Ebay: Unfug treiben mit alten Simkarten?
Ich habe bei Ebay ein paar alte Handys eingestellt, Ein interessierter Käufer hat mich in diesem Zusammenhang gefragt ob ich die alte SIM-Karte noch dazu habe weil er so etwas sammelt. Auch andere Karten würde er mir abnehmen falls ich noch welche davon habe. Mir kam das aber verdächtig vor und ich habe das Angebot abgelehnt. Es mag sicherlich Simkartensammler geben, mir war aber das Risiko einfach zu groß dass mit meinen alten SIM-Karten Unfug angestellt wird.
Ich habe ganz einfach Bedenken dass findige Tüftler die PIN herausbekommen können und dann auf meine Kosten telefonieren. Auch sind ja manche Karten so eingestellt dass man damit sofort lostelefonieren kann und man beim Einstecken oder Anschalten nicht nach der PIN gefragt wird. Könnte meine Sorge berechtigt sein? Es handelte sich zwar teilweise um Prepaidkarten mit denen man nicht ohne Guthaben telefonieren kann, aber auch sogenannte Pre-prepaid Tarife gibt es wo man erst am Monatsende die Abrechnung bekommt.
Ich weiß auch nicht mehr ob die Karten noch aktiv sind. Manche hatten eine Gültigkeitsbeschränkung nach der letzten Aufladung, andere waren unbeschränkt und ohne zeitliches Limit verwendbar. Kann man mit solchen alten Karten denn überhaupt noch telefonieren? Der Tarif ist ja auch schon sehr alt, damals gab es noch Minutenpreise von 1,80 DM.
Bei solchen Anfragen solltest du dich weniger um die Kosten sorgen. Es ist viel eher anzunehmen, dass jemand die SIM-Karten für Straftaten oder ähnliches verwenden möchte. Denn immer sind diese im Normalfall auf deinen Namen registriert und so würde man im Fälle einer Straftat zuerst auf dich zurück kommen.
So eine Anfrage würde mich ziemlich stutzig machen. Zwar gibt es viele Leute, die komische Sachen sammeln, aber dass jemand einfach nur so SIM-Karten sammelt, habe ich noch nie gehört und würde daher auch eher Betrug wittern. Mir wäre es auf jeden Fall zu riskant, SIM-Karten, die eventuell noch aktiv sein könnten, zu verschicken. Ich hätte da auch Angst, dass jemand auf meine Kosten telefoniert. Die PIN-Nummer zu knacken dürfte für Profis sicherlich kein Hindernis darstellen.
Ich würde meine SIM-Karten, die ich nicht mehr brauche, dem Anbieter wieder zurückschicken. Meistens wird das ja auch von diesen so verlangt oder man hat gegebenenfalls sonst nach Vertragsende eine Strafe zu zahlen.
Ja, es gibt wirklich Menschen, die allen Ernstes SIM-Karten sammeln und damit nichts Böses im Schilde führen. Daher könnte diese Anfrage wirklich total harmlos sein. Andererseits wäre ich wahrscheinlich auch eher vorsichtig und würde wohl diese Anfrage ablehnen.
Ob man viel mit den Karten anfangen kann oder ob die ohnehin völlig wertlos sind, weil gar nicht mehr aktiv, ließe sich ja schnell mit den alten Handys herausfinden, wenn man denn die PIN noch im Kopf hat. Ich habe neulich mal eine alte Prepaid-SIM-Karte herausgesucht, weil ich einer Person vorsichtshalber eine Telefonnummer geben wollte, die sonst wirklich nur für Gewinnspiele etc. benutzt wurde, diese war leider schon nach weniger als einem Jahr nicht mehr aktiv.
Was ich mich aber nun doch frage, warum hebst Du die Karten eigentlich auf? Bist Du selbst Sammler? Dann müsstest Du doch den Fragesteller verstehen Ich habe nur noch eine SIM-Karte, weil in meinem Vertrag mit meinem alten Provider steht, dass diese Karte sein Eigentum ist und auf Verlangen zurückgesandt werden muss. Sollte der sich aber in nächster Zeit nicht melden, werde ich auch die vernichten.
Ich sehe schon dass bei euch auch die Bedenken überwiegen und meine Vorsicht sicherlich nicht ganz unbegründet ist. An die Möglichkeit der Nutzung bei Straftaten habe ich noch gar nicht gedacht, danke für den Hinweis.
JotJot hat geschrieben:Was ich mich aber nun doch frage, warum hebst Du die Karten eigentlich auf? Bist Du selbst Sammler?
Das ist schon richtig, das Wegwerfen ist bei mir stark unterentwickelt. Direkt Sammeln würde ich es aber nicht nennen.
Zwar habe ich es für Simkarten noch nicht erlebt, aber es wäre - ähnlich wie mit einem KFZ - möglich eine Art Kaufvertrag abzuschliessen. Dort hältst du schriftlich fest, dass die Simkarten verkauft wurden und der Käufer nun der registrierte Inhaber ist. Wenn die Simkarten dann in eine Straftat verwickelt sind, könntest du vorlegen dass du diese vorher verkauft hast.
Bei KFZ ist dieses üblich, wenn der Käufer ein Auto abholt und es damit bis zur Ummeldung zu einem Unfall kommt. Damit bist du als Verkäufer abgesichert, dass der Gegenstand zum Zeitpunkt der Straftat nicht in deinem Besitz war.
In wie weit dieses Vorgehen rechtlich anerkannt wird, kann ich natürlich nicht mit Gewissheit sagen.
Naja, ich denke mal, dass der Käufer sowieso nicht an Sim-Karten ohne Pin interessiert ist, auch wenn er das nicht direkt geschrieben hat. Was soll er denn damit? Er wird einfach Sim-Karten haben wollen, die auf einen anderen Namen und nicht auf seinen registriert sind und mit denen man noch telefonieren kann. An sich finde ich das auch eigentlich selbstverständlich, dass einem niemand nicht mehr funktionstüchtige Sim-Karten abkauft.
So lange die Karten nicht deaktiviert wurden, kann man damit sicherlich auch telefonieren. Der Tarif wird dann auf € umgestellt worden sein, dafür müsste man dann nach dem einschalten des Handy mit der Sim-Karte eine entsprechende SMS bekommen.
Dass mit deinen Karten Unfug betrieben werden soll, halte ich für unwahrscheinlich. Du hast ja die Daten des Käufers und somit wäre es eh nicht anonym. Ich denke eher, dass er nicht möchte, dass der Provider sein Telefonier-Verhalten zuordnen kann, da gibt es eine recht große Interessengruppe, die dann Sim-Karten tauscht, um eine fremde Sim zu haben.
stifler hat geschrieben:Zwar habe ich es für Simkarten noch nicht erlebt, aber es wäre - ähnlich wie mit einem KFZ - möglich eine Art Kaufvertrag abzuschliessen. Dort hältst du schriftlich fest, dass die Simkarten verkauft wurden und der Käufer nun der registrierte Inhaber ist. Wenn die Simkarten dann in eine Straftat verwickelt sind, könntest du vorlegen dass du diese vorher verkauft hast.
Mal als Tipp: Wenn A an B etwas über eine Auktionsplattform verkauft hat, wurde bereits ein Kaufvertrag geschlossen. Worüber soll der andere denn dann lauten? Über den gleichen Artikel, den man bereits verkauft hat? Allein deswegen ist sowas schon Käse und hinfällig.
Und zum Thema: Ein Handysammler, der auch noch SIM Karten sammelt? Erinnert an die osteuropäischen Freunde, die auch Gebrauchtwagen, alte Pässe und Nummernschilder sammeln . Ganz ehrlich, das riecht schon drei Meilen gegen den Wind. Und Straftaten werden damit nicht direkt ausgeübt, sondern eher verdeckt / gedeckt.
Subbotnik hat geschrieben:stifler hat geschrieben:Zwar habe ich es für Simkarten noch nicht erlebt, aber es wäre - ähnlich wie mit einem KFZ - möglich eine Art Kaufvertrag abzuschliessen. Dort hältst du schriftlich fest, dass die Simkarten verkauft wurden und der Käufer nun der registrierte Inhaber ist. Wenn die Simkarten dann in eine Straftat verwickelt sind, könntest du vorlegen dass du diese vorher verkauft hast.
Mal als Tipp: Wenn A an B etwas über eine Auktionsplattform verkauft hat, wurde bereits ein Kaufvertrag geschlossen. Worüber soll der andere denn dann lauten? Über den gleichen Artikel, den man bereits verkauft hat? Allein deswegen ist sowas schon Käse und hinfällig.
Nur dass Simkarten (so wie auch bei Fahrzeugen, deshalb der Vergleich) in einem Kaufvertrag auch die Seriennummer festgehalten wird. Wie will man denn bitte sonst feststellen, dass es sich um exakt diese Simkarte handelt, mit der eine Straftat begangen wurde? Nur weil "irgendeine" E-Plus Karte über eine Auktionsplattform verkauft wurde? In den Artikelbeschreibungen stehen nämlich weder die Rufnummer, geschweige denn irgendeine Unique-ID wie Seriennummer oder Sim-Karten Nummer.
A kauft also 3 Simkarten des selben Herstellers und verkauft eine davon wieder. Mit den anderen beiden kann er nach Lust und Laune Straftaten begehen, denn er hat ja einen Freibrief: Er hat ja schließlich vor einiger Zeit eine "E-Plus Simkarte" verkauft. Das glaubst du doch selber nicht oder?
stifler hat geschrieben:In den Artikelbeschreibungen stehen nämlich weder die Rufnummer, geschweige denn irgendeine Unique-ID wie Seriennummer oder Sim-Karten Nummer.
Dann ist das der Fehler des Verkäufers, ganz einfach! Abgesehen davon kann man bei der Unique-ID, wenn man diese nicht völlig aus der Hand geben möchte, einfach einen kleinen Teil der ID unkenntlich machen, z. B. statt 123-456-789 eben 123-456-XXX!
stifler hat geschrieben:A kauft also 3 Simkarten des selben Herstellers und verkauft eine davon wieder. Mit den anderen beiden kann er nach Lust und Laune Straftaten begehen, denn er hat ja einen Freibrief: Er hat ja schließlich vor einiger Zeit eine "E-Plus Simkarte" verkauft. Das glaubst du doch selber nicht oder?
Nein, aber ich komme auch nicht mit einer sinnlosen Argumentation daher - denn der Verkäufer nimmt diese in den Kaufvertrag auf. Das gleiche muss eben auch der Wiederverkäufer machen.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-137254.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1035mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 2994mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1847mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1341mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?