Mietminderung und gesundheitliche Beeinträchtigungen?
Person A ist Nichtraucher und wohnt in einen sogenannten Neubaublock. Im Haus gibt es sehr viele Raucher. Durch die dort vorhandenen Lüftungsschächte strömt der eklige Nikotingeruch auch in die Wohnung von der Person A. Weiterhin kommt durch den vorhandenen Schacht direkt Rauch in die Wohnung, wenn die Mieter darüber gerade oder besser gesagt viel rauchen.
Bei den meisten Rauchern lässt leider auch die persönliche Körperpflege zu wünschen übrig. Daher kann es beispielsweise durch die Luft zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen, wenn beispielsweise schon Erkrankungen vorliegen. Allerdings ist das Rauchen laut Mietvertrag leider nicht verboten. Kann Person A die Miete auf Grund der starken Nikotinbelastung mindern. Es geht hier direkt um einen Wohnblock in Mecklenburg Vorpommern. Wie hoch kann hier die gesundheitliche Belastung real sein?
Dass das Rauchen im Mietvertrag nicht verhindert werden kann, wurde hier schon diskutiert Rauchen in der eigenen Wohnung . Sollte so eine Klausel im Mietvertrag enthalten sein, ist diese Klausel unwirksam. Es würde also gar nichts nutzen, wenn man das Rauchen in der eigenen Wohnung durch den Mietvertrag verbieten würde.
Wenn der Rauch in A´s Wohnung, durch die Lüftungsschächte zieht, ist mit den Lüftungsschächten etwas nicht in Ordnung und A sollte den Vermieter anschreiben und darum bitten, dass er diese Luftungsschächte warten lässt. Denn normalerweile kommt keine Luft von den Nachbarn durch die Lüftungsschächte, sondern die Luft wird gefiltert abgesaugt. Es wäre ja schlimm, wenn die Küchendünste, die Toilettengerüche oder der Rauch von den Nachbarn in jede Wohnung ziehen würde.
A kann die Miete erst mindern, wenn A den Vermieter angeschrieben hat, dass er die Lüftung repariert. A muss dem Vermieter eine Frist einräumen. Wenn A dann nicht reagiert, kann A noch einen Brief schreiben, indem er die Mietminderung androht und dann kann er die Miete auch mindern. Wie hoch die Mietminderung dann sein darf, soll A durch den Mieterbund leicht in Erfahrung bringen.
Bei A handelt es sich um eine Einschränkung durch einen Defekt der Lüftungsanlage. Wenn diese wirklich alles durchlässt, dann sind auch Bakterien im Filter und dann ist die gesundheitliche Belastung auch nicht gerade gering. In einer nicht gewarteten Lüftungsanlage befinden sich auch oft Pilzsporen, die dann in die Wohnung gepustet werden.
Ich schließe mich da Diamante an und muss sagen, dass es kein Grund ist eine Mietminderung durchzuführen, denn es der Vermieter ist ja nicht für das Rauchverhalten der Mieter verantwortlich. Man muss den Vermieter zunächst einmal anschreiben und ihm die Sachlage schildern. Er ist verpflichtet der Sache nachzugehen und vorhandene Schäden zu beheben.
Sollte er sich nach mehrmaligen Schreiben immernoch weigern, dann kann man sich immernoch einen Rechtsanwalt suchen und dann weiter darüber schreiben. Wenn man aber auf eigene Faust die Mietminderung durchführt, kann es passieren, dass man fristlos gekündigt wird und sich eine neue Bleibe suchen muss.
@Diamante
Ich habe doch eigentlich klar und deutlich geschrieben, dass es sich um einen Neubaublock in Mecklenburg Vorpommern handelt. Was ist daran so schwer zu verstehen? Diese Lüftungsschächte sind natürlich anders gebaut als beispielsweise in einen Plattenbau in NRW. Neubaublöcke sind übernommene Begriffe aus der ehemaligen DDR und Mecklenburg Vorpommern gehörte einmal zur ehemaligen DDR. Daher wurden alle Lüftungsschächte vom Schornsteinfeger und noch zusätzlich von einer Firma auf Funktion getestet.
Das ist hier in Mecklenburg Vorpommern allerdings gesetzlich vorgeschrieben, weil es sich um Bausubstanz aus der ehemaligen DDR handelt. Erst einige Jahre nach der Wende wurden hier spezielle Filter verwendet. Diese Bauten zählen allerdings nicht mehr als Neubauten in Form der alten Bauweise. Die Häuser wurden ganz neu aufgebaut.
Eine Mietminderung kann man aber an sich nur machen, wenn man dem Vermieter die Möglichkeit gibt, den Mangel zu beseitigen. Und das gilt auch nur für Mängel, die erst nach Einzug auftreten.
So wie du das schilderst, ist das ja scheinbar ein typische Problem bei dieser Art von Wohnung. Denn so wie du es darstellst, gibt es dieses Problem ja scheinbar bei fast allen Wohnungen dieser Art. Also ist das ja scheinbar ein Problem, welches dem Mieter vor Einzug bekannt war. Sich dann später darüber aufzuregen ist wohl eher sinnlos und in meinen Augen auch übertrieben. Ich kann zwar verstehen, dass der Umstand enorm störend sein kann oder ist, aber wenn man vorher weiß, dass der Rauch durch die Lüftungsanlage scheinbar in jede Wohnung zieht und man selbst das nicht mag, wäre ich da gar nicht erst eingezogen.
Und Lüftungsanlagen die sogar die Körpergerüche anderer Menschen durch das Haus tragen, sind in meinen Augen nicht richtig eingebaut. Die Dinger heißen Lüftungsanlagen und nicht Gerücheweitertragungsanlagen. Und das ist für mich ein baulicher Mangel, über den man den Vermieter natürlich mal informieren kann.
@Little Sister
Der betreffende Neubaublock wurde in der ehemaligen DDR gebaut. Und in Mecklenburg Vorpommern wurden nach der Wende keine neuen Plattenbauten mehr gebaut, weil viele das Bundesland verlassen haben.
Diese ehemaligen DDR-Bauten lassen sich leider auch nicht mehr sehr umbauen, weil es zu DDR-Zeiten ganz andere gesetzliche Brandschutzvorschriften gab. Das eigentliche Problem besteht darin, dass die überliegende Mietpartei extrem stark raucht. Selbst wenn Person A sie im Hausflur begegnet, riecht es übel. So extrem raucht ansonsten keine Mietpartei im Haus.
Sorry aber wenn du ihnen im Hausflur begegnest, hat das wohl wenig mit den Lüftungsschächten zu tun. Und ich gebe zu, wenn man mir auf der Straße begegnet und Nichtraucher ist, riecht man auch, dass ich starke Raucherin bin. Da kann ich machen was ich will. Das hat weder mit mangelnder Hygiene zu tun, noch mit Unsauberkeit.
Und ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass Lüftungsschächte nachträglich eingebaut werden, die die Luft von einer Wohnung in die andere transportieren. Die liegen immer nach außen. Oder halt zu einer Abzugsanlage auf dem Dach.
Und ich bezweifle irgendwie, dass die betreffende Person bereits vor 1989 da eingezogen ist und dann die Anlagen eingebaut wurde und man erst heute im Jahre 2010 merkt, dass es stört.
Das Haus in dem ich wohne ist 1899 oder so gebaut worden. Also vorletztes Jahrhundert. 1993 wurde die Toilette renoviert und daraus ein Duschbad mit Fenster und eine Toilette ohne Fenster gemacht. Und die Bauvorschriften dürften hier ähnlich wie in den neuen Bundesländern gewesen sein. Hier wurde von der Toilette, durch das neue Duschbad ein Rohr gezogen. Das ist in der Wohnung über mir genau dasselbe. Alle Rohe liegen nach außen. Und ich rieche null, was meine Übermieter in ihrer Wohnung veranstalten. Es sei denn ich stehe am Fenster und halte meine Nase in Richtung ihrer Wohnung UND sie kochen was stark riechendes. Und auch meine Raucherei riechen sie nur im Sommer, wenn alle Fenster offen sind. Das Problem habe ich anders gelöst. Und es hielt sich so weit im Rahmen, dass mir die Nachbarn sagten, man riecht es dann und dann aber es stört uns nicht und wenn machen wir das Fenster zu.
Jetzt werde ich aber richtig sauer, denn es gab keine zwei deutschen Staaten. Was feiern wir denn am 3. Oktober? Sicherlich den Tag ohne Rechtschreibfehler. Für die neuen Bundesländer gibt es ganz andere Bedingungen und das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Selbst von Ort zu Ort ist es total unterschiedlich. Kennt hier überhaupt einer Greifswald in Mecklenburg Vorpommern. Oder kannte jemand die ehemalige DDR persönlich?
@karlchen, wieso reitest Du die ganze Zeit darauf herum, dass es sich Wohnungen aus der DDR handelt? Möchtest Du eine Sonderbehandlung, wenn ja auf Grund wo von? Tut mir leid, dass ich Dich schon wieder angreifen muss. Dass MeckPom eines der neuen Bundesländer ist, hat wohl jeder nach Deiner ersten Antwort begriffen und auch dass das Haus, in dem A wohnt zu Zeiten der DDR erbaut ist, ist inzwischen sonnenklar. Dein geschildertes Problem bezieht sich doch aber auf Mietminderungen und die Dir gemachten Vorschläge haben zum Anfang noch gar nichts damit zu tun, ob Bausubstanz aus der DDR oder nicht sondern schildern ganz normale Vorgehensweisen, wenn man in der heutigen Zeit die Miete mindern möchte!
Das kann man nun mal so einfach nicht mal so und ein Vermieter kann seinen Mietern nun mal nicht verbieten zu rauchen. Daher kann man nun mal nur solche Wege über bauliche Mängel gehen. Wenn der Vermieter aber nachweisen kann, dass baulich alles in Ordnung ist, kann man als Mieter auch nichts mehr machen. Da bleibt dann nur ein Nichtraucher-Viertel, dann begegnet man auch den vielen der ungepflegten Raucher nicht, wobei mich mal interessieren würde, woher das Vorurteil kommt.
@JotJot
Baulich ist alles in Ordnung, denn das bestätigen ja die Mieter mit einer Unterschrift zwei mal im Kalenderjahr. Die betreffenden Mieter sind starke Raucher und wollen es auch nicht ändern. Wenn sie ihre Wohnung verlassen und den Hausflur betreten, riecht es sehr übel. Aber ich denke du weißt ja alles besser, denn du kannst es ja aus der Nähe beurteilen oder?
Der Rauch ist extrem, weil er aus den genannten Lüftungsrohren ständig kommt. Selbst in den Nachtstunden riecht es nach abgestandenen Rauch. Das muss man doch als zahlender Mieter nicht akzeptieren, wenn man nun Nichtraucher ist. Von Rücksicht haben diese Mieter nichts gehört und auch von Freundlichkeit nicht. Daher wünscht die Person A auch kein Gespräch.
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