Offener Vollzug für Menowin Fröhlich?

vom 19.09.2010, 21:14 Uhr

Wie ich bereits hier Menowin Fröhlich darf wieder ins Gefängnisgeschrieben hatte, soll Menowin Fröhlich ja wieder ins Gefängnis, weil er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat. Zur Zeit ist noch ein Antrag auf Haftaufschub vorgelegt, über den noch nicht entschieden ist. Allerdings steht zur Zeit wohl auch zur Debatte, ob Menowin Fröhlich seine Strafe im offenen Vollzug absitzen darf. Das würde heißen, dass er tagsüber Freigang hätte und quasi in der Zeit unter anderem seine Single promoten könnten und nur nachts zum Schlafen in das Gefängnis müsste.

Der Bauunternehmer Richard Lugner, der ja Menowin Fröhlich eine Zeit lang unter Vertrag hatte, berichtet allerdings von Drogenexzessen, vor den geplanten Auftritten seines damaligen Schützlings. Ist es sinnvoll, jemand der scheinbar Rauschmittel konsumiert, einen offenen Vollzug machen zu lassen? Und ich bezweifle leider auch, dass Menowin Fröhlich die Zeit die er tagsüber hätte, wirklich für die Vermarktung seiner Single, die bisher ja auch nur ein Gerücht ist, nutzen wird.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Von der Sichtweise Menowins her, ist ein solches Vorhaben natürlich vorteilhaft. Er braucht nur zum Schlafen ins Gefängnis und kann ansonsten machen, was er will. So würde wohl jeder gerne seine Haftstrafe absitzen. Dafür hat er einen Anwalt und der versucht natürlich so viel wie möglich für seinen Mandanten herauszuholen.

Er hat wohl den offenen Vollzug beantragt, weil er sich weiterhin um seine Karriere kümmern will und natürlich auch seine von einigen lange erwarteter CD promoten möchte. Ich bezweifele aber, dass das Gericht darauf eingehen wird. Wenn er zum Beispiel in Berlin in den offenen Vollzug kommt, kann wer wohl kaum in München seine CD promoten. Um das aber zu tun, müsste er eigentlich durch die ganze Republik tingeln. Das wird aber aufgrund der Entfernung nicht möglich sein, sodass das Gericht erkennen dürfte, dass es sich hier nur um einen geschickten Vorwand handelt, nicht richtig in den Knast einfahren zu müssen.

Außerdem besteht, wie du richtig schreibst, immer noch der Vorwurf des Drogenkonsums und deswegen sollte er, wenn es bewiesen ist, nicht so einfach damit durchkommen. Natürlich wird er sich im Knast auch Drogen besorgen können, aber er sollte nicht anders behandelt werden, wie jeder andere, dem ein solches Delikt vorgeworfen wird.

» urilemmi » Beiträge: 2263 » Talkpoints: 7,31 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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