Prepaid Strom eine wirkliche Hilfe für Schuldner?
Da ich bei einer Wohnungsgesellschaft arbeite, ist mir schon klar, dass der Hauseigentümer einen solchen Umbau zustimmen muss. Unser örtlicher Stromversorger ist ausserdem dazu verpflichtet wurden, solche Sachverhalte dem Jugendamt zu melden. Das Amt hat dann schon ein verstärktes Auge darauf, dass mit dem Aufladen dann alles klar geht. Ob das allerdings überall so ist, bleibt die Frage. Aber auch ohne Kinder finde ich es gut, dass man Schuldnern auf diesem Weg eine Chance zur täglichen Normalität gibt. Und man hat als Unternehmen immernoch den aktuellen Umsatz. Das ist ja bei Mietschulden genauso. Solange die aktuelle Zahlung gesichert ist, erklärt man sich schon mal zur zinsfreien Stundung der Schulden bereit.
@ChaosXXX
Das ist leider keine wirkliche Chance für Schuldner, denn man hat einige Aspekte hier einfach keine Beachtung geschenkt. Wenn man nur beispielsweise mit der Aufladekarte auch einen Betrag der Schulden abtragen könnte, wäre ein Sinn darin zu sehen. Selbst Verbraucherzentralen geben hier schon ernsthafte Hinweise.
Auch die entstandene Schuldensumme bleibt dadurch leider nicht stehen, denn die Zinsen laufen weiter. Je länger der Prepaidstrom genutzt wird, desto höher werden dann im Endeffekt die Schulden. Zumal dieser Strom dann auch noch etwas teurer ist wie der Strom als Vertragsstrom. Ich bleibe daher skeptisch.
Schulden abtragen gut und schön. Da ich täglich damit zu tun hab, bin ich absolut dafür. Realistisch gesehen gibt es aber auch genug Leute (und genau solche betrifft das Stromproblem), die sich eine Abzahlung einfach nicht leisten können. Zumal Stromschulden meist nicht die einzigen sind und oft schon diverse Ratenzahlungen laufen. Die Beträge für solch "Stromkarten" sind ja vergleichsweise gering, da noch eine Rate unterzubringen macht wenig Sinn. Denn damit könnte man meist nicht mal die Zinsen decken. Daher stunden einige Anbieter in solchen Fällen auch für einen gewissen Zeitraum die Altschulden zinsfrei. Denn damit hat man als Gläubiger noch den besten Weg eingeschlagen. Man entgeht der Verjährung und muß nicht noch in Vorleistung für Gerichtskosten gehen.
So ein Zähler ist ja auch schon die ultimo ratio. Wer so einen hat, hat mit ziemlicher Sicherheit ein P-Konto und eine aktuelle eidesstattliche Versicherung oder gilt zumindest als amtsbekannt pfandlos. Von einer eröffneten Insolvenz mal ganz zu schweigen. Der Stromanbieter hat also keinerlei rechtliche Handhabe um an sein Geld zu kommen, sondern ist sowieso auf die Bemühungen des Schuldners angewiesen. Dann doch lieber überhaupt aktuell Geld bekommen und die alten Schulden erstmal ruhen lassen, als gar keinen Umsatz machen.
Dem Schuldner hilft es nur aktuell, das ist klar. Aber ich kann aus Erfahrung sprechen und sagen, dass viele von den betreffenden auch in 10 Jahren kein anderes Leben führen und so wenigstens nicht an der Stelle noch mehr Schulden angehäuft haben. Und wer wieder auf die Beine kommt (ohne Insolvenz) der trägt erfahrungsgemäß dann auch seine Schulden ab.
Ohne Strom kann man heutzutage doch so gut wie gar nicht mehr Leben. Wenn nun jemanden der Strom abgestellt wird, weil die offenen Rechnungen zu hoch sind, hat der Verbraucher doch gar keine Chance mehr an den benötigten Strom zu kommen. Der Energieversorger sagt mit Recht, ich stelle keinen Strom mehr zu Verfügung. Auch in Hinblick darauf, dass damit zu rechnen ist, dass der Verbraucher auch in Zukunft seine Rechnungen nicht wird zahlen können. Der Energieversorger sagt zu Recht, dass er nur noch den Strom zur Verfügung stellt, der gezahlt ist. Sprich man kauft halt das Kontingent und mehr Strom gibt es nicht.
Das auf diese Weise keine Altschulden bezahlt werden können ist, denke ich, erst mal zweitrangig. Vorrangig ist, dass Strom genutzt werden kann. Und da ist dann auch der Schuldner gefordert, dass er halt zu sieht, dass er seine Schulden abbezahlt. Aber bei Strom kann man nicht einfach wie beim Telefon sagen, wenn man die Rechnung nicht zahlen kann, kann man halt nicht mehr telefonieren. Ohne eigenes Telefon gibt es auch heute noch genügend Ausweichmöglichkeiten. Aber was macht man, wenn man keinen Strom mehr hat? Und an der Situation des Schuldners wird sich wahrscheinlich in absehbarer Zeit auch nicht so schnell was ändern.
karlchen66 hat geschrieben:Das ist leider keine wirkliche Chance für Schuldner, denn man hat einige Aspekte hier einfach keine Beachtung geschenkt. Wenn man nur beispielsweise mit der Aufladekarte auch einen Betrag der Schulden abtragen könnte, wäre ein Sinn darin zu sehen. Selbst Verbraucherzentralen geben hier schon ernsthafte Hinweise.
Sicher wäre Dein Wunschvorstellung schön, aber wieso soll das Versorgungsunternehmen nun auch noch dafür sorgen, dass Schuldner ihre Schulden abtragen? Nochmal: diese Unternehmen sind wirtschaftlich orientiert und dazu gehört es nun mal Geld zu verdienen.
Und ich sehe eben doch eine Chance für den Schuldner, der kann mit Strom ein weiterhin ein Leben nach mitteleuropäischem Standard führen und hat so vielleicht eher die Chance eben doch seine aufgelaufenen Schulden zu tilgen als wenn er gar keinen Strom mehr hätte!
@JotJot
Das diese Unternehmen wirtschaftlich orientiert sind weiß ich selbst, aber lesen bildet. Ich habe nämlich geschrieben, dass die Aufladekarte so angelegt ist, das der dortige Tarif beide Seiten berücksichtigt. Im angebotenen Tarif kann somit der Strom bezahlt werden und auch die entstandenen Schulden etwas abgetragen werden. Und warum verdient jetzt daran das Unternehmen kein Geld? Die verdienen ja jetzt mehr als an einen normalen Vertrag.
Was hat denn der Strombezug mit der Schuldentilgung zu tun? Nichts, denn bei Schuldnern von privaten Stromanbietern läuft es ganz anders. Die bieten ihren Schuldnern keinen sogenannten Prepaidstrom an. Und dort werden dann Schulden abbezahlt. Hier in Greifswald wird das so gemacht. Nach der kompletten Stromabschaltung beginnen hier die Schuldner zu handeln.
karlchen66 hat geschrieben:Ich habe nämlich geschrieben, dass die Aufladekarte so angelegt ist, das der dortige Tarif beide Seiten berücksichtigt. Im angebotenen Tarif kann somit der Strom bezahlt werden und auch die entstandenen Schulden etwas abgetragen werden.
Ich habe mir gerade alle Deine Beiträge noch einmal durchgelesen, sofern keiner gelöscht wurde, ist das der erste Beitrag, der in diese Richtung geht; bisher wurde das nur von Dir moniert.
karlchen66 hat geschrieben:Und warum verdient jetzt daran das Unternehmen kein Geld? Die verdienen ja jetzt mehr als an einen normalen Vertrag.
Ich habe nie behauptet, dass die Unternehmen so kein Geld verdienen würden. Sie handeln nur rein marktwirtschaftlich und so ist es eben auch so, dass diejenigen Personen die ein höheres Risiko darstellen ganz oft höhere Preise zahlen müssen. Dass dem Unternehmen ankreiden zu wollen ist sicher nicht der richtige Weg, denn die handeln eben nun mal so wie es Unternehmen in der Regel tun sollten.
Kann ja sein, dass nun das Argument der ohnehin schon sehr hohen Strompreise ins Feld geführt wird. Nur hat das eine mit dem anderen meiner Meinung nach überhaupt nichts zu tun: die Strompreise sind so oder so hoch und wären sie niedriger würde man die Schuldner trotzdem finanziell an dem Mehraufwand beteiligen. Und da macht es nun mal wenig Unterschied, ob es Stadtwerke sind oder ein anderes Unternehmen. Die Stadtwerke haben da scheinbar eine Marktlücke entdeckt, die sie jetzt halt nutzen.
@JotJot
Nur die Stadtwerke bieten einen solchen Strom an, aber die machen es nur, wenn man dort auch Schulden hat. Habe ich bei einem privaten Anbieter nun Schulden angehäuft, bekomme ich die Möglichkeit nicht angeboten. Die Stadtwerke dürfen dann keinen Umbau durchführen, weil das private Unternehmen hier zustimmen muss. Und das wird kein privates Unternehmen machen. Warum auch? Denn Betrag den der Schuldner für die Aufladekarten ausgibt, kann er ja auch zur Schuldentilgung nutzen.
@karlchen
Das kann man so pauschal aber auch nicht sagen. Denn der örtliche Anbieter ist verpflichtet die Stromversorgung sicher zu stellen. Und dabei ist es egal ob der alternative Anbieter in Insolvenz geht, oder der Schuldner zahlungsunfähig ist. Im zweiten Fall bleibt dann mit unter eben nur ein Prepaid-zähler als Möglichkeit der strombeziehung übrig.
@ChaosXXX
Das habe ich doch so geschrieben, dass die kommunalen Anbieter dazu verpflichtet sind. Aber die privaten Anbieter nicht. Allerdings werden die Schulden bei den privaten Stromanbietern reguliert, d.h. die Schuldner zahlen. Nun frage ich mich ganz einfach, warum es bei diesen Anbietern klappt und bei den örtlichen Anbietern leider nicht. Diese Situation kann ich mir nicht erklären.
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