist sowieso illegal was diese Studenten dort machen weil das ist schon ein eingriff in die Privatsphäre.
Haben die selber letztes Jahr so beschlossen. Also wenn ihr erwischt werdet zeigt sie an.
Den Beschluss würde ich gerne mal sehen, den die Studenten sind nichts anderes als (billige) Mitarbeiter der Kanzlei / der Ermittler.
Das mit den Rechten ist falsch, es gilt das Land wo die Straftat begangen wurde, also wo man herunterlädt - in Deutschland also deutsche Rechte, außer die Filme werden legal woanders angeboten. Allerdings kommt es hier darauf an, ob die Filme dann an die Einwohner der jeweiligen Landes gebunden sind oder für alle freigegeben sind und ob das Angebot generell legal ist. Bestes Beispiel: allofmp3.com, Angebot gilt auch nur für Russland / GUS.
Das mit dem Regionalschema ist im Grunde egal, denn wenn werden alle abgerattert und der eine bekommt die Abmahnung später der andere früher, je nachdem wie fix die Kanzlei / die Behörden sind und wieviel Zeit sich der Provider mit der Herausgabe der Daten lässt. Und dummerweise kann man die Vergangenheit ja nicht auslöschen, ist also weitestgehend egal.
Also ich fände es wesentlich besser, wenn die 80 Stundenten den Gesetzestext mal klar und strukturiert zusammenfassen würde. Man weiß ja gar nicht mehr, was man darf und was nicht und was für Strafen man bekommt. Kein wunder, dass es dann so vielen am Ar*** vorbei geht .
Mit freundlichen Grüßen
DeadMansHorror
Was soll an dem Gesetzestext denn zusammengefasst werden - man muss ihn doch nur lesen! Ansonsten hilft eine einfache Grundformel, die zwar nicht für alles gilt aber die fast immer passt:
Wenn es etwas umsonst gibt, was normalerweise Geld kostet sollte man misstrauisch sein und im Zweifel davon Abstand nehmen! - z. B. bei kostenlosen Downloads der neuesten Software oder wenn im Ausland Dinge kostenlos angeboten werden.
Und wenn man, um diese Angebote nutzen zu können, erst einen Proxy o . Ä. einsetzen muss und das nicht ohne Weiteres geht, dann könnte vielleicht mal der Gedanke aufkommen, dass das Angebot dann nicht für einen gedacht ist und das eigene Vorgehen nicht ganz rechtmäßig ist. Jedem der die Grundschule geschafft hat würde ich pauschal zutrauen, soweit denken zu können.
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