Umtausch von reduzierter Ware

vom 05.02.2008, 18:10 Uhr

Hallo zusammen,

viele Geschäfte schreiben schon ein großes Schild hin, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist. Allerdings ist dies dann nicht gültig, wenn die Ware Mängel aufzeigt, die vorher nicht bekannt waren. Ansonsten hat man, wie bei normaler Ware auch, ein Rückgaberecht innerhalb der Gewährleistungszeit.

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Das wusste ich agr nicht. Na toll und ich bringe die reduzierte Ware dann nie zurück. Naja gut zu wissen. Ich werd es nächste mal dann einfach machen. Ich denke soetwas weiß kaum einer und die Geschäfte sind klar im Vorteil.
Julia

» julia08 » Beiträge: 1991 » Talkpoints: -5,91 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wie gesagt das gilt nur bei "echten" Mängeln die auch von der Gewährleistung abgedeckt sind - oft kommen Kunden mit Mängeln die im rechtlichen Sinne keine sind und bestehen dann trotzdem auf einer Nacherfüllung, was teilweise auch die schroffe Haltung von Verkäufern erklärt.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Kann mir mal jemand ein Beispiel geben wann man Umtauschen darf und wann nicht?

Also ich habe das jetzt so verstanden:
Karl kauft sich einen reduzierten Computer. Dieser Computer geht kaputt, weil er das mit „Surfen“ falsch verstanden hat (Eimer Wasser drüber geleert). Jetzt kann er den Computer nicht mehr zurückgeben, weil er ihn selbst kaputt gemacht hat.

Nächstes Beispiel:
Karl kauft sich einen reduzierten Computer. Als er zuhause ist bemerkt er, dass dieser gar nicht funktioniert. In diesem Fall darf er ihn zurückgeben.
Ist das so richtig?

Mit freundlichen Grüßen
Emrah

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» emraharican » Beiträge: 529 » Talkpoints: 15,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge



1. Fall: Selbstverschuldet, Pech
2. Fall: Fremdverschuldet -> Gewährleistungsfall

oder anders:

Besteht der Fehler ab Werk oder ab Auslieferung so ist dies ein Gewährleistungsfall.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Aber wenn die Ware theoretisch in Ordnung ist, darf ich sie trotzdem nicht innerhalb von zwei Wochen umtauschen?

» me. » Beiträge: 197 » Talkpoints: 2,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge


me. hat geschrieben:Aber wenn die Ware theoretisch in Ordnung ist, darf ich sie trotzdem nicht innerhalb von zwei Wochen umtauschen? Mhm. :(


Nein, warum auch? Wenns funktioniert, wieso umtauschen?

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» eselchen » Beiträge: 973 » Talkpoints: 2,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn die Ware in Ordnung ist und sie in einem normalen Geschäft gekauft wurde hat man kein Umtauschrecht! Wenn mal hier und da was zurückgenommen wird ist das Kulanz, mehr nicht.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Hallöchen,

bei uns in der Filiale, inder wir "großteils" Kleidung verkaufen die "reduziert" ist, steht ganz groß ein Schild darüber : Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

Klar, wenn ein Fehler bzw. Mangel vorliegt, der zuvor schon bei diesem "Artikel" war, nehmen wir die Ware auch wieder zurück, aber bei Selbstverschuldung z.B. nicht. Auch wenn der Artikel nicht passt, dürfen wir den Artikel "nicht" zurück nehmen. "Ich" selbst würde es gerne anders handhaben, denn bei uns können sich die Kunden im Discounter nicht umziehen, aber das darf ich von "oben" her nicht und deswegen muss ich ab und an den Kunden vertrösten.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Hallo zusammen,

es kommt drauf an. Wenn ein Gerät wegen eines Kratzers verkauft wird, dann hast du auf die Elektronik natürlich trotzdem Garantie. Wenn natürlich etwas als Defekt verkauft wird oder weil es ein Loch hat (ein Pulli), dann wird es schwer. Den Pulli kann ich dann natürlich nicht wegen des Loches zurück bringen.

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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