Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst
A hat zur Zeit eine Stelle im öffentlichen Dienst, hat sich aber anderweitig beworben. Ob sie diese andere Stelle bekommt steht leider noch in den Sternen und wird auch erst Ende November heraus sein. In As Arbeitsvertrag steht, dass sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten hat. Hält sie diese nicht ein, kann der Chef ihr die Auflösung des Arbeitsvertrages verweigern und sie kann ihre andere Stelle nicht fristgerecht antreten.
Ist diese Klausel überhaupt rechtens? Ist eine Kündigung nicht eigentlich einseitig und A kann, öffentlicher Dienst hin oder her, wie jeder normale Angestellte mit einem Monat Frist kündigen? Oder gelten hier tatsächlich andere Bestimmungen und As Chef kann ihr "verbieten" die neue Stelle zu nehmen?
Auch wenn man nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, können durchaus längere Kündigungsfristen gelten als die im BGB festgelegten. Zwar machen das nicht viele Arbeitgeber, da sie nicht länger als nötig einen Arbeitnehmer binden wollen, wenn es denn nicht mehr geht. Daher sehe ich nicht, dass A einen großen Nachteil hat, wenn sie eben drei Monate Kündigungsfrist hat.
Sollte der Chef der A, diese nicht vor Ablauf der Frist gehen lassen, hat A eigentlich nur die Möglichkeit den neuen Arbeitgeber zu bitten, die neue Stelle später antreten zu dürfen.
Genau den Sinn haben ja die Arbeitsverträge, dass sich beide Parteien, an diesen anfangs beschlossenen Vertrag zu halten haben. Ich selber bin auch im öffentlichen Dienst Tätig und weiß daher auch, dass immer versucht wird alles so zu ändern, dass beide zufrieden sind. In der freien Wirtschaft kommt es schon eher zu Streitigkeiten aus diesen gründen.
Aber regeln sind ja bekanntlich da um gebrochen zu werden. Bei uns würde niemals ein Vorgesetzter versuchen sich auf diesen Vertrag fest zu beißen und sich eher sogar dafür einsetzen, dass man schnellstmöglich eine gute Lösung findet.Nur ist es schwer sich von den festgesetzten Fristen zu lösen, da diese ja auch an das Gesetz angebunden sind, aber auch hier bestätigen ausnahmen die Regeln.
Im Öffentlichen Dienst machen einem nicht die Fristen großen Probleme, sondern eher der eventuell vorhandene Resturlaub oder Überstunden, die in der Regel eigentlich nicht ausgezahlt werden. Bei der Auflösung des Arbeitsvertrages, müssen sie es dann aber doch, um zu vermeiden, dass der Arbeitnehmer sie einklagt.
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