Elfenbein Verkauf erlaubt?
Ich habe aus einer Erbschaft einige Stückchen an Elfenbeinschnitzereien geschenkt bekommen mit denen ich aber nicht allzu viel anfangen kann. Mein erster Gedanke war diese Figuren auf Ebay anzubieten, dort ist aber seit einiger Zeit schon der Handel mit Elfenbein untersagt. Auch die anderen Händler im Internet zieren sich ein bisschen, vielleicht wollen sie auch nur den Preis drücken.
Meine ersten Recherchen haben ergeben dass es wohl Ausnahmen gibt und der Handel mit älterem Elfenbein doch noch möglich ist. Es muss aus Beständen stammen die schon vor dem Inkrafttreten des Verbotes angelegt wurden. Bloß, wie soll ich das Nachweisen? Es gibt keinerlei Verkaufsverträge oder Nachweise mehr. Habt ihr eine Idee?
Da bin ich zwar auch kein Experte, glaube aber auch, dass mit älterem Elfenbein (bzw. dessen Produkten) auch heute noch gehandelt werden darf, wenn dieses aus einem "Altbestand" (weiß aber das genaue Mindestalter nicht) kommt. Aber da hat man natürlich immer das Problem des Nachweises. Und hier glaube ich nun, dass eine (schriftliche) eidesstattliche Erklärung ausreicht, in der eben die Herkunft der Exponate beschrieben und versichert wird. Dann sollte es auch möglich sein, die Teile legal verkaufen zu dürfen.
Es muss über diese Objekte bei der Naturschutzbehörde eine Befreiung vom Verkaufs- und Verwertungsverbot für Elfenbeinprodukte beantragt werden. Dem muss eine eidesstattliche Erklärung beigefügt werden, dass der Erwerb vor dem Handelsverbot für Elfenbeinwaren erfolgte, sofern es nicht anders belegt werden kann durch Quittung o.ä.
Einfach mal bei der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt oder bei der Stadt anrufen - die wissen darüber Bescheid. Das Erlaubniszertifikat kostet Gebühren, die sich nach dem Schätzwert des Objektes richten. Man kann das fotografieren, vermessen und beschreiben und beim Deutschen Elfenbeinverband in Altötting taxieren lassen.
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