Zu milde Strafen für Straftäter?
Vorweg erstmal: Ich hab die Suche benutzt, da sie aber ziemlich unübersichtlich war, hab ich nichts in dieser Richtung gefunden, das etwas ähnliches schon mal diskutiert wurde, falls doch, bitte ich um Entschuldigung. So, nun zum Thema: Mich würde interessieren, was ihr zum Thema Strafjustiz zu sagen habt? Findet ihr die Strafen zu niedrig, angemessen oder vielleicht auch zu hoch?
Ich muss dazu sagen, dass ich beim Landgericht arbeite, von daher also doch ziemlich viel mitbekomme und ich selbst der Meinung bin, dass die Strafen eindeutig zu niedrig sind und auch in keiner Relation zueinander stehen.
Zum Beispiel hab ich mitbekommen, dass ein "Kinderschänder", der im Übrigen bereits vorher in Form von Zuhälterei strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, zu 4 Jahren Haft verurteilt wurde. Im Vergleich dazu, bekommt jemand, der mit Drogen handelt (Heroin oder ähnliches) je nach Menge bis zu 10 Jahren Haft (oder auch mehr, so genau kenn ich jetzt das BtMG nicht).
Was ich damit sagen will, das steht doch in keiner Relation zueinander, oder? Ich finde, wenn ein Mann sich an einem Kind vergeht oder jemand in irgendeiner Weise einen anderen in körperlicher HInsicht schädigt, ist das doch viel schwerwiegender als z.B. Drogen zu verkaufen oder Steuern zu hinterziehen (was nebenbei gesagt auch zu sehr hohen Strafen führt).
Auch sehe ich jeden Tag wieder, dass - gerade wenn es um den Handel mit Betäubungsmitteln geht - der Ausländeranteil ziemlich hoch ist. Oft werden diese zu einer x-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt und danach abgeschoben. Ich weiß, dass es wahrscheinlich schwer oder gar nicht zu verwirklichen ist, aber sollten diese Ausländer nicht direkt an ihr Land ausgeliefert werden, um dort ihre Haftstrafe zu verbüßen? (schon allein wegen der Kosten, die ein Häftling verursacht, der jahrelang in deutschen Justizvollzugsanstalten einsitzt)
Übrigens: Ich bin absolut nicht ausländerfeindlich, ich finde nur, man sollte sich schon "benehmen", wenn man in einem fremden Land lebt. (das gilt natürlich für deutsche genauso, ich möchte hiermit keinesfalls bestreiten, dass es auch viele deutsche Straftäter gibt).
Soviel mal hierzu, ich freue mich auf eure Antworten!
Hi
Dein erster Vergleich hinkt ein wenig. Du vergleichst ein Urteil (4 Jahre Haft) mit einem Strafmaß ( bis 10 Jahre). Ich müsste jetzt nachschauen, welches Strafmaß bei den sogenannten Kinderschändern im Raum steht aber ich glaube da sind nach oben keine Grenzen gesetzt.
Und das mit den milden Urteilen sehe ich ganz genau so.
Wenn ich lese, wie oft (insbesonders Kinderschänder) bereits schon wegen ähnlichen Taten angezeigt wurden, dreht es mir echt den Magen um.
Neben den Richtern tun die Herren Psychologen aber auch ihr Übriges dazu, dass so jemand überhaupt wieder raus darf.
Generell sollte es meiner Meinung nach nicht sein, dass bei den kleineren Straftaten (Ladendiebstahl, Schwarzfahren oder so) ein Täter drei oder vier mal freigesprochen wird. Sowas ist doch ne Einladung zum Weitermachen und das wissen die auch.
Naja, zuerst einmal meine Meinung die ich schon an anderer Stelle abgegeben habe, bezogen auf`s Jugendstrafrecht, kann man aber auch als allgemein ansehen:
Subbotnik - Schlägereien nehmen kein ende: Heute wieder zwei hat geschrieben:weil optimistisch geschätzt 98 % der Bevölkerung überhaupt keine Ahnung von geltendem Recht haben und dann irgendeinen Blödsinn daherplappern den sie zwischen WISO Recht und Richterin Barbara Salesch mal aufgeschnappt haben und sich was darauf einbilden.
Jedenfalls ist das bestehende Jugendstrafrecht wenn es ausgeschöpft wird völlig ausreichend, auch bei einem 21jährigen der noch darunter fällt. Und jetzt nicht mit irgendwelchen hahnebüchenen Beispielen ankommen die einem die Fußnägel hochrollen lassen wie "Aber in Hinterposemuckel hat ein Richter einen jugendlichen Mörder mal zu nur 4,5 Jahren verurteilt" oder "Das habe ich beim Strafgericht schon anders gesehen, das ist alles ganz anders...".
Fakt ist:
- Kein Straftäter (außer die Ausnahmen von der Regel, also nicht die Masse) denkt vor Ausübung einer Strafe an das Urteil oder an die Strafe, die meisten Straftaten werden spontan begangen, warum auch immer, oder die Täter wägen sich in Sicherheit aufgrund von Deckungstaten - aber keiner fängt an das Urteil vorherzusehen.
- Das Jugendstrafrecht so wie es momentan existiert ist völlig ausreichend wenn man es komplett ausschöpfen würde.
Ergo:
- das derzeit existierende Strafrecht ist völlig ausreichend
- die Strafhöhe liegt im Ermessen von Experten welche sich schon ein paar Gedanken bei der Urteilsfindung machen, Laien heben de facto keine Ahnung und Alibiwissen was durch Gerichtssendungen vermittelt wird ist nichts wert
- demzufolge sind die Strafen wie sie ausgesprochen werden fallangemessen, auch so manipulative Aussagen wie
<~Coco~> hat geschrieben:Zum Beispiel hab ich mitbekommen, dass ein "Kinderschänder", der im Übrigen bereits vorher in Form von Zuhälterei strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, zu 4 Jahren Haft verurteilt wurde. Im Vergleich dazu, bekommt jemand, der mit Drogen handelt (Heroin oder ähnliches) je nach Menge bis zu 10 Jahren Haft (oder auch mehr, so genau kenn ich jetzt das BtMG nicht).
Sollte man richtig lesen - denn verurteilt zu und bis zu ist ein gravierender Unterschied, was viele nicht kapieren. Das erste ist entschieden, das zweite ist möglich und in der Praxis eher selten (dass die Höchststrafe verhängt wird). Demzufolge fallen dann auch Aussagen wie
Was ich damit sagen will, das steht doch in keiner Relation zueinander, oder? Ich finde, wenn ein Mann sich an einem Kind vergeht oder jemand in irgendeiner Weise einen anderen in körperlicher HInsicht schädigt, ist das doch viel schwerwiegender als z.B. Drogen zu verkaufen oder Steuern zu hinterziehen (was nebenbei gesagt auch zu sehr hohen Strafen führt).
flach, weil sie auf einer falschen Annahme beruhen.
Auch sehe ich jeden Tag wieder, dass - gerade wenn es um den Handel mit Betäubungsmitteln geht - der Ausländeranteil ziemlich hoch ist. Oft werden diese zu einer x-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt und danach abgeschoben. Ich weiß, dass es wahrscheinlich schwer oder gar nicht zu verwirklichen ist, aber sollten diese Ausländer nicht direkt an ihr Land ausgeliefert werden, um dort ihre Haftstrafe zu verbüßen? (schon allein wegen der Kosten, die ein Häftling verursacht, der jahrelang in deutschen Justizvollzugsanstalten einsitzt)
Nein, da in ihrem Heimatland teilweise keine Verurteilungen die in Deutschland stattfanden gültig sind und nach anderen Rechtsnorm gerichtet wird - heißt: Abschieben, ankommen, Urteilsaufhebung oder Nichtanerkennung und am nächsten Tag sitzen sie im Flieger zurück nach Deutschland.
Subbotnik hat geschrieben:Jedenfalls ist das bestehende Jugendstrafrecht wenn es ausgeschöpft wird völlig ausreichend, auch bei einem 21jährigen der noch darunter fällt. Und jetzt nicht mit irgendwelchen hahnebüchenen Beispielen ankommen die einem die Fußnägel hochrollen lassen wie "Aber inHinterposemuckel hat ein Richter einen jugendlichen Mörder mal zu nur 4,5 Jahren verurteilt" oder "Das habe ich beim Strafgericht schon anders gesehen, das ist alles ganz anders..."
Fakt ist:
- Kein Straftäter (außer die Ausnahmen von der Regel, also nicht die Masse) denkt vor Ausübung einer Strafe an das Urteil oder an die Strafe, die meisten Straftaten werden spontan begangen, warum auch immer, oder die Täter wägen sich in Sicherheit aufgrund von Deckungstaten - aber keiner fängt an das Urteil vorherzusehen.
- Das Jugendstrafrecht so wie es momentan existiert ist völlig ausreichend wenn man es komplett ausschöpfen würde..
Also, ich möchte jetzt nicht behaupten, dass ich strafrechtlich allwissend bin, aber ich hab kein "Alibiwissen" aus Gerichtsshows oder dergleichen sondern arbeite beim Landgericht in Augsburg, sitze täglich in Gerichtsverhandlungen und hab mit Experten zu tun.
Übrigens ist nicht jede Straftat eine spontane Tat, einige sind auch gut durchdacht (das ist keine Behauptung, sondern das weiß ich auch täglicher Erfahrung).
Außerdem gehts meiner Meinung nach nicht darum, ob ein Straftäter sich vorher überlegt, was ihn für eine Strafe erwartet bzw. das Urteil vorhersieht, sondern darum, dass man die Allgemeinheit in Zukunft vor solch einem Straftäter schützt, indem man ihn angemessen bestraft..
Ergo:
- das derzeit existierende Strafrecht ist völlig ausreichend
- die Strafhöhe liegt im Ermessen von Experten welche sich schon ein paar Gedanken bei der Urteilsfindung machen, Laien heben de facto keine Ahnung und Alibiwissen was durch Gerichtssendungen vermittelt wird ist nichts wert
- demzufolge sind die Strafen wie sie ausgesprochen werden fallangemessen, auch so manipulative Aussagen wie<~Coco~> hat geschrieben:Zum Beispiel hab ich mitbekommen, dass ein "Kinderschänder", der im Übrigen bereits vorher in Form von Zuhälterei strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, zu 4 Jahren Haft verurteilt wurde. Im Vergleich dazu, bekommt jemand, der mit Drogen handelt (Heroin oder ähnliches) je nach Menge bis zu 10 Jahren Haft (oder auch mehr, so genau kenn ich jetzt das BtMG nicht).
Sollte man richtig lesen - denn verurteilt zu und bis zu ist ein gravierender Unterschied, was viele nicht kapieren. Das erste ist entschieden, das zweite ist möglich und in der Praxis eher selten (dass die Höchststrafe verhängt wird).
Das zweite ist in der Praxis eben nicht "möglich und in der Praxis eher selten" sondern sehr häufig. Der vorsitzende Richter der Drogenkammer beim Landgericht Augsburg ist meines Erachtens ein sehr milder Richter, der im Laufe des letzten Jahres durchschnittlich Freiheitsstrafen in Höhe von 8 Jahren ausgesprochen hat, also diese Strafzumessung ist durchaus realistisch.
Dass die Höchststrafe in Bezug auf den "Kinderschänder" aufgrund des vorgegebenen Strafrahmens auch höher ausfallen KANN ist mir durchaus bewusst, nur ist das in der Praxis eher selten.
Nein, da in ihrem Heimatland teilweise keine Verurteilungen die in Deutschland stattfanden gültig sind und nach anderen Rechtsnorm gerichtet wird - heißt: Abschieben, ankommen, Urteilsaufhebung oder Nichtanerkennung und am nächsten Tag sitzen sie im Flieger zurück nach Deutschland.
Ich weiß nicht, ob du meinen Thread richtig gelesen hast. Dazu hab ich nämlich gesagt, dass ich sehr wohl weiß, dass dies aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich ist! .oO(Vielleicht hätte ich dies etwas deutlicher zur Geltung bringen sollen)
Es ist einfach nur meine ganz persönliche Meinung, dass mit ausländischen Straftätern so verfahren werden sollte.
Tobinger hat geschrieben:Generell sollte es meiner Meinung nach nicht sein, dass bei den kleineren Straftaten (Ladendiebstahl, Schwarzfahren oder so) ein Täter drei oder vier mal freigesprochen wird. Sowas ist doch ne Einladung zum Weitermachen und das wissen die auch.
Ein Täter von kleineren Straftaten wie Diebstähle wird auch nicht freigesprochen, sondern verwarnt oder bekommt eine kleine Geldstrafe oder Arbeitsauflage (so genau weiß ich das nicht, weil diese Dinge am Amtsgericht verhandelt werden und nicht bei uns).
Aber ich weiß 100%ig, dass er spätestens beim 2. oder 3. mal nicht mehr so davon kommt, weil ja das Bundeszentralregister in das Urteil miteinbezogen wird... Bei einschlägigen Straftaten ist man auch bei kleineren schneller mit einer kurzen Freiheitsstrafe dabei, als man denkt.
<~Coco~> hat geschrieben:Übrigens ist nicht jede Straftat eine spontane Tat, einige sind auch gut durchdacht (das ist keine Behauptung, sondern das weiß ich auch täglicher Erfahrung).
Etwas anderes habe ich auch nicht geschrieben - nur sind die geplanten Straftaten in der Unterzahl, oft entstand der Vorsatz spontan oder es wurde unbedacht gehandelt.
Nabend zusammen,
ich kann schon verstehen, worauf Coco hinaus will, was vielleicht daran liegt, dass ich sie privat kenne und mir daher auch ihre Einstellung nicht neu und durchaus nachvollziehbar ist.
Grundsätzlich ist es tatsächlich auch meiner bescheidenen Meinung ganz häufig so, dass das Strafmaß für eine Tat wie Kindesmissbrauch gegenüber dem Strafmaß für BtM-Verstöße absurd erscheinen und jemandem wie mir fällt es extrem schwer, da eine Gerechtigkeit draus zu erkennen.
Es ist mir nicht möglich, einen logischen Sinn hinter der Strafbemaßung dieser beiden Taten zu erkennen, genauer: ich verstehe auch nicht, weshalb ein Drogendealer wohl in der Regel eine längere Strafe bekommt als ein Kinderschänder.
Was ich grundsätzlich gar nicht nachvollziehen kann ist, weshalb ein Kinderschänder nicht eine hohe Gefängnisstraße plus anschließende Sicherheitsverwahrung bekommt. Das fände ich eine sinnvolle Maßnahme, vor allem seit es einige Fälle gab, in denen nach Entlassung gleich eine weitere, ähnlich oder identisch motivierte Tat gefolgt ist.
Vielleicht kann mir das mal jemand erklären: Warum verhält es sich mit den Strafmaßen so unterschiedlich? Weshalb wird ein BtM-Verstoß scheinbar (?) härter bestraft als ein Kindesmissbrauch?
Ich konnte hierzu in diesem Beitrag noch nichts lesen, ich hoffe, ich habe nichts übersehen.
Das nächste Thema, das Coco anspricht, ist der Ausländeranteil bei BtM-Verstößen. Ich denke, das muss man ein wenig von oben Geschriebenem abgrenzen.
Es gibt Statistiken, die belegen, dass der Ausländeranteil bei Straftaten kontinuierlich in den letzten Jahren abgenommen hat. Ob das nun an den Einbürgerungsmaßnahmen liegt, sei dahingestellt, denn diejenigen Ausländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, fallen natürlich aus dieser Statistik raus. Das nur mal als kleine Randanmerkung meinerseits.
Ich bin allerdings wie Coco auch der Meinung, dass in Deutschland straffällig gewordene Ausländer in ihrem Land vor Gericht gestellt werden sollten. Allerdings weniger aufgrund der Kosten, die der deutsche Staat nach einer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe zu tragen hat, sondern vielmehr, weil ich die Tatsache, dass es straffällig gewordene und verurteilte ausländische Ex-Insassen gibt, die nach ihrer Haft in Deutschland bleiben und weiter kriminell sein können (um dann wieder in Deutschland einzusitzen) gibt, denjenigen Ausländern gegenüber unfair finde, die nach Deutschland gekommen sind, sich hier redliche Arbeit gesucht haben, deren Kinder in der Schule voll integriert sind und die eines Tages (oder nachts) einfach abgeschoben werden.
Das steht auch in keiner Relation zueinander und ich verstehe auch hier wieder mal nicht die Hintergründe.
Vielleicht kann mir das auch mal jemand erklären.
LG,
moin!
moin! hat geschrieben:Vielleicht kann mir das mal jemand erklären: Warum verhält es sich mit den Strafmaßen so unterschiedlich? Weshalb wird ein BtM-Verstoß scheinbar (?) härter bestraft als ein Kindesmissbrauch?
Ich konnte hierzu in diesem Beitrag noch nichts lesen, ich hoffe, ich habe nichts übersehen
Weil, so zynisch wie es klingt, z. B. ein Dealer in der Regel mehr Menschen schädigt. Auch wenn ein Sexualstraftäter mehrere Menschen schädigt entfällt in der Regel eine Tatsache, und zwar dass Dealer meist noch ein Gewinnstreben haben, was als besonders strafverschärfend im Zusammenhang mit einer Abgabe an Minderjährige oder bei einem Besitz von größeren Mengen (nicht geringer Menge) gewertet wird. In der Regel sind diese Punkte bei den meisten Dealern schon gegeben, die "intelligenten" verkaufen nicht an Kinder um so die Strafe niedrig zu halten.
moin! hat geschrieben:Das nächste Thema, das Coco anspricht, ist der Ausländeranteil bei BtM-Verstößen. Ich denke, das muss man ein wenig von oben Geschriebenem abgrenzen. Es gibt Statistiken, die belegen, dass der Ausländeranteil bei Straftaten kontinuierlich in den letzten Jahren abgenommen hat. Ob das nun an den Einbürgerungsmaßnahmen liegt, sei dahingestellt, denn diejenigen Ausländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, fallen natürlich aus dieser Statistik raus. Das nur mal als kleine Randanmerkung meinerseits.
Dass der Handel mit Betäubungsmitteln früher in der Hand von Migranten lag liegt einfach daran, dass diese sozial schon immer den Bodensatz ausmachten und im Grunde keine echte Alternative hatten anders als durch Sozialhilfe oder schlecht bezahlte Arbeit "zu etwas zu kommen" mangels Qualifikation. Nicht nur die Einbürgerung hat den Anteil gesenkt, sondern auch der Fakt, dass immer mehr Deutsche mehr und mehr für für die meisten Arbeiten außerhalb des Niedriglohnsektors einfach unqualifiziert sind. Das Prekariat, was traditionell "ausländerlastig" war, wurde nun mehr und mehr mit Deutschen angefüllt die den sozialen Abstieg erleben. Im Gegenzug dazu schaffen immer mehr Ausländer bzw. Nachkommen von Migranten den sozialen Aufstieg. Als gutes Beispiel hierfür, wo man das über Jahre studieren kann sind z. B. Städte im Pott oder der Wedding, wo sich die Zusammensetzung der Bevölkerung immer mehr verändert und nach einer jahrelangen Dominanz von Migranten nun die Deutschen wieder vermehrt anzutreffen sind.
Das Absinken von Ausländern in der Kriminalitätsstatistik ist also darauf zurückzuführen das zwar auch der eine oder andere eingebürgert wurde, aber vor allem auf die große Zahl sozialer Verlierer unter den Deutschen.
moin! hat geschrieben:Ich bin allerdings wie Coco auch der Meinung, dass in Deutschland straffällig gewordene Ausländer in ihrem Land vor Gericht gestellt werden sollten.
Erneut kann ich nur sagen, dass viele die hierzulande verurteilt worden wären nicht in ihrem Heimatland verurteilt werden würden - einfach aus dem Grund, weil die Ermittlungsergebnisse nicht anerkannt werden usw.. Das sieht dann so aus, dass diese Straftäter abgeschoben werden, dort vor Gericht freigesprochen werden und im nächsten Flieger Richtung Deutschland mit dem Freispruch aus Mangel an Beweisen sitzen (wenn die Klage überhaupt zugelassen wird).
Hallo Subbotnik,
Deine Argumente leuchten mir ein, danke auch für die Erläuterung zu der unterschiedlichen Strafbemaßung bei Kindesmissbrauch und Btm-Verstößen. Ich dachte mir ehrlich gesagt schon, dass Dealer härter bestraft werden, weil davon ausgegangen werden kann, dass sie mehrere Menschen geschädigt haben.
Dennoch finde ich es nicht richtig, dass hier scheinbar nicht berücksichtigt wird, dass der Drogenkonsument, also der Kunde des Dealers, seine Entscheidung wohl - ich drücke das mal absichtlich vorsichtig aus - in der Regel selbst getroffen hat, Drogen zu kaufen und zu konsumieren.
Das missbrauchte Kind ist in meinen Augen tatsächlich geschädigt worden, der Drogenkonsument hat sich selbst geschadet. In meinen Augen gibt es da immer noch eine Eigenverantwortung des Konsumenten, die dem Kind nicht gegeben ist. Also sollte man meiner Meinung nach die Strafen ganz anders auslegen.
Und dass eine Gewinnabsicht hinter dem Handel mit Betäubungsmitteln steht, kann ich zwar stehen lassen, nicht aber in Bezug auf die insofern wohl, wenn ich Dich richtig verstanden habe, noch höher angesetzten Strafen für Drogendealer gelten lassen.
Jedenfalls nicht, wenn ich als Vergleich noch einmal den Kindesmissbrauch heranziehe. Der sollte nicht nur meiner Meinung nach dennoch schwerer bestraft werden.
LG,
moin!
moin! hat geschrieben:Dennoch finde ich es nicht richtig, dass hier scheinbar nicht berücksichtigt wird, dass der Drogenkonsument, also der Kunde des Dealers, seine Entscheidung wohl - ich drücke das mal absichtlich vorsichtig aus - in der Regel selbst getroffen hat, Drogen zu kaufen und zu konsumieren.
Das missbrauchte Kind ist in meinen Augen tatsächlich geschädigt worden, der Drogenkonsument hat sich selbst geschadet. In meinen Augen gibt es da immer noch eine Eigenverantwortung des Konsumenten, die dem Kind nicht gegeben ist. Also sollte man meiner Meinung nach die Strafen ganz anders auslegen.
Sehe ich auch nicht anders, vor allem da ich sowohl deutlich höhere Strafen aufgrund dieses Sachverhalts für Sexualstraftäter fordere (eine 0 mehr hinterm Höchstmaß ist völlig in Ordnung) und eine totale Freigabe von Betäubungsmitteln unter der Bedingung staatlicher Kontrolle und regulierter Abgabe befürworte.
Leider sieht das die Gesetzgebende halt immernoch anders und Richter müssen sich nunmal nach dem geltenden Recht richten und auf Grundlage dieses urteilen - ein Grund, warum ich mich eindeutig gegen die Laufbahn als Richter entschieden habe.
Subbotnik hat geschrieben:Sehe ich auch nicht anders, vor allem da ich sowohl deutlich höhere Strafen aufgrund dieses Sachverhalts für Sexualstraftäter fordere (eine 0 mehr hinterm Höchstmaß ist völlig in Ordnung) und eine totale Freigabe von Betäubungsmitteln unter der Bedingung staatlicher Kontrolle und regulierter Abgabe befürworte.
Leider sieht das die Gesetzgebende halt immernoch anders und Richter müssen sich nunmal nach dem geltenden Recht richten und auf Grundlage dieses urteilen - ein Grund, warum ich mich eindeutig gegen die Laufbahn als Richter entschieden habe.
Genau das is das was ich in meinem Anfangsthread sagen wollte. Im Endeffekt hätten wir uns also die ganze Diskussion sparen können (aber Spaß hat´s gemacht)
Der Grundgedanke meines Threads war ja nicht, dass ich mich über Richter und deren Entscheidungen beschweren wollte, sondern dass ich meine persönliche Meinung gegenüber des Strafmaßes bezüglich solchen Straftaten äußern wollte.
Dass du dich gegen eine Laufbahn als Richter entschieden hast, kann ich sehr gut nachvollziehen.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-13930.html
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