Krankschreibung: Welche Ausnahmen Krankheit mitzuteilen?
Hier in diesem Thread Genaue Krankheit auf Arbeit bekannt geben? wurde geschrieben, dass es Ausnahmen gibt, dem Arbeitgeber sein Krankheitsbild mitteilen zu müssen. Ich dachte bisher immer, dass es dem Arbeitgeber in keinem Fall etwas angeht, warum man krank ist und welche Krankheit man hat.
Welche Ausnahme gibt es, dass ich meinem Arbeitgeber zwingend mitteilen muss, an welcher Krankheit ich leide? Warum gibt es diese Ausnahme?
In der Gastronomie finden sich einige Beispiele. So könnte sich ein Mitarbeiter bei uns beispielsweise eingefangen haben und/oder bereits zum Salmonellenausscheider geworden sein. In Anbetracht dessen müssten wir unsere Rückstellproben dem Gesundheitsamt zur Verfügung stellen um eine Gefährdung unserer Gäste ausschließen zu können.
In solchen Fälle ist der Mitarbeiter also sogar verpflichtet mich über solche Erkrankungen aufzuklären. Wenn dies nicht eh schon durch andere Stellen erfolgt ist.
Bei uns in der Hotel- und Gaststättenbranche gibt es eine wichtige Ausnahme und zwar Salmonellen. Auch wenn diese nicht ansteckend sind ist man verpflichtet dies zu melden, da man ja in diesen Jobs auch mit Lebensmittel zu tun hat. Von Mensch zu Mensch ist es nicht übertragbar, aber es kann bei der Zubereitung von Speisen übertragen werden, daher ist es sehr wichtig. Außerdem muss überprüft werden ob man sich die Salmonellenvergiftung vielleicht sogar im eigenen Betrieb zugezogen hat.
Ich denke das auch bei vielen anderen sehr ansteckenden Krankheiten (ich meine jetzt nicht die normale Erkältung) der Arbeitgeber aus reinen Sicherheitsgründen informiert werden muss, damit die Mitarbeiter sich gegebenenfalls testen lassen auf die jeweilige Krankheit und um möglicherweise den Infektionsherd in der Firma ausmachen zu können.
Da es eher chronische Krankheiten betrifft, habe ich die genauen Definitionen im verlinkten Thread mal außen vor gelassen. Es ist aber so, dass der Arbeitgeber genauer nachfragen kann, wenn eine Gefährdung anderer Mitarbeiter oder insgesamt die Störung des Betriebsablaufes zu befürchten ist. Dazu gab es auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts.
Im akuten Fall wäre aber erst mal zu klären, ob das Interesse des Arbeitgebers wirklich höher einzustufen ist als die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers. Und das ist bei akuten Erkrankungen wohl eher im Sinne des Arbeitnehmers zu entscheiden.
Ansonsten hatten wir das Thema auch schon mal an dieser Stelle diskutiert: Krank - Muss ich meinen Chef über meine Krankheit aufklären?.
Ich würde mal vermuten, dass es diese allgemein meldepflichtigen Krankheiten sind, die man dem Arbeitgeber mitzuteilen hat. Also diejenigen Krankheiten, die der Arzt, der die Krankheit festgestellt hat, gleichzeitig auch dem örtlichen Gesundheitsamt melden muss. Dabei handelt es sich, soweit ich weiß, meist um Infektionskrankheiten wie z.B. bakterielle Magen-Darm-Erkrankungen.
Der Arbeitgeber sollte darüber Bescheid wissen, denn eventuell hat sich der Arbeitnehmer ja möglicherweise sogar auf seiner Arbeitsstelle damit infiziert und da muss ja ein Arbeitgeber nachforschen und dahingehend Maßnahmen ergreifen, um sein übriges Personal eben schützen. Diese Regelung finde ich auch völlig in Ordnung, denn da geht es ja nicht mehr nur um den kranken Arbeitnehmer allein sondern es kann weitere Auswirkungen haben und die gilt es einzudämmen.
Hallo!
Bei bestimmten Erkrankungen hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse und sollte unbedingt informiert werden. Hat der Mitarbeiter eine hochgradig ansteckende Krankheit wie zum Beispiel die Schweinepest, Vogelgrippe, Masern oder Tuberkulose, so ist davon auszugehen dass auch seine Kollegen und Vorgesetzten potentiell gefährdet sind.
Davon abgesehen, dass die genannten Krankheiten sogar dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen um eine Ausbreitung und somit eine mögliche Epidemie zu vermeiden muss auch der Arbeitgeber informiert werden damit Maßnahmen ergriffen werden können, die beispielsweise einen kompletten Stillstand des Betriebes abwenden könnten und um den restlichen Angestellten des Betriebes die Möglichkeit zu geben rechtzeitig Untersuchungen vornehmen zu lassen.
Wer beispielsweise an Tuberkulose erkrankt (und diese Krankheit kommt bedeutend häufiger vor als man vermuten würde) muss in Quarantäne um die Mitmenschen nicht zu gefährden. Daraus ergibt sich die logische Schlussfolgerung, dass auch der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat von dieser Erkrankung zu erfahren.
Natürlich gilt das nicht bei einer herkömmlichen Erkältung, bei Hämorrhoiden etc.
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