Wie lange Garantiezeit bei Elektronikartikeln?

vom 06.02.2008, 12:19 Uhr

Ich habe eine Razer Krait (Maus) und möchte sie gerne umtauschen, weil die linke Maustaste rumspinnt und manchmal garnicht klickt, manchmal aber auch 2 mal schnell hintereinander drückt. Die Maus habe ich am 28.12.2006 erworben und nun frage ich mich, ob ich sie noch umtauschen kann. Also gilt eine Garantie 1 oder 2 Jahre lang?

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» S-lord » Beiträge: 376 » Talkpoints: 19,47 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Grundsätzlich gilt in Deutschland eine zwei jährige Gewährleistungszeit (Garantie gibt nur der Hersteller und diese kannst du auch nur einfordern, wenn du die Ware direkt an den Hersteller sendest). Da du die Ware am 28.12.06 gekauft hast, würde die Gewährleistungszeit am 28.12.2008 (also ende des Jahres) erlischen.

Nun ist es aber so, das nach Ablauf der ersten 6 Monate eine sogenannte Beweislast dem Kunden auferlegt werden kann, sprich, er müßte nachweisen, das der Fehler beim Kauf vorhanden war. Viele Händler gehen dazu über, das sie die Ware nach Ablauf der ersten 6 Monate annimmt und dann einschickt zum Hersteller oder Distributor. Dir als Endkunde sind da die Hände gebunden, sprich, eine neue Ware wirst du nicht bekommen. Solltest du aber die Ware bei Amazon.de oder im Saturn oder Media Markt erstanden haben, so sind die Chancen recht gut, das du sofort das Geld und/oder eine neue Ware mitbekommst (diese Läden sind sehr kulant). Bei allen anderen Händlern heißt es im regelfall warten, bis die Maus wieder eintrifft (repaiert oder ausgestauscht) oder du eine Wertgutschrift erhälst.
Mehr Ansprüche hast du leider nicht. Geht eine Ware allerdings in den ersten 6 Monaten kaputt, sieht das ganze anders aus (aber das ist hier nicht Bestandteil der Diskussion ;) ).

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Entertainment hat es ja schon richtig gesagt: keine Ahnung wie lang deine Garantie ist, die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung beträgt bei Neuwaren 2 Jahre, bei Gebrauchtwaren 1 Jahr, nach 6 Monaten Beweislastumkehr, siehe Garantie, Mängelgewährleistung und Produkthaftung.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich möchte mich meinen Vorrednern bzw. Vorschreibern anschließen. Vor allem, da das von Dir beschriebene Problem sich doch eher nach Verschleiß anhört. Also im Zweifel wirst Du nichts bekommen, aber wenn Du freundlich (!) nachfragst, ist vielleicht etwas (auf dem Kulanzweg) möglich.

» bsm123 » Beiträge: 1254 » Talkpoints: 13,60 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Im Regelfall wird Computerhardware eingeschickt und diese wird dann auch getauscht (wenn nicht vorsätzlich beschädigt) oder es wird eine Restwertgutschrift für den Händler erstellt, die dieser dann an den Kunden weitergibt.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Kommt drauf an, bei einem Gewährleistungsfall kann der Kunde entscheiden wie es gehandhabt werden soll, nicht der Verkäufer, also entweder 2 Versuche um das Gerät zu reparieren oder eine Nachlieferung. Danach kann man auch vom Kaufvertrag zurücktreten.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Also wenn darauf steht, dass man 3 Jahre Garantie auf die Ware hat, dann denke ich gilt das auch. Aber sonst kann ich nur sagen, dass meine Vorschreiber es richtig gesagt haben. Ruf doch einmal bei dem Herrsteller an, und sag zum beispiel, die Ware ist am 27.12 zu Ende gegangen und du hast nicht gedacht, dass es ganz kaputt ist. Deswegen hast du es nicht geschickt. Wenn du Glück hast und gut rüberkommst, denke ich, hast du keine Probleme.
mfg
Nima

» fodi » Beiträge: 148 » Talkpoints: 0,04 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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