Unterhalt für die Eltern zahlen müssen

vom 16.09.2010, 02:39 Uhr

A ist nicht bei den Eltern aufgewachsen, sondern bei einer anderen Verwandten. Die Mutter wäre niemals in der Lage gewesen, sich adäquat um A und die anderen Kinder zu kümmern. Keines der Kinder lebte bei A. A wird vermutlich nach dem Ende der Ausbildung gut verdienen, während die Mutter von staatlichen Leistungen lebt - seit mehr als 25 Jahren mit wenigen und lediglich sehr kurzen Unterbrechungen, in denen sie mal für ein paar Tage oder Wochen einen Aushilfsjob hatte.

In den Nachrichten wurde heute von einem Fall berichtet, in dem ein Sohn für die Pflegekosten der Mutter aufkommen musste, obwohl er mit seiner Mutter seit Jahrzehnten zerstritten war. Es gab keinen Kontakt zwischen ihnen. A möchte nun auf keinen Fall in eine ähnliche Situation kommen, falls es mal so weit sein sollte, dass die Mutter gepflegt werden muss. Abgesehen davon steht die Frage im Raum, ob A vielleicht auch schon vorher für die Mutter aufkommen müsste, da nicht davon auszugehen ist, dass sie noch mal ein Interesse daran entwickelt, arbeiten zu gehen.

Muss A in jedem Fall damit rechnen, später für die Mutter aufzukommen? Kann es sein, dass A sogar schon vorher Unterhalt für die Mutter zahlen muss? Kann A das irgendwie umgehen? Kann A sich von der Verwandten, bei der A aufgewachsen ist, adoptieren lassen? Funktioniert das auch als Erwachsener und erlöschen damit alle Ansprüche, die von der Mutter ausgehen könnten?

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich kenne mich nicht genau aus, wie das mit den Unterhaltsansprüchen ist, aber eine Adoption im Erwachsenenalter ist auf jeden Fall möglich. Es gibt in Deutschland aber verschiedene Formen der Erwachsenenadoption. Was in diesem Fall sinnvoll wäre, ist eine Erwachsenenadoption zum Minderjährigenrecht. Das wird gemacht, wenn das Kind zum Beispiel bei Pflegeeltern aufgewachsen ist, was für Person A ja vom Prinzip her zutrifft, da Person A von einer Verwandten großgezogen worden ist. In einem solchen Fall ist die betreffende Person nach der Adoption den leiblichen Eltern gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig (umgekehrt ebenso), die Adoptiveltern haben jetzt die gleichen Rechten und Plfichten wie sonst die leiblichen Eltern und das Kind hat gegenüber den Adoptiveltern die gleichen Rechten und Pflichten wie sonst den leiblichen Eltern gegenüber.

Ich kann Person A übrigens gut verstehen. Jemanden, auch wenn es die leibeliche Mutter ist, unterstützen zu müssen, der sich ein Leben lang nicht um einen gekümmert hat, finde ich unter den geschilderten Umständen eine Zumutung.

» Foxxy.Cleopatra » Beiträge: 55 » Talkpoints: 0,36 »


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